BEM setzt sich erfolgreich für eMobilität im Taxigewerbe ein

Jan­u­ar 2017 / Peter Köhl, GF Taxi Cen­ter Ost­bahn­hof, der den BEM auf die Prob­lematik mit der Eichverord­nung aufmerk­sam gemacht hat
Die Neuzu­las­sung von Elek­tro­taxis wird seit Ende 2016 geset­zlich erhe­blich erschw­ert. Am 1. Novem­ber 2016 endete eine Über­gangs­frist ein­er neuen Eichverord­nung für Tax­am­e­ter. Vor dem Hin­ter­grund kön­nen nun bun­desweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zuge­lassen wer­den, die nicht vom Her­steller selb­st als Taxi ange­boten wer­den. Hin­ter­grund war der Wun­sch des Geset­zge­bers, Manip­u­la­tio­nen zu ver­hin­dern. Doch unter den Her­stellern von Elek­troau­tos bieten aktuell nur die Fir­men Nis­san und Mer­cedes Fahrzeuge mit einem soge­nan­nten Tax­i­paket an.
Nach­dem die Prob­lematik im Jan­u­ar 2017 öffentlichkeitswirk­sam vom BEM und dem BEM-Mit­glied­sun­ternehmen Taxi Cen­ter Ost­bahn­hof the­ma­tisiert wor­den ist und von zahlre­ichen Medi­en aufge­grif­f­en wurde, hat nun auch das zuständi­ge Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um erkan­nt, dass hier drin­gend Hand­lungs­be­darf beste­ht. Aktuell wird laut ein­er Sprecherin des Min­is­teri­ums eine zweite Verord­nung zur Änderung der Mess- und Eichverord­nung erar­beit­et. Der neue Entwurf sieht vor, dass auch Dien­stleis­ter die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung der Vorschriften in der Mess- und Eichverord­nung übernehmen dür­fen. (Stand Feb­ru­ar 2017)
»Wir freuen uns sehr, dass wir medi­al so viel Aufmerk­samkeit gener­ieren kon­nten, dass nun auch poli­tis­che Hür­den über­wun­den wer­den kon­nten. Das zeigt, wie wichtig der Ver­band als Sprachrohr sein­er Mit­glied­sun­ternehmen ist«, so Juliane Ahrens, die im Bun­desver­band eMo­bil­ität für die Presse- und Öffentlichkeit­sar­beit ver­ant­wortlich ist.

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