Pressemitteilung: VDIK — Bundesregierung muss schnellstmöglich über die Förderung der Elektromobilität entscheiden, um Kaufzurückhaltung entgegenzuwirken

12. April 2016. Leipzig.
VDIK: Bun­desregierung muss schnell­st­möglich über die Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität entschei­den, um Kaufzurück­hal­tung ent­ge­gen­zuwirken. Die ehrgeizigen Kli­maschutzziele sind ohne alter­na­tive Antrieb­stech­nolo­gien nicht zu erreichen.
Die Elek­tro­mo­bil­ität spielt dabei eine tra­gende Rolle, die Anzahl von Elek­tro­fahrzeu­gen auf deutschen Straßen muss jedoch sehr schnell deut­lich gesteigert wer­den. Diese gesamt­ge­sellschaftliche Auf­gabe muss durch weit­ere Investi­tio­nen des Staates unter­stützt wer­den. Die erforder­lichen finanziellen Mit­tel sind ver­füg­bar, da die aktuellen Steuere­in­nah­men deut­lich über den Erwartun­gen liegen und zudem von den Aut­o­fahrerin­nen und Aut­o­fahrern jährlich Steuern und Abgaben in der Größenord­nung von 55 Mil­liar­den Euro in die öffentlichen Haushalte fließen. Die bish­er ver­ab­schiede­ten Maß­nah­men — beispiel­sweise ver­schiedene Steuer­be­freiun­gen, poten­tielle  Nutzer­vorteile gemäß Elek­tro­mo­bil­itäts­ge­setz — kon­nten der Elek­tro­mo­bil­ität über­haupt noch nicht zum Durch­bruch verhelfen.
Die inter­na­tionalen Kraft­fahrzeugher­steller bieten bere­its über 20 serien­mäßige Elek­tro­fahrzeug-Mod­elle, also gemäß Elek­tro­mo­bil­itäts­ge­setz Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, reine Elek­tro­fahrzeuge und Brennstof­fzellen-Fahrzeuge, an.
Von ins­ge­samt 23.464 neu zuge­lasse­nen Elek­tro­fahrzeu­gen im Jahr 2015 haben die VDIK-Mit­glieds­fir­men einen über­pro­por­tionalen Mark­tan­teil von 41 Prozent, bei den rein bat­terieelek­trischen Fahrzeu­gen sog­ar 56 Prozent. Obwohl auch die ersten drei Monate des Jahres 2016 mit 5.835 Elek­tro­fahrzeu­gen (inklu­sive Plug‑in-Hybrid) noch ein Wach­s­tum gegenüber dem Vor­jahr von knapp 29 Prozent ausweisen, ist der Rück­gang bei den rein bat­terieelek­trischen Fahrzeu­gen um knapp 2 % — im März 2016 sog­ar um knapp 14 % — doch sehr bedenklich.
VDIK-Präsi­dent Volk­er Lange: »Ins­beson­dere der Rück­gang bei den reinen Elek­tro­fahrzeu­gen im März 2016 zeigt, dass die Ankündi­gun­gen der Bun­desregierung, denen bish­er lei­der noch keine konkreten Maß­nah­men gefol­gt sind, zu ein­er Kaufzurück­hal­tung führen, die alle mit der Elek­tro­mo­bil­ität ver­bun­den Ziele in weite Ferne rück­en lassen. Der VDIK fordert seit langem eine Kauf­prämie von min­destens 5.000 Euro beim Erwerb eines Elek­tro­fahrzeuges zum Aus­gle­ich der bat­teriebe­d­ingten Mehrkosten sowie die Ein­führung ein­er Son­der­ab­schrei­bung auf Elek­tro­fahrzeuge für gewerbliche Kun­den. Selb­stver­ständlich sind die inter­na­tionalen Fahrzeugher­steller bere­it, sich angemessen an ein­er solchen Anschub­fi­nanzierung zu beteili­gen. Die Bun­desregierung muss nun aber endlich zu ein­er Entschei­dung kom­men, um den Atten­tismus bei pri­vat­en und gewerblichen Kun­den zu beseit­i­gen. Anbi­eter und poten­tielle Käufer von Elek­tro­fahrzeu­gen brauchen jet­zt schnell­st­mögliche Klarheit.«
Selb­stver­ständlich ist für eine deut­liche Ver­bre­itung der Elek­tro­fahrzeuge auch der Auf­bau ein­er leis­tungs­fähi­gen und nicht diskri­m­inieren­den Lade­in­fra­struk­tur zwin­gend erforder­lich. Auch hier spie­len die Mit­glieder des VDIK seit län­ger­er Zeit eine aktive Rolle, indem sie sowohl bei ihren Han­dels­be­trieben als auch an vie­len öffentlich zugänglichen Stellen bere­its Mehrfach­ladesäulen – auch bekan­nt als Mul­ti­charg­er, an denen alle derzeit bekan­nten Elek­tro­fahrzeuge laden kön­nen — errichtet haben und dies auch zukün­ftig tun werden.
In sein­er heuti­gen Eröff­nungsrede zum VDIK-Kongress »Alter­na­tive Antriebe« machte VDIK-Präsi­dent Volk­er Lange deut­lich, dass der VDIK für eine tech­nolo­gie­of­fene Nutzung aller alter­na­tiv­en Antrieb­stech­nolo­gien eintritt.
Ansprech­part­ner:
Thomas Böhm
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