BEM-Pressemitteilung: Warum wir endlich das Kennzeichen ‚E‘ brauchen

Eine gemein­same Ini­tia­tive des Bun­desver­bands eMo­bil­ität (BEM) und des Bun­desver­bands Solare Mobil­ität (BSM)
Berlin. 09. April 2014. Im Rah­men des geplanten Elek­tro­mo­bil­itäts­ge­set­zes der Bun­desregierung sollen die Nutzer von Elek­tro­fahrzeu­gen kün­ftig von ein­er Rei­he nicht-mon­etär­er Anreize prof­i­tieren. Der Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM) und der Bun­desver­band Solare Mobil­ität e.V. (BSM) begrüßen diese Entwick­lung und drän­gen nun auf eine rasche Ver­ab­schiedung des Geset­ze­sen­twurfs, um Elek­tro­mo­bil­ität auf Basis Erneuer­bar­er Energien tat­säch­lich langfristig als real­is­tis­che Mobil­ität­salter­na­tive auf die Straße zu bringen.
»Die ein­heitliche Kennze­ich­nung elek­trisch­er Fahrzeuge bildet die Grund­vo­raus­set­zung für die Umset­zung der angekündigten Nutzer­vorteile wie kostenre­duziertes Parken, Mit­be­nutzung von Son­der­spuren oder die zeitweise exk­lu­sive Zufahrt zu Wohnge­bi­eten oder Liefer­zo­nen. Anders als eine ‚Null-Emis­sions-Plakette‘ ist ein ergänzen­des ‚E‘ auf dem polizeilichen Kennze­ichen von vorne und hin­ten erkennbar, auch im fahren­den Verkehr. Wie schon bei his­torischen Fahrzeu­gen, die ein ‚H‘ hin­ter der amtlichen Ken­nung tra­gen, erlaubt das Kennze­ichen ‚E‘ erst die Prü­fung, ob etwaige Nutzer­vorteile zurecht in Anspruch genom­men wer­den«, beto­nen der BEM-Präsi­dent Kurt Sigl und BSM-Vor­sitzende Thom­ic Ruschmeyer.
Die bei­den großen Ver­bände für Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land sind sich sich­er, dass das Kennze­ichen ‚E‘ mit dazu beitra­gen wird, die Neue Mobil­ität entschei­dend voran zu brin­gen. Und das aus mehreren Gründen:
  • Die Sicht­barkeit der Elek­tro­mo­bil­ität inner­halb der Gesellschaft wird erhöht.
  • Sofor­tige Erkennbarkeit von Elek­tro­fahrzeu­gen in Werk­stät­ten und bei Unfällen. Denn hier sind zusät­zliche Qual­i­fika­tio­nen für Hoch­volt­tech­nik erforderlich.
  • Die geset­zliche Anerken­nung erhöht die Akzeptanz.
  • Von ein­er staatliche Unter­stützung für umwelt­fre­undlich­es Ver­hal­ten prof­i­tiert die All­ge­mein­heit, in dem der Ausstoß von CO2 und die Abhängigkeit von importierten Rohstof­fen ver­ringert wird.
  • Die steuer­liche und ver­sicherungsrechtliche Einor­dung elek­trisch­er Fahrzeuge fol­gt nicht den herkömm­lichen Grund­sätzen. Daher braucht es auch hier Bes­tim­mungen, die den Beson­der­heit­en gerecht werden.

Um diese Effek­te zu gewährleis­ten, darf das Kennze­ichen ‚E‘ nur für lokal emis­sions­freie Fahrzeuge — d.h. rein elek­trische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Elek­tro­fahrzeuge mit Range Exten­der — Ver­wen­dung find­en, um die gewährten Nutzer­vorteile zu recht­fer­ti­gen. Wün­schenswert wäre zudem die Kop­pelung der Kennze­ich­nung an den nach­weis­lichen Ver­brauch von Strom aus regen­er­a­tiv­en Energien.
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM)
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich dafür ein, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Um dieses Ziel zu erre­ichen, ver­net­zt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Poli­tik und Medi­en miteinan­der, fördert die öffentliche Wahrnehmung für eine Neue Mobil­ität und set­zt sich für die nöti­gen infra­struk­turellen Verän­derun­gen ein.
Pressekon­takt
Juliane Girke, PR-Ref­er­entin, Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V, 
Fon 030 3464 950 92, juliane.girke@bem-ev.de, www.bem-ev.de
Über den Bun­desver­band Solare Mobil­ität e.V. (BSM)
Der Bun­desver­band Solare Mobil­ität engagiert sich seit 1989 für nach­haltige Verkehrskonzepte wie die Nutzung der Elek­tro­mo­bil­ität mit Strom aus regen­er­a­tiv­en Energiequellen. Die langjähri­gen Erfahrun­gen sein­er Mit­glieder ver­wen­det der BSM als Vertreter der Zivilge­sellschaft in der Nationalen Plat­tform Elek­tro­mo­bil­ität (NPE) und anderen Gremien.
Pressekon­takt
Matthias Breust, Öffentlichkeit­sar­beit, Bun­desver­band Solare Mobil­ität e.V.
, Fon 030 32 66 29 98, m.breust@bsm-ev.de, www.bsm-ev.de
Bei Veröf­fentlichung wird um ein Belegex­em­plar gebeten. 

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