Wohnungseigentumsgesetz: Endlich auch als Mieter daheim laden

24. März 2020 / Artikel erschienen auf ⇢ www.vision-mobility.de
Ref­er­ente­nen­twurf geht im Kon­text des Pan­demie-Maß­nah­men­pakets ohne größere Änderun­gen durch, der Beschluss wird all­seits begrüßt. Allerd­ings kön­nte man schon längst weit­er sein, bemän­gelt der BEM und verknüpfte dies mit dem Ver­weis auf die langjähri­gen und schw­er­fäl­li­gen Auseinan­der­set­zun­gen: »Die Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land kön­nte weit bess­er daste­hen, wenn Verän­derun­gen von den Behör­den und zwis­chen den Ressorts nicht so ver­schleppt wer­den wie bei diesem Woh­nung­seigen­tumsmod­ernisierungs­ge­setz«, kri­tisierte BEM-Präsi­dent Kurt Sigl den Weg zum Beschluss der Bundesregierung.
»Sobald dieses Land nach Coro­na wieder arbeit­en darf, braucht es einen klaren Kurs. Die Bun­desregierung sollte sich hier für den Fokus auf die Elek­tro­mo­bil­ität entschei­den und der Branche den notwendi­gen poli­tis­chen Rück­halt anbi­eten«, applel­lierte Sigl.
Den voll­ständi­gen Artikel find­en Sie hier
BEM-Pressemit­teilung: Lade­in­fra­struk­tur in Wohn­häusern: Bun­desver­band eMo­bil­ität kri­tisiert Schw­er­fäl­ligkeit der Behörden

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