BEM-Pressemitteilung: Umweltbonus und Subventions-Missbrauch — BEM schlägt Rückzahlungs-Verpflichtung vor

24.03.2022 / BEM-Pressemitteilung
Damit der staatlich finanzierte Umwelt­bonus für eFahrzeuge nicht mehr für gewinnbrin­gende Export­geschäfte ins Aus­land miss­braucht wird, hat der Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM) einen Reform-Vorschlag vorgelegt. In ein­er Empfehlung zur »Weit­er­en­twick­lung des Umwelt­bonus und der Förderung von Elek­tro­fahrzeu­gen« rät der alter­na­tive Wirtschaftsver­band zu ein­er Rückzahlungs-Verpflichtung.
Anstelle die Haltedauer von eFahrzeu­gen zu ver­längern, soll Empfängern*innen von Umwelt­bonus und Investi­tion­skosten­zuschuss im Zuge der Förderbescheini­gung eine eidesstat­tliche Erk­lärung abver­langt wer­den. Verkauft ein Empfänger staatlich­er Sub­ven­tio­nen das eFahrzeug weit­er ins Aus­land, wie 2021 zahlre­ich geschehen, ist er damit verpflichtet, das Geld abhängig vom Alter des Fahrzeugs gestaffelt oder voll­ständig zurückzuzahlen.
Laut ein­er Studie des Cen­ter of Auto­mo­tive Man­age­ment wer­den über zehn Prozent der Elek­tro­fahrzeuge, für die in Deutsch­land ein Umwelt-Bonus beantragt wurde, nach nur sechs Monat­en ins Aus­land verkauft. Das entspricht ein­er Förder­summe von ca. 240 Mil­lio­nen Euro. Rech­net man die Prämien der Her­steller dazu, beläuft sich der Schaden laut CAM auf bis zu 360 Mil­lio­nen Euro.
»Mit unserem Vorschlag schaf­fen wir kon­trol­lierte Frei­heit, die Elek­tro­mo­bil­ität und ihre Anwender*innen weit­er zu fördern und das Geld zu schützen«, erk­lärte BEM-Vor­stand Markus Emmert den Vorschlag. Für Pkw-Händler, Flot­ten­be­treiber und Fahrzeug-Ver­mi­eter sei die Ausweitung der Haltedauer keine wirtschaftliche Option. Die Arbeits­gruppe 5 des BEM suchte deshalb nach ein­er anwen­dungs-fre­undlichen Lösung, die nun an das Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Kli­maschutz (BMWK) über­mit­telt wurde. Die Experten erhof­fen sich einen weit­eren Anschlussef­fekt: Mit der Rück­zahlungs-Verpflich­tung, die den Export der Fahrzeuge ins Aus­land unat­trak­tiv macht, kann im Umkehrschluss auch der Gebraucht­wa­gen­markt für eAu­tos deut­lich aufgew­ertet werden.
Um kün­fti­gen Fahrzeughal­tern die Unsicher­heit für Investi­tio­nen in eAu­tos zu nehmen, hat der BEM weit­er­hin vorgeschla­gen, dass der Antrag auf den Umwelt­bonus bere­its 15 Tage nach der verbindlichen Bestel­lung gestellt wer­den kann. »Mit diesem Nach­weis kön­nte eine vorzeit­ige Bewil­li­gung des Umwelt­bonus mit ein­er auf­schieben­den Bedin­gung der Zulas­sung des Fahrzeugs in Deutsch­land auf den Hal­ter aus­ge­sprochen wer­den. Die Freiga­be zur Auszahlung auf den Umwelt­bonus wird mit dem Nach­weis der Zulas­sung und der Zulas­sungs­bescheini­gung Teil 1 aus­gelöst.« Der BEM sieht darin einen wichti­gen Beitrag zur Verbesserung der Pla­nungs- und Investi­tion­ssicher­heit sowie für den Verbraucherschutz.
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität, die sich dafür ein­set­zen, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die aktive Ver­net­zung von Wirtschaft­sak­teuren für die Entwick­lung nach­haltiger und inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen, die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität und die Durch­set­zung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Der Ver­band wurde 2009 gegrün­det. Er organ­isiert über 350 Mit­glied­sun­ternehmen, die ein jährlich­es Umsatzvol­u­men von über 100 Mil­liar­den Euro verze­ich­nen und über eine Mil­lion Mitar­beit­er weltweit beschäfti­gen. In 19 Arbeits­grup­pen arbeit­en über 1.600 angemeldete Teil­nehmer und Teil­nehmerin­nen zur kom­plet­ten Band­bre­ite der eMobilität.
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