Verbände fordern ‘E’-Kennzeichen für Elektroautos

Eine gemein­same Ini­tia­tive des Bun­desver­bands eMo­bil­ität (BEM) und des Bun­desver­bands Solare Mobil­ität (BSM) spricht sich dafür aus, Elek­troau­tos durch eine Rei­he von nicht-mon­etären Anreizen beliebter zu machen. Die bei­den Ver­bände drän­gen daher auf eine rasche Ver­ab­schiedung eines Geset­ze­sen­twurfs zur Elek­tro­mo­bil­ität, der einige seit langer Zeit geforderten Punk­te enthält, um Elek­tro­mo­bil­ität im großen Stil als Alter­na­tive auf die Straße zu brin­gen. Grund­vo­raus­set­zung sei dem­nach ein ein­heitlich­es Kennze­ichen für Elektroautos.
»Die ein­heitliche Kennze­ich­nung elek­trisch­er Fahrzeuge bildet die Grund­vo­raus­set­zung für die Umset­zung der angekündigten Nutzer­vorteile wie kostenre­duziertes Parken, Mit­be­nutzung von Son­der­spuren oder die zeitweise exk­lu­sive Zufahrt zu Wohnge­bi­eten oder Liefer­zo­nen. Anders als eine ‘Null-Emis­sions-Plakette’ ist ein ergänzen­des ‘E’ auf dem polizeilichen Kennze­ichen von vorne und hin­ten erkennbar, auch im fahren­den Verkehr. Wie schon bei his­torischen Fahrzeu­gen, die ein ‘H’ hin­ter der amtlichen Ken­nung tra­gen, erlaubt das Kennze­ichen ‘E’ erst die Prü­fung, ob etwaige Nutzer­vorteile zurecht in Anspruch genom­men wer­den«, beto­nen der BEM-Präsi­dent Kurt Sigl und BSM-Vor­sitzende Thom­ic Ruschmey­er. Die bei­den großen Ver­bände für Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land sind sich sich­er, dass das Kennze­ichen ‘E’ mit dazu beitra­gen wird, alter­na­tive Mobil­ität entschei­dend voran zu brin­gen. Aus mehreren Gründen:

  • Die Sicht­barkeit der Elek­tro­mo­bil­ität inner­halb der Gesellschaft wird erhöht.
  • Sofor­tige Erkennbarkeit von Elek­tro­fahrzeu­gen in Werk­stät­ten und bei Unfällen ist wichtig, da hier zusät­zliche Qual­i­fika­tio­nen für Hoch­volt­tech­nik erforder­lich sind.
  • Die geset­zliche Anerken­nung erhöht die Akzep­tanz auch in der Bevölkerung.
  • Von ein­er staatlichen Unter­stützung für umwelt­fre­undlich­es Ver­hal­ten prof­i­tiert die All­ge­mein­heit, indem der Ausstoß von CO2 und die Abhängigkeit von importierten Rohstof­fen ver­ringert wird.
  • Die steuer­liche und ver­sicherungsrechtliche Einord­nung elek­trisch­er Fahrzeuge fol­gt nicht den herkömm­lichen Grund­sätzen. Daher braucht es auch hier Bes­tim­mungen, die den Beson­der­heit­en gerecht werden.

Das Kennze­ichen ‘E’ sollte nur für lokal emis­sions­freie Fahrzeuge – d.h. rein elek­trische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Elek­troau­tos mit Range Exten­der – Ver­wen­dung find­en, fordern die Ver­bände. Wün­schenswert wäre zudem die Kop­pelung der Kennze­ich­nung an den nach­weis­lichen Ver­brauch von Strom aus regen­er­a­tiv­en Energien, damit Elek­troau­tos wirk­lich sauber unter­wegs sind – und nicht nur lokal.
Was meinen Sie, soll­ten Elek­troau­tos ein eigenes Kennze­ichen bekommen?
Quelle: ⇢ ecomento.tv

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