Elektroautos werden als Dienstwagen noch attraktiver

08. Novem­ber 2019 / Pressemel­dung VDIK
Bad Hom­burg. Der Bun­destag hat gestern das Gesetz zur weit­eren steuer­lichen Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität beschlossen. Rein­hard Zir­pel, Präsi­dent des Ver­ban­des der Inter­na­tionalen Kraft­fahrzeugher­steller (VDIK), sagte dazu: »Elek­troau­tos wer­den damit als Dienst­wa­gen noch attrak­tiv­er. Das ist ein wichtiges Sig­nal an poten­zielle eAu­to-Käufer. Wer in den kom­menden zehn Jahren ein Elek­tro­fahrzeug als Dienst­wa­gen anschafft, zahlt dafür deut­lich weniger Steuern als bei einem Auto mit herkömm­lichem Antrieb.«
Mit dem beschlosse­nen Gesetz wird die bis­lang schon gel­tende ermäßigte Besteuerung der pri­vat­en Nutzung auf Elek­tro-Dienst­wa­gen aus­geweit­et, die bis zum 31. Dezem­ber 2030 angeschafft wer­den. Zusät­zlich wird die Bemes­sungs­grund­lage für die Besteuerung der pri­vat­en Nutzung für reine Elek­tro­fahrzeuge mit einem Brut­tolis­ten­preis von max­i­mal 40.000 Euro nochmals auf 25 Prozent halbiert.
Für Plug-In-Hybride gilt die Ermäßi­gung, wenn der CO2-Ausstoß entwed­er höch­stens 50 Gramm je Kilo­me­ter beträgt oder sie eine rein elek­trische Min­de­stre­ich­weite aufweisen. Diese Reich­weite muss für Fahrzeuge, die zwis­chen 2022 und 2024 angeschafft wer­den, min­destens 60 Kilo­me­ter betra­gen. Ab 2025 steigt sie auf min­destens 80 Kilometer.
Außer­dem hat der Bun­destag eine Son­der­ab­schrei­bung für alle rein-elek­trischen Nutz­fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 einge­führt. Auch die bere­its gel­tende Steuer­be­freiun­gen für das kosten­lose Laden am Arbeit­splatz wurde bis Ende 2030 ver­längert. Die Regelun­gen treten zum 01. Jan­u­ar 2020 in Kraft.
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