Bundesrat: Kostenloses Parken für Elektroautos geplant

Mün­ster — Grund zur Freude für Nutzer von Elek­tro­fahrzeu­gen und andere beson­ders emis­sion­sarme Kraft­fahrzeu­gen. Nach einem Geset­zen­twurf des Bun­desrates kön­nte es für die Nutzer schon bald exk­lu­sive Park­plätze sowie eine Befreiung von Parkge­bühren im öffentlichen Verkehrsraum geben. Bis­lang gibt es dazu in den Bun­deslän­dern keine klaren Gesetzesgrundlagen.
Der Bun­desrat hat deshalb in einem Entwurf zur Änderung des Straßen­verkehrs­ge­set­zes (StVG) vorgeschla­gen, eine geset­zliche Regelung zu definieren.
Län­dern kön­nen über Parkge­bühren entscheiden
In Zukun­ft sollen die Län­der entschei­den kön­nen, ob sie Elek­tro­fahrzeuge im Straßen­verkehr priv­i­legieren. Ein neuer Geset­zesab­schnitt soll spezielle Parkregelun­gen für Elek­tro­mo­bile und Befreiun­gen von der Gebührenpflicht ermöglichen. Die neuen Ermäch­ti­gun­gen sollen auch beim Auf­bau ein­er bun­desweit­en Lade­in­fra­struk­tur helfen, da sie den beteiligten Inve­storen, Plan­ern und Behör­den zweifels­freie Rechts­grund­la­gen bieten, die auf län­gere Sicht ver­lässlich sind.
Bun­desregierung begrüßt den Vorschlag
Die Bun­desregierung begrüßt den Geset­zen­twurf. Die Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität sei wichtig, um das geplante Ziel von min­destens ein­er Mil­lion Elek­tro­fahrzeu­gen auf der Straße bis zum Jahr 2020 zu erre­ichen. Der aktuelle Entwurf ist aus Regierungssicht allerd­ings noch nicht mit der verkehrlichen Grun­daus­rich­tung des StVG vere­in­bar. Sie äußert sich aber zuver­sichtlich, in den anste­hen­den Beratun­gen eine den Vorstel­lun­gen der Län­der entsprechende Lösung zu finden.
BEM: guter Vorstoß, reicht aber nicht aus
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) zeigte sich erfreut über den Vorstoß des Bun­desrates. „Wir begrüßen den aktuellen Vorstoß der Bun­deslän­der, emis­sion­sarme Kraft­fahrzeuge im Innen­stadt­bere­ich kün­ftig von den Parkge­bühren befreien zu wollen. Das allein wird jedoch nicht dazu führen, die gesteck­ten Ziele der Bun­desregierung zu erfüllen“, so der BEM gegenüber IWR-Online. Dem­nach bedürfe es eines sin­nvollen Ineinan­der­greifens weit­er­er mon­etär­er und nicht-mon­etär­er Maß­nah­men, um die Elek­tro­mo­bil­ität als real­is­tis­che Alter­na­tive auf die Straße zu bringen.
Quelle: ⇢ IWR® – Insti­tut für Regen­er­a­tive Energiewirtschaft
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