eLaster mit PKW-Führerschein lenken

Berlin (e21.info) — Fahrer von elek­trisch betriebe­nen Klein­trans­portern benöti­gen kün­ftig in vie­len Fällen nur noch einen PKW-Führerschein. Erst ab einem Gewicht von mehr als 4,25 Ton­nen ist ein LKW-Führerschein der Klasse C erforder­lich. Darauf ver­weist der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM), der die Neuregelung gemein­sam mit Vertretern aus der Logis­tik- und Auto­mo­bil­branche angestoßen hatte.
Der Ver­band begrün­dete den Vorstoß damit, dass die bish­erige Führerschein-Regelung den Ein­satz von eLastern erschwere. Denn auf­grund des hohen Bat­teriegewichts wür­den elek­trisch betriebeneK­lein­laster schnell das Höch­st­gewicht von 3,5 Ton­nen für diec­Fahrerlaub­nis der Klasse B, dem soge­nan­nten PKW-Führerschein, über­schre­it­en. »Da die Kosten der Flot­ten­be­treiber für Fahrer mit der Führerschein­klasse C jedoch deut­lich höher sind, ergab sich hier ein drin­gen­der rechtlich­er Hand­lungs­be­darf«, so BEM-Präsi­dent Kurt Sigl. Eine Aus­nahme-Verord­nung des Bun­desverkehrsmin­is­teri­ums hat die im Führerschein einge­tra­gene Gewichts­gren­ze für das Fahren von eLastern nun mit Wirkung zum 31. Dezem­ber um 0,75 Ton­nen hochge­set­zt. Zudem bleibt das Gewicht der Bat­terie bei der Bes­tim­mung der Führerschein­klasse außen vor. Dadurch falle ein wesentlich­es Hemm­nis für den Ein­satz von eTrans­portern weg, so Sigl. /cs
Quelle: e21.info

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