Neuregelung: Besteuerung von Dienst-Fahrrädern

1%-Regelung für Dien­st­fahrzeuge gilt ab sofort auch für Fahrräder, Ped­elecs und eBikes
Die Lan­des­fi­nanzmin­is­ter haben die Finanzämter Ende Novem­ber bun­desweit angewiesen, rück­wirk­end für das Jahr 2012 Fahrräder, Ped­elecs und eBikes wie Dienst­wä­gen nach §8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behan­deln. Bekommt der Arbeit­nehmer vom Arbeit­ge­ber ein Dien­strad gestellt, muss dieser den geld­w­erten Vorteil kün­ftig nur mit einem Prozent des Lis­ten­preis­es monatlich versteuern.
»Da die bis dato gel­tende Steuerge­set­zregelung die Ver­bre­itung von Elek­tro­fahrzeu­gen als Dien­st­fahrzeuge bis­lang behin­derte, haben wir die Ini­tia­tive unseres Mit­glied­sun­ternehmens LeaseR­ad zur Neuregelung der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern gern aktiv unter­stützt und freuen uns sehr über den Erfolg der nun einge­führten steuer­lichen Neuregelung«, so BEM-Mar­ket­ingvor­stand Chris­t­ian Heep.
Hin­ter­grund
Seit Ein­führung der soge­nan­nten 1%-Regel existiert für Kraft­fahrzeuge eine ein­deutige und prak­tik­able Regelung der Ver­s­teuerung des pri­vat­en Nutzungsan­teils von Dienst­wa­gen. Plante ein Unternehmen jedoch die Über­las­sung von Fahrrädern oder Ped­elecs, die keine Kraft­fahrzeuge sind, so set­zte die Finanzver­wal­tung bis zur Neuregelung die gesamte Leas­in­grate als zu ver­s­teuern­den Sach­bezugswert gem. §8 Abs. 2 Satz 1 EStG an.
»Diese Hand­habung mag zwar mit dem Wort­laut des Einkom­men­steuerge­set­zes vere­in­bar gewe­sen sein, sie stellte aber in unseren Augen eine klare Benachteili­gung des Verkehrsmit­tels Fahrrad dar. Beim Pkw wurde durch die 1 %-Regel ohne weit­eren Nach­weis ein Pri­vat­nutzungsan­teil von 30 bis 35% unter­stellt. Der Ansatz der voll­ständi­gen Leas­in­grate zzgl. Nebenkosten beim Fahrrad hinge­gen, entsprach laut bish­eriger Regel einem Pri­vat­nutzungsan­teil von 100%. Da jedoch ein Dien­st­fahrrad auch für dien­stliche Fahrten genutzt wer­den kann und soll, war eine pauschale Unter­stel­lung ein­er 100 % pri­vat­en Nutzung unseres Eracht­ens nicht angemessen. Vielmehr sollte schon aus Gle­ich­be­hand­lungs­grün­den der gle­iche 30 bis 35 %-Pri­vat­nutzungsan­teil wie beim Pkw unter­stellt wer­den, der eben­so für die als Kraft­fahrzeug gel­tenden S‑Pedelecs zur Anwen­dung kommt«, so Hol­ger Tumat, Geschäfts­führer der LeaseR­ad GmbH.
Gemein­same Ver­bands-Aktion für die Neuregelung
»In einem Brief an die zuständi­gen Abteilungsleit­er des Bun­desmin­is­teri­ums der Finanzen, des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr, Bau und Stad­ten­twick­lung sowie an das Bun­desmin­is­teri­um für Umwelt, Naturschutz und Reak­tor­sicher­heit haben wir im Juli 2012 gemein­sam mit LeaseR­ad, dem All­ge­meinen Deutschen Fahrrad-Club (adfc), dem Bun­des­deutschen Arbeit­skreis für Umwelt­be­wußtes Man­age­ment e.V. (B.A.U.M.), dem Bun­desver­band Solare Mobil­ität e.V. (BSM), dem Ver­band Ser­vice Fahrrad (VSF) und dem Verkehrsclub Deutsch­land (VCD) auf die Prob­lematik aufmerk­sam gemacht und angeregt, von der Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG Gebrauch zu machen und gemein­sam mit den Lan­des­fi­nanzmin­is­te­rien eine bun­de­sein­heitliche Fest­set­zung des Sach­bezuges eines Fahrrades/Pedelecs vorzunehmen«, erk­lärt Heep und macht deut­lich, welche pos­i­tiv­en Auswirkun­gen die aktuelle Entschei­dung auf die gesamte Branchen haben wird.
»Durch die Neuregelung wurde ein aktives Zeichen zur Förderung alter­na­tiv­er Fort­be­we­gungsmöglichkeit­en geset­zt. Wir sind sich­er, dass diese Entschei­dung die Attrak­tiv­ität des Ein­satzes von Fahrrädern/Pedelecs in Fir­men, Ver­wal­tun­gen und Organ­i­sa­tio­nen deut­lich erhöhen wird. Damit wurde jet­zt ein ein­fach­er, kostengün­stiger und sehr wirkungsvoller Schritt in Rich­tung der umwelt‑, verkehrs- und gesund­heit­spoli­tis­chen Ziele der Bun­desregierung gemacht«, betont Tumat.
»Neben dem rein rechtlichen Erfolg, freuen wir uns selb­stver­ständlich auch über die große medi­ale Beach­tung des The­mas. Unsere gemein­same Aktion wurde bun­desweit von ver­schiede­nen Print- und Online-Medi­en aufge­grif­f­en und damit ein­er bre­it­en Öffentlichkeit zugänglich gemacht«, freut sich Heep und macht deut­lich, dass eine solche medi­ale Sicht­barkeit ins­beson­dere für eine noch junge Zukun­fts­branche wie die Elek­tro­mo­bil­ität ein wesentlich­er Erfol­gs­fak­tor bei der Etablierung am Markt ist. »Nur wenn wir die Men­schen informieren, kön­nen wir sie für eine Neue Mobil­ität begeistern.«
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich für die Ver­bre­itung ein­er nach­halti­gen und zukun­fts­fähi­gen Neuen Mobil­ität ein. Um dieses Ziel zu erre­ichen, ist neben der Umstel­lung auf Elek­tro­mo­bil­ität ins­beson­dere auch eine intel­li­gente Verbindung der Verkehrsträger notwendig, die den Ein­satz von Zweirädern als Alter­na­tive zum Auto­mo­bil berücksichtigt.
Bei Fra­gen rund um die Arbeit des Bun­desver­bands eMo­bil­ität ste­ht Ihnen das BEM-Team in der Haupt­geschäftsstelle in Berlin-Mitte gern zur Ver­fü­gung. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Ver­band­sar­beit find­en Sie unter ⇢ www.bem-ev.de.
Inter­esse an einem Fir­men-eBike? Dann informieren Sie sich unter ⇢ www.jobrad.org.

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