BEM-Pressemitteilung: Ladeinfrastruktur in Wohnhäusern: Bundesverband eMobilität kritisiert Schwerfälligkeit der Behörden – Klarer e‑mobiler Kurs gefordert

24. März 2020 / Lade­in­fra­struk­tur in Wohn­häusern: Bun­desver­band eMo­bil­ität kri­tisiert Schw­er­fäl­ligkeit der Behör­den – Klar­er e‑mobiler Kurs gefordert
Die Nachricht vom endlich reformierten Woh­nung­seigen­tums­ge­setz hat der Bun­desver­band eMo­bil­ität BEM am Dien­stag begrüßt und mit dem Ver­weis auf die langjähri­gen und schw­er­fäl­li­gen Auseinan­der­set­zun­gen kom­men­tiert: »Die Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land kön­nte weit bess­er daste­hen, wenn Verän­derun­gen von den Behör­den und zwis­chen den Ressorts nicht so ver­schleppt wer­den wie bei diesem Woh­nung­seigen­tumsmod­ernisierungs­ge­setz«, kri­tisierte BEM-Präsi­dent Kurt Sigl den Weg zum Beschluss der Bundesregierung.
»Seit Jahren haben wir auf den Umstand ver­wiesen, dass eAu­tos zu 80 Prozent Zuhause oder beim Arbeit­ge­ber geladen wer­den. Miet- und Einzel­parteien in Mehrfam­i­lien­häusern benöti­gen deshalb eine gesicherte Hand­habe für den Ein­bau von Lademöglichkeit­en, wenn sie ihr neues eAu­to auch laden wollen. Doch anstatt hier zügig zu reformieren und dem End­kun­den Sicher­heit zu ver­mit­teln, ver­sick­erte das The­ma zwis­chen den Zuständigkeit­en von Verkehrs‑, Wirtschafts- und Jus­tizmin­is­teri­um«, schilderte Sigl das Ver­fahren »und das, während die Strafzahlun­gen für Pkw-Her­steller auf CO2-Werte bere­its niedergeschrieben waren«.
Vor dem Hin­ter­grund dieser Erfahrung wirbt der Ver­band für eine prax­is­na­he Aus­gestal­tung der neuen Vor­gaben, welche auch die Energiev­er­sorg­er und das reg­u­la­torische Umfeld wie Bauämter mit ein­beziehen. Hier­bei soll­ten Ver­wal­tung­shand­lun­gen im Geiste des Klima­paketes und unter Bevorzu­gung der Ein­führung regen­er­a­tiv­er Energien erfol­gen. Weit­er­hin sollte die EU-Gebäudeen­ergie-Effizien­zrichtlin­ie aus dem Jahr 2018 umge­set­zt und die darin enthal­te­nen Quoten für Ladepunk­te real­isiert wer­den. »Sobald dieses Land nach Coro­na wieder arbeit­en darf, braucht es einen klaren Kurs. Die Bun­desregierung sollte sich hier für den Fokus auf die Elek­tro­mo­bil­ität entschei­den und der Branche den notwendi­gen poli­tis­chen Rück­halt anbi­eten«, so Sigl.
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Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität, die sich dafür ein­set­zen, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die aktive Ver­net­zung von Wirtschaft­sak­teuren für die Entwick­lung nach­haltiger und inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen, die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität und die Durch­set­zung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Der Ver­band wurde 2009 gegrün­det. Er organ­isiert 300 Mit­glied­sun­ternehmen, die ein jährlich­es Umsatzvol­u­men von über 100 Mil­liar­den Euro verze­ich­nen und über eine Mil­lion Mitar­beit­er weltweit beschäftigen.
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