Verbände fordern ‘E’-Kennzeichen für Elektroautos

Eine gemeinsame Initiative des Bundesverbands eMobilität (BEM) und des Bundesverbands Solare Mobilität (BSM) spricht sich dafür aus, Elektroautos durch eine Reihe von nicht-monetären Anreizen beliebter zu machen. Die beiden Verbände drängen daher auf eine rasche Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs zur Elektromobilität, der einige seit langer Zeit geforderten Punkte enthält, um Elektromobilität im großen Stil als Alternative auf die Straße zu bringen. Grundvoraussetzung sei demnach ein einheitliches Kennzeichen für Elektroautos.
»Die einheitliche Kennzeichnung elektrischer Fahrzeuge bildet die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der angekündigten Nutzervorteile wie kostenreduziertes Parken, Mitbenutzung von Sonderspuren oder die zeitweise exklusive Zufahrt zu Wohngebieten oder Lieferzonen. Anders als eine ‘Null-Emissions-Plakette’ ist ein ergänzendes ‘E’ auf dem polizeilichen Kennzeichen von vorne und hinten erkennbar, auch im fahrenden Verkehr. Wie schon bei historischen Fahrzeugen, die ein ‘H’ hinter der amtlichen Kennung tragen, erlaubt das Kennzeichen ‘E’ erst die Prüfung, ob etwaige Nutzervorteile zurecht in Anspruch genommen werden«, betonen der BEM-Präsident Kurt Sigl und BSM-Vorsitzende Thomic Ruschmeyer. Die beiden großen Verbände für Elektromobilität in Deutschland sind sich sicher, dass das Kennzeichen ‘E’ mit dazu beitragen wird, alternative Mobilität entscheidend voran zu bringen. Aus mehreren Gründen:

  • Die Sichtbarkeit der Elektromobilität innerhalb der Gesellschaft wird erhöht.
  • Sofortige Erkennbarkeit von Elektrofahrzeugen in Werkstätten und bei Unfällen ist wichtig, da hier zusätzliche Qualifikationen für Hochvolttechnik erforderlich sind.
  • Die gesetzliche Anerkennung erhöht die Akzeptanz auch in der Bevölkerung.
  • Von einer staatlichen Unterstützung für umweltfreundliches Verhalten profitiert die Allgemeinheit, indem der Ausstoß von CO2 und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen verringert wird.
  • Die steuerliche und versicherungsrechtliche Einordnung elektrischer Fahrzeuge folgt nicht den herkömmlichen Grundsätzen. Daher braucht es auch hier Bestimmungen, die den Besonderheiten gerecht werden.

Das Kennzeichen ‘E’ sollte nur für lokal emissionsfreie Fahrzeuge – d.h. rein elektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range Extender – Verwendung finden, fordern die Verbände. Wünschenswert wäre zudem die Koppelung der Kennzeichnung an den nachweislichen Verbrauch von Strom aus regenerativen Energien, damit Elektroautos wirklich sauber unterwegs sind – und nicht nur lokal.
Was meinen Sie, sollten Elektroautos ein eigenes Kennzeichen bekommen?
Quelle: ⇢ ecomento.tv

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