Satzung / Bundesverband eMobilität e.V.

§1 Name, Sitz
Der Vere­in führt den Namen Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V., kurz BEM oder BEM e.V., nach­fol­gend auch BEM, Ver­band oder Bun­desver­band genan­nt. Der Ver­einssitz ist am Oranien­platz 5 in 10999 Berlin. Der BEM ist 2009 beim Amts­gericht Char­lot­ten­burg als Vere­in ins Vereins­register (VR 28910 B) einge­tra­gen worden.

§2 Ziele und Aufgaben

(1) Der Bun­desver­band eMo­bil­ität ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlerinnen und Anwen­derinnen aus dem Bere­ich der Neuen Mobil­ität, der sich dafür ein­set­zt, die gesamte Band­bre­ite der Mobil­ität in Deutsch­land, Europa und Inter­na­tion­al auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elektro­mobilität umzustellen. Der BEM unter­stützt unter Berück­sich­ti­gung der Kli­ma- und Umweltschutzbe­mühun­gen eine wirtschaftlich tragfähige Green Econo­my, die Arbeit­splätze, Wertschöp­fung und Wohl­stand sichert.

(2) Zu den Auf­gaben des BEM gehört die Verbesserung der geset­zlichen und ge­sell­schaft­lichen Rahmenbe­ding­ungen für den Aus­bau der Elek­tro­mo­bil­ität als zu­kunfts­­weisendes Verkehrs­konzept, die aktive Ver­net­zung von Wirtschafts­akteuren für die Entwick­lung inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen und die Durch­setz­ung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antriebs­konzepte. Um diese Ziele zu erre­ichen, ver­net­zt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Poli­tik, Wis­senschaft und Medi­en miteinan­der, fördert die öffentliche Wahrnehmung und die Akzep­tanz für eMo­bil­ität und set­zt sich für die notwendi­gen infra­struk­turellen Verän­derun­gen ein, um die sys­temis­che Trans­for­ma­tion sektor­übergreifend zu befördern.

(3) Der Ver­band arbeit­et partei- und gesellschaftsüber­greifend u.a. mit anderen natio­nalen, europäis­chen und inter­na­tionalen Ver­bän­den und Organ­i­sa­tio­nen zu­sammen. Der Ver­band set­zt sich für einen fairen Wet­tbe­werb im Markt für Elektro­mobilität ein.

(4) Der BEM ist eine Inter­essen­vere­ini­gung. Der Ver­band hat keine Gewinn­erzielungsabsicht und verteilt wed­er während seines Beste­hens noch nach sein­er Auflö­sung Gewin­nan­teile. Etwaige Über­schüsse wer­den nur für satzungs­gemäße Zwecke und Beschlussfas­sun­gen verwendet.

Die voll­ständi­ge Satzung find­en Sie hier:
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