Regierung löst Problem mit der Eichverordnung

Artikel erschienen auf ⇢ www.tagesspiegel.de / 10. Feb­ru­ar 2017
Das Tax­am­e­ter­prob­lem von Elek­troau­tos soll dem­nächst durch eine Nov­el­le der Mess- und Eichverord­nung gelöst wer­den. Jet­zt dür­fen Tax­i­fahrer auch Tes­la fahren.
Die Zulas­sung von Elek­tro­taxis war Ende 2016 erhe­blich erschw­ert wor­den. Seit­dem wer­den sie nur dann auf die Straße gelassen, wenn der Auto­bauer sie selb­st als Taxis aus­gerüstet hat­te. Das will die Regierung nun wieder kor­rigieren. Bis zum Inkraft­treten der neuen Mess- und Eichverord­nung im Novem­ber 2016 durften auch spezial­isierte Dien­stleis­ter einen Strecken­zäh­ler und das Tax­am­e­ter in Fahrzeuge ein­bauen und sie so zu Taxis umrüsten. »Seit der Neuord­nung des Eichrechts dür­fen das nur noch die Auto­her­steller selb­st«, berichtet der Tax­i­un­ternehmer Peter Köhl aus München.
Hin­ter­grund war der Wun­sch des Geset­zge­bers, Manip­u­la­tio­nen zu ver­hin­dern. Doch unter den Her­stellern von Elek­troau­tos bieten aktuell nur die Fir­men Nis­san und Mer­cedes Fahrzeuge mit einem soge­nan­nten Tax­i­paket an. Köhl hat­te für seine Flotte zwei Mod­elle des Tes­la 3 bestellt, die er nun erst ein­mal nicht nutzen kann.
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