Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität

12. Novem­ber 2019 / Pressemel­dung ZIV
Gesetz zur weit­eren steuer­lichen Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität — 0,25%-Regel muss auch für Fahrräder und eBikes gelten
Im Rah­men des Kli­maschutzpro­grammes 2030 will der Bund das Leas­ing von Elek­tro­di­en­st­fahrzeu­gen fördern. Dafür hat der Bun­destag in der ver­gan­genen Woche das »Gesetz zur weit­eren steuer­lichen Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität und zur Änderung weit­er­er steuer­lich­er Vorschriften« beschlossen. Darin wird die Bemes­sungs­grund­lage für die Ver­s­teuerung von Elek­tro­di­en­st­fahrzeu­gen von bish­er 0,5% auf 0,25% nochmals hal­biert. Diese Regelung soll ab dem 01. Jan­u­ar 2020 gelten.
Dien­st­fahrräder- bzw. eBikes wer­den jedoch nicht erwäh­nt. Der Zweirad-Indus­trie-Ver­band fordert deshalb, dass auch Fahrräder und eBikes schnell in diese Regelung ein­be­zo­gen wer­den, damit auch radel­nde Beruf­stätige von der Maß­nahme prof­i­tieren kön­nen. Bere­its bei der Anpas­sung des Steuer­satzes auf 0,5% Anfang dieses Jahres blieben Fahrräder zunächst unberück­sichtigt. Jet­zt sind die ober­sten Finanzbe­hör­den der Län­der erneut gefragt, um den beste­hen­den Steuer­erlass entsprechend anzupassen.
Die Umwelt­bi­lanz von Fahrrädern- und eBikes ist weitaus bess­er, als die von Elek­troau­tos. Geht es der Bun­desregierung also um Kli­maschutz und Luftrein­hal­tung, so sendet sie mit der Neuregelung falsche Sig­nale in Rich­tung der Arbeit­ge­ber. Das Dien­strad ist eine kostengün­stigere und kli­mafre­undlichere Alter­na­tive zum Dienst­wa­gen und hil­ft dabei, das Verkehrsaufkom­men durch Pkw auf den Straßen zu entlasten.
Darüber hin­aus wurde eine Son­der­ab­schrei­bung für kleine und mit­tlere Elek­troliefer­fahrzeuge beschlossen, die ein­ma­lig 50% der Anschaf­fungskosten beträgt. Sie soll von 2020 bis 2030 gewährt wer­den und auch für eLas­ten­fahrräder mit einem Min­d­est-Trans­portvol­u­men von einem Kubik­me­ter und ein­er Nut­zlast von min­destens 150 Kilo­gramm gel­ten. Der ZIV begrüßt diese Regelung sehr. Auch hier wurde das The­ma Fahrrad im ersten Entwurf vergessen und fand erst nach Kri­tik mehrerer Ver­bände seinen Weg in das Gesetz.
Der Zweirad-Indus­trie-Ver­band e.V. ist die nationale Inter­essen­vertre­tung und Dien­stleis­ter der deutschen und inter­na­tionalen Fahrradin­dus­trie. Wir vertreten Her­steller und Impor­teure von Fahrrädern, E‑Bikes, Fahrrad­kom­po­nen­ten und Zubehör.
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