Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Hintergrund war der Wunsch des Gesetzgebers, Manipulationen zu verhindern. Doch unter den Herstellern von Elektroautos bieten aktuell nur die Firmen Nissan und Mercedes Fahrzeuge mit einem sogenannten Taxipaket an. Nachdem die Problematik im Januar 2017 öffentlichkeitswirksam vom BEM und dem BEM-Mitgliedsunternehmen Taxi Center Ostbahnhof thematisiert worden ist und von zahlreichen Medien aufgegriffen wurde, hat nun auch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium erkannt, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Aktuell wird laut einer Sprecherin des Ministeriums eine zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung erarbeitet. Der neue Entwurf sieht vor, dass auch Dienstleister die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften in der Mess- und Eichverordnung übernehmen dürfen. (Stand Februar 2017)
Schlagwort: Taxi Center Ostbahnhof
Taxigewerbe wird ausgebremst
Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Am 01. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den E-NV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.
Regierung löst Problem mit der Eichverordnung
Das Taxameterproblem von Elektroautos soll demnächst durch eine Novelle der Mess- und Eichverordnung gelöst werden. Jetzt dürfen Taxifahrer auch Tesla fahren. Die Zulassung von Elektrotaxis war Ende 2016 erheblich erschwert worden. Seitdem werden sie nur dann auf die Straße gelassen, wenn der Autobauer sie selbst als Taxis ausgerüstet hatte. Das will die Regierung nun wieder korrigieren.
Taxiverordnung bremst eMobilität aus
Im ARD-Mittagsmagazin am 24. Januar 2017 wurde über die Hindernisse der Elektromobilität im Taxigewerbe berichtet, auf die der BEM in seiner letzten Pressemeldung in Zusammenarbeit mit dem BEM-Mitgliedsunternehmen Taxi Center Ostbahnhof hingewiesen hat.
Neuzulassung von Elektrotaxis wird erschwert
Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus. Am 01.11.2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor diesem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot, wie der Bundesverband eMobilität e.V. am 19.01.2017 mitteilt.
Neue Eichverordnung – Keine Zulassung fur E-Taxis?
Bremst die Politik bei E-Taxis? Der Bundesverband eMobilität schlägt Alarm. Der Grund liegt in der neuen Eichverordnung für Taxameter. Nur wenn der Hersteller eines Autos dieses auch als Taxi anbietet, darf es als solches zugelassen werden. Seit Ende 2016 werde die Neuzulassung von E-Taxis gesetzlich erheblich erschwert, klagt BEM: Am 1. November 2016 endete die Übergangsfrist der neuen Eichverordnung für Taxameter. Damit fielen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.
Verordnung bremst eTaxen
Nicht nur der Toyota Prius ist ein beliebtes Taxi – auch Teslas sieht man immer öfter mit Taxischild herumfahren. Zurzeit haben die Stromer-Droschken aber ein typisch deutsches Problem: Wegen einer Eichverordnung dürfen viele nicht zugelassen werden.
Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus
Der Bundesverband eMobilität und der Taxiverband BZP kritisieren, dass wegen des Eichrechts nur noch wenige Elektrotaxis zulassungsfähig sind.
Die Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst, weil das neue Eichrecht nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist nur noch die Zulassung ab Werk als Taxi angebotener Fahrzeuge zulässt. Diese Botschaft hat der Bundesverband eMobilität am 19. Januar 2017 in einer Pressemitteilung verbreitet. Der Verband erklärt darin, nur Nissan habe elektrische »„Taxifahrzeuge« im Angebot, die über den Kooperationspartner Intax ausgerüstet würden, nämlich den Leaf und den e-NV 200. Alle anderen Elektrofahrzeuge wie zum Beispiel der neue Opel Ampera-e oder das Tesla Model S seien nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr als Taxi umrüstbar.
BEM: Elektromobilität im Taxigewerbe wird ausgebremst
Aufgrund einer neuen Eichverordnung für Taxameter können seit Ende 2016 bundesweit keine Modelle mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den e-NV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.
Elektrotaxis werden ausgebremst
Mit der neuen Eichverordnung für Taxameter wird es für Taxiunternehmen fast unmöglich, auf Elektroautos umzusteigen. Denn die Modelle müssen als Taxi vom Hersteller angeboten werden. Eine Nachrüstung ist nicht möglich. Da bleibt derzeit nur ein Modell übrig.