Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus

Artikel erschienen auf ⇢ www.taxi-heute.de / 20. Jan­u­ar 2017
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität und der Tax­iver­band BZP kri­tisieren, dass wegen des Eichrechts nur noch wenige Elek­tro­taxis zulas­sungs­fähig sind.
Die Elek­tro­mo­bil­ität im Tax­igewerbe wird geset­zlich aus­ge­bremst, weil das neue Eichrecht nach dem Aus­laufen ein­er Über­gangs­frist nur noch die Zulas­sung ab Werk als Taxi ange­boten­er Fahrzeuge zulässt. Diese Botschaft hat der Bun­desver­band eMo­bil­ität am 19. Jan­u­ar 2017 in ein­er Pressemit­teilung ver­bre­it­et. Der Ver­band erk­lärt darin, nur Nis­san habe elek­trische »„Tax­i­fahrzeuge« im Ange­bot, die über den Koop­er­a­tionspart­ner Intax aus­gerüstet wür­den, näm­lich den Leaf und den e‑NV 200. Alle anderen Elek­tro­fahrzeuge wie zum Beispiel der neue Opel Ampera‑e oder das Tes­la Mod­el S seien nach der aktuellen Geset­zes­lage nicht mehr als Taxi umrüstbar.
Quelle: ⇢ www.taxi-heute.de
Hier find­en Sie die Pressemit­teilung des BEM: ⇢ Elek­tro­mo­bil­ität im Tax­igewerbe wird geset­zlich ausgebremst

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