Neue Eichverordnung — Keine Zulassung fur E‑Taxis?

Artikel erschienen auf ⇢ www.erneuerbareenergien.de / 25. Jan­u­ar 2017
Bremst die Poli­tik bei E‑Taxis? Der Bun­desver­band eMo­bil­ität schlägt Alarm. Der Grund liegt in der neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Nur wenn der Her­steller eines Autos dieses auch als Taxi anbi­etet, darf es als solch­es zuge­lassen werden.
Seit Ende 2016 werde die Neuzu­las­sung von E‑Taxis geset­zlich erhe­blich erschw­ert, klagt BEM: Am 1. Novem­ber 2016 endete die Über­gangs­frist der neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Damit fie­len derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nis­san alle Elek­tro­fahrzeuge aus dem Angebot.
»Lediglich Nis­san hat bis heute elek­trische Tax­i­fahrzeuge im Ange­bot, die über den Koop­er­a­tionspart­ner Intax aus­gerüstet wer­den. Alle anderen Elek­tro­fahrzeuge sind laut aktueller Geset­zes­lage nicht mehr als Taxi umrüst­bar. Damit auch Tes­la, der neue Ampera‑e und alle anderen neu auf den Markt kom­menden Elek­tro­fahrzeuge, die eine aus­re­ichende Reich­weite bieten wer­den. Meine zwei bestell­ten Tes­la Mod­el 3, die ich 2018 ein­set­zen wollte, kann ich damit ein­stampfen. Es sei denn Tes­la lässt sich doch noch davon überzeu­gen, bei Intax als Her­steller die Tax­i­um­rüs­tung in Auf­trag zu geben«, erk­lärt Peter Köhl, Geschäfts­führer der Taxi Cen­ter Ost­bahn­hof GmbH.
Quelle: ⇢ http://www.erneuerbareenergien.de
Hier find­en Sie die Pressemit­teilung des BEM: ⇢ Elek­tro­mo­bil­ität im Tax­igewerbe wird geset­zlich ausgebremst

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