08. Februar 2021 / BEM-Pressemitteilung
Seit Beginn des neuen Jahres unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung von fabrikneuen Lkw (Abgasstufe Euro VI) oder denen, die elektronisch bzw. Wasserstoff betrieben sind, wenn gleichzeitig ein alter Lkw (Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV) verschrottet wird — mit bis zu 15.000 Euro. In der maßgeblichen Richtlinie zur Förderung der Erneuerung von Nutzfahrzeugflotten ist, wie sich jetzt erst herausstellte, kein einziger Absatz zur Förderfähigkeit für Maßnahmen enthalten, die die bestehende Fahrzeugsubstanz erhalten und erneuern bzw. vom Verbrenner- zum Elektroantrieb umrüsten. Im gesamten Papier taucht das Wort Retrofit nicht ein einziges Mal auf.