Schlagwort: Taxi Center Ostbahnhof

BEM setzt sich erfolgreich für eMobilität im Taxigewerbe ein

BEM setzt sich erfolgreich für eMobilität im Taxigewerbe ein

Die Neuzu­las­sung von Elek­tro­taxis wird seit Ende 2016 geset­zlich erhe­blich erschw­ert. Am 1. Novem­ber 2016 endete eine Über­gangs­frist ein­er neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Vor dem Hin­ter­grund kön­nen nun bun­desweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zuge­lassen wer­den, die nicht vom Her­steller selb­st als Taxi ange­boten wer­den. Hin­ter­grund war der Wun­sch des Geset­zge­bers, Manip­u­la­tio­nen zu ver­hin­dern. Doch unter den Her­stellern von Elek­troau­tos bieten aktuell nur die Fir­men Nis­san und Mer­cedes Fahrzeuge mit einem soge­nan­nten Tax­i­paket an. Nach­dem die Prob­lematik im Jan­u­ar 2017 öffentlichkeitswirk­sam vom BEM und dem BEM-Mit­glied­sun­ternehmen Taxi Cen­ter Ost­bahn­hof the­ma­tisiert wor­den ist und von zahlre­ichen Medi­en aufge­grif­f­en wurde, hat nun auch das zuständi­ge Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um erkan­nt, dass hier drin­gend Hand­lungs­be­darf beste­ht. Aktuell wird laut ein­er Sprecherin des Min­is­teri­ums eine zweite Verord­nung zur Änderung der Mess- und Eichverord­nung erar­beit­et. Der neue Entwurf sieht vor, dass auch Dien­stleis­ter die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung der Vorschriften in der Mess- und Eichverord­nung übernehmen dür­fen. (Stand Feb­ru­ar 2017)

Taxigewerbe wird ausgebremst

Taxigewerbe wird ausgebremst

Die Neuzu­las­sung von Elek­tro­taxis wird seit Ende 2016 geset­zlich erhe­blich erschw­ert. Am 01. Novem­ber 2016 endete eine Über­gangs­frist ein­er neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Vor dem Hin­ter­grund kön­nen nun bun­desweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zuge­lassen wer­den, die nicht vom Her­steller selb­st als Taxi ange­boten wer­den. Damit fall­en derzeit bis auf den Leaf und den E‑NV200 von Nis­san alle Elek­tro­fahrzeuge aus dem Angebot.

Regierung löst Problem mit der Eichverordnung

Das Tax­am­e­ter­prob­lem von Elek­troau­tos soll dem­nächst durch eine Nov­el­le der Mess- und Eichverord­nung gelöst wer­den. Jet­zt dür­fen Tax­i­fahrer auch Tes­la fahren. Die Zulas­sung von Elek­tro­taxis war Ende 2016 erhe­blich erschw­ert wor­den. Seit­dem wer­den sie nur dann auf die Straße gelassen, wenn der Auto­bauer sie selb­st als Taxis aus­gerüstet hat­te. Das will die Regierung nun wieder korrigieren.

Neuzulassung von Elektrotaxis wird erschwert

Neues Eichrecht bremst Elek­tro­taxis aus. Am 01.11.2016 endete eine Über­gangs­frist ein­er neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Vor diesem Hin­ter­grund kön­nen nun bun­desweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zuge­lassen wer­den, die nicht vom Her­steller selb­st als Taxi ange­boten wer­den. Damit fall­en derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nis­san alle Elek­tro­fahrzeuge aus dem Ange­bot, wie der Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. am 19.01.2017 mitteilt.

Neue Eichverordnung — Keine Zulassung fur E‑Taxis?

Bremst die Poli­tik bei E‑Taxis? Der Bun­desver­band eMo­bil­ität schlägt Alarm. Der Grund liegt in der neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Nur wenn der Her­steller eines Autos dieses auch als Taxi anbi­etet, darf es als solch­es zuge­lassen wer­den. Seit Ende 2016 werde die Neuzu­las­sung von E‑Taxis geset­zlich erhe­blich erschw­ert, klagt BEM: Am 1. Novem­ber 2016 endete die Über­gangs­frist der neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Damit fie­len derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nis­san alle Elek­tro­fahrzeuge aus dem Angebot.

Verordnung bremst eTaxen

Nicht nur der Toy­ota Prius ist ein beliebtes Taxi — auch Tes­las sieht man immer öfter mit Taxis­child herum­fahren. Zurzeit haben die Stromer-Droschken aber ein typ­isch deutsches Prob­lem: Wegen ein­er Eichverord­nung dür­fen viele nicht zuge­lassen werden.

Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus

Der Bun­desver­band eMo­bil­ität und der Tax­iver­band BZP kri­tisieren, dass wegen des Eichrechts nur noch wenige Elek­tro­taxis zulas­sungs­fähig sind.
Die Elek­tro­mo­bil­ität im Tax­igewerbe wird geset­zlich aus­ge­bremst, weil das neue Eichrecht nach dem Aus­laufen ein­er Über­gangs­frist nur noch die Zulas­sung ab Werk als Taxi ange­boten­er Fahrzeuge zulässt. Diese Botschaft hat der Bun­desver­band eMo­bil­ität am 19. Jan­u­ar 2017 in ein­er Pressemit­teilung ver­bre­it­et. Der Ver­band erk­lärt darin, nur Nis­san habe elek­trische »„Tax­i­fahrzeuge« im Ange­bot, die über den Koop­er­a­tionspart­ner Intax aus­gerüstet wür­den, näm­lich den Leaf und den e‑NV 200. Alle anderen Elek­tro­fahrzeuge wie zum Beispiel der neue Opel Ampera‑e oder das Tes­la Mod­el S seien nach der aktuellen Geset­zes­lage nicht mehr als Taxi umrüstbar.

BEM: Elektromobilität im Taxigewerbe wird ausgebremst

Auf­grund ein­er neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter kön­nen seit Ende 2016 bun­desweit keine Mod­elle mehr als Taxi zuge­lassen wer­den, die nicht vom Her­steller selb­st als Taxi ange­boten wer­den. Damit fall­en derzeit bis auf den Leaf und den e‑NV200 von Nis­san alle Elek­tro­fahrzeuge aus dem Angebot.

Elektrotaxis werden ausgebremst

Mit der neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter wird es für Tax­i­un­ternehmen fast unmöglich, auf Elek­troau­tos umzusteigen. Denn die Mod­elle müssen als Taxi vom Her­steller ange­boten wer­den. Eine Nachrüs­tung ist nicht möglich. Da bleibt derzeit nur ein Mod­ell übrig.

Nach oben