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Elektromobilität wird im Taxigewerbe gesetzlich ausgebremst

Die Neuzu­las­sung von Elek­tro­taxis wird seit Ende 2016 geset­zlich erhe­blich erschw­ert. Am 1. Novem­ber 2016 endete eine Über­gangs­frist ein­er neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Vor dem Hin­ter­grund kön­nen nun bun­desweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zuge­lassen wer­den, die nicht vom Her­steller selb­st als Taxi ange­boten wer­den. Damit fall­en derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nis­san alle Elek­tro­fahrzeuge aus dem Angebot.

Deutschland: Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst

Die Neuzu­las­sung von Elek­tro­taxis wird in Deutsch­land seit Ende 2016 geset­zlich erhe­blich erschw­ert. Berlin — Am 1. Novem­ber 2016 endete eine Über­gangs­frist ein­er neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Vor dem Hin­ter­grund kön­nen nun bun­desweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zuge­lassen wer­den, die nicht vom Her­steller selb­st als Taxi ange­boten wer­den. Damit fall­en derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nis­san alle Elek­tro­fahrzeuge aus dem Angebot.

Schildbürgerstreich gegen E‑Taxis

Emis­sions­freies Tax­i­fahren ist in Deutsch­land seit Jahres­be­ginn fast nicht mehr möglich: Die Zulas­sung neuer bat­terieelek­trisch­er Fahrzeuge als Taxi ist aus juris­tis­chen Grün­den in den meis­ten Fällen aus­geschlossen. Grund ist eine Eichverordnung.

Politik bremst Elektro-Taxis aus

Bei manchen Regelun­gen fragt man sich, welche Absicht­en dahin­ter ste­hen — oder ob sich über­haupt Gedanken gemacht wur­den. Da wer­den auf der einen Seite Förder­pro­gramme aufgelegt, die den Absatz von Elek­troau­tos ankurbeln sollen, während auf der anderen Seite Geset­ze ver­ab­schiedet wer­den, die genau das ver­hin­dern. Let­zteres ist für das Tax­igewerbe der Fall.

BEM-Pressemitteilung: Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst

BEM-Pressemitteilung: Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst

Berlin. 19. Jan­u­ar 2017. Die Neuzu­las­sung von Elek­tro­taxis wird seit Ende 2016 geset­zlich erhe­blich erschw­ert. Am 1. Novem­ber 2016 endete eine Über­gangs­frist ein­er neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Vor dem Hin­ter­grund kön­nen nun bun­desweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zuge­lassen wer­den, die nicht vom Her­steller selb­st als Taxi ange­boten wer­den. Damit fall­en derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nis­san alle Elek­tro­fahrzeuge aus dem Angebot.

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