BEM schlägt Rückzahlungsverpflichtung für »Umweltbonus« vor
24.03.2022 / ecomento mit einem Vorschlag von BEM-Vorstand Markus Emmert
Damit die von Bund und Industrie finanzierte Elektroauto-Kaufprämie »Umweltbonus« nicht mehr für gewinnbringende Exportgeschäfte ins Ausland missbraucht wird, hat der BEM einen Reform-Vorschlag vorgelegt. In der Empfehlung zur »Weiterentwicklung des Umweltbonus und der Förderung von Elektrofahrzeugen« rät der Verband zu einer Rückzahlungsverpflichtung.
Anstelle die Haltedauer von eFahrzeugen zu verlängern, solle Empfängern von Umweltbonus und Investitionskostenzuschuss im Zuge der Förderbescheinigung eine eidesstattliche Erklärung abverlangt werden. Verkaufe ein Empfänger staatlicher Subventionen das Fahrzeug weiter ins Ausland, sei er damit verpflichtet, das Geld abhängig vom Alter des Fahrzeugs gestaffelt oder vollständig zurückzuzahlen.
Laut einer Studie des Center of Automotive Management (CAM) werden über zehn Prozent der Elektrofahrzeuge, für die in Deutschland ein Umweltbonus beantragt wurde, nach sechs Monaten ins Ausland verkauft. Das entspreche einer Fördersumme von circa 240 Millionen Euro, betont der BEM. Rechne man die Prämien der Hersteller dazu, belaufe sich der Schaden laut der Auswertung auf bis zu 360 Millionen Euro. Der Bund überweist zwei Drittel des bis zu 9.000 Euro hohen Umweltbonus, den Rest gewähren die teilnehmenden Hersteller als Netto-Rabatt.
»Mit unserem Vorschlag schaffen wir kontrollierte Freiheit, die Elektromobilität und ihre Anwender*innen weiter zu fördern und das Geld zu schützen«, so BEM-Vorstand Markus Emmert. Für Pkw-Händler, Flottenbetreiber und Fahrzeug-Vermieter sei die von einigen vorgeschlagene Ausweitung der Haltedauer keine wirtschaftliche Option. Eine Arbeitsgruppe des BEM suchte deshalb nach einer anderen Lösung, die nun an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übermittelt wurde. Der Verband erhofft sich einen weiteren Anschlusseffekt: Mit der Rückzahlungsverpflichtung, die den Export der Fahrzeuge ins Ausland unattraktiv mache, könne im Umkehrschluss auch der Gebrauchtwagenmarkt für eAutos aufgewertet werden.
Um künftigen Fahrzeughaltern die Unsicherheit bei Investitionen in Elektroautos zu nehmen, hat der BEM weiterhin vorgeschlagen, dass der Antrag auf den Umweltbonus bereits 15 Tage nach der verbindlichen Bestellung gestellt werden kann. Mit diesem Nachweis »könnte eine vorzeitige Bewilligung des Umweltbonus mit einer aufschiebenden Bedingung der Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland auf den Halter ausgesprochen werden. Die Freigabe zur Auszahlung auf den Umweltbonus wird mit dem Nachweis der Zulassung und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgelöst«. Der BEM sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit sowie für den Verbraucherschutz.
Für den Umweltbonus ist aktuell der Tag der Zulassung entscheidend. Angesichts der langen Lieferzeiten vieler Modelle bremst das nach Meinung einiger zunehmend die Nachfrage nach Stromern. Denn die neue Bundesregierung will die eAuto-Prämie ab 2023 neu ausrichten. Geplant ist unter anderem, die Fördersumme sukzessive zu senken.