BEM schlägt neue Förderregeln für Plug-in-Hybride vor

22. März 2021 / Elek­troau­to-News / BEM-Pressemit­teilung / Copy­right Abbil­dung: shut­ter­stock / Lizen­zfreie Stock­fo­to-Num­mer: 1846596643
Vor dem Hin­ter­grund wach­sender Kri­tik an wenig umweltscho­nen­den Plug-in-Hybri­den und ihrer gle­ichzeit­ig wichti­gen Wirkung für die Neuori­en­tierung von Kun­den und Kundin­nen in Rich­tung Elek­tro­mo­bil­ität, hat der BEM dem BMVI ein 3‑Stufen-Mod­ell für die EG-Fahrzeugk­lassen M1 und M1G vorgeschla­gen, wonach die Auszahlung des Umwelt­bonus zeitlich ver­set­zt und nach Umweltwirkung gestaffelt vorgenom­men wer­den soll. Dadurch soll es möglich sein, dass der eAntrieb forciert einge­set­zt wird und der tat­säch­liche Gewinn an pos­i­tivem Umwel­te­in­fluss hon­ori­ert wird. Mit diesem Mod­ell wolle man eine entsprechende Lösung vor­brin­gen, gegenüber Stu­di­en, welche aufgezeigt haben, dass PHEV nur sel­ten rein elek­trisch fahren und sich eher auf den Ver­bren­ner-Antrieb verlassen.
Das Stufen­mod­ell des BEM sieht eine nachträgliche Förderung in 3 Rat­en gemäß dem nach­weis­lichen Anteil elek­trisch­er Fahrtätigkeit vor. Der Nach­weis ist oper­a­tiv über die Her­steller möglich, welche die Fahrzeug­dat­en im Daten­raum Mobil­ität (Gaia‑X) vorhal­ten. So soll die Förder­summe aus Umwelt­bonus und Dienst­wa­gen­regelung in Stufe 1 voll erhal­ten bleiben, wer nach­weis­lich mehr als 70% eAn­teil fährt. In Stufe 2 gilt die hal­bierte Förder­summe bei einem rein elek­trischen Anteil von 40 bis 70% aller Fahrten. Und in Stufe 3 wird die Förderung schließlich eingestellt, wenn der eAn­teil unter 40% des Fahrvol­u­mens liegt. Der Her­steller­an­teil bliebe in jedem Falle erhalten.
Für diejeni­gen also, die die Plug-in-Hybride eben nicht elek­trisch, son­dern mehrheitlich als schlecht­en Ver­bren­ner nutzen, würde die Zulas­sung als Elek­tro­fahrzeug nach EmoG dauer­haft ent­zo­gen. Dadurch erhielte die staatliche Förderung eine Richtig­stel­lung und eine Lenkungswirkung, die den Namen Umwelt­bonus verdient. 
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