BEM initiiert Führerschein-Neuregelung für Elektrotransporter

Ins­beson­dere im Bere­ich der City-Logis­tik steckt großes Poten­tial für die eMo­bil­ität. Liefer­fahrten in Bal­lungs­ge­bi­eten eignen sich beson­ders für die Anwen­dung von elek­trisch betriebe­nen Fahrzeu­gen, da in ein­er Schicht viele Stopps und wenig Tourenkilo­me­ter zurück­gelegt wer­den. Neben ein­er Reduk­tion der lokalen CO2-Emis­sio­nen und der damit ein­herge­hen­den Verbesserung der Luftqual­ität in Bal­lungsräu­men geht auch das häu­fige Anfahren wesentlich geräuscharmer von stat­ten und erhöht auf diese Weise ins­ge­samt die Leben­squal­ität in unseren Städten.
»Flot­ten­be­treiber, die Elek­tro­fahrzeuge ein­set­zen, waren auf­grund des höheren Gewichts von Elek­tro­trans­portern bis dato jedoch einem wesentlichen Nachteil hin­sichtlich der Führerschein­nutzung aus­ge­set­zt. Bere­its im Früh­jahr 2013 sind aktive Köpfe aus der Logis­tik- und Auto­mo­bil-Branche mit dieser Prob­lematik auf uns zu gekom­men. Gemein­sam mit unseren engagierten Par­la­men­tarischen Beiräten und unserem EU-Repräsen­tan­ten Dr. Friedrich haben wir uns daraufhin auf Bun­des- und EU-Ebene für eine Führerschein-Neuregelung für Elek­tro­trans­porter einge­set­zt. Wir freuen uns sehr, dass die gemein­samen Anstren­gun­gen nun endlich Früchte tra­gen«, so BEM-Präsi­dent Kurt Sigl.
Die Aus­nahme-Verord­nung für Elek­tro­fahrzeuge des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur macht es seit 31. Dezem­ber 2014 möglich, elek­trisch betriebene Klein­trans­porter bis zu 4,25t mit einem Pkw-Führerschein (Klasse B) zu fahren. Das Gewicht der Bat­terie bleibt bei der Bes­tim­mung der Fahrzeugk­lassen außen vor.
»Vor der Neuregelung ergab sich — bed­ingt durch das höhere Bat­teriegewicht — eine oft­mals nicht akzept­able Beschränkung der Nut­zlast bei Elek­tro­trans­portern mit einem zuläs­si­gen Gesamt­gewicht von max. 3,49t. Höhere Las­ten, die ein Fahrzeug mit 5t oder sog­ar 7.5t erfordern, kon­nten nur mit einem Fahrer mit Klasse C Führerschein bewegt wer­den. Da die Kosten der Flot­ten­be­treiber für Fahrer mit dieser Führerschein­klasse jedoch deut­lich höher sind, als für die mit Klasse B, ergab sich hier ein drin­gen­der rechtlich­er Hand­lungs­be­darf, sofern in abse­hbar­er Zeit sig­nifikante Men­gen an elek­trisch betriebe­nen Nutz­fahrzeu­gen in deutschen Städten fahren sollen«, erk­lärt Sigl die Hintergründe.
Quelle: ⇢ Fach­magazin für das Grün­flächen- & Landschaftsbaumanagement

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