Bundesrat will eMobilität besser fördern

Die Mark­te­in­führung von Elek­troau­tos sei ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Kohlen­diox­id-Emis­sio­nen und Schad­stoff­be­las­tun­gen, heißt es in dem vom Bun­desrat einge­bracht­en Entwurf eines Geset­zes zur steuer­lichen Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität (18/5864). Erin­nert wird an das Ziel der Bun­desregierung, bis 2020 eine Mil­lion Elek­troau­tos auf Deutsch­lands Straßen zu brin­gen und Deutsch­land zum Leit­markt für Elek­tro­mo­bil­ität zu machen. Dazu heißt es in dem Entwurf: »Nach den aktuellen Zulas­sungszahlen des Kraft­fahrt-Bun­de­samtes liegt die Erre­ichung dieser Ziele noch in weit­er Ferne. Zum 1. Jan­u­ar 2014 gab es rund 12.000 Elek­troau­tos, davon 3.100 von pri­vat­en Helfern.«
Der Bun­desrat ver­langt daher, über die bere­its beste­hen­den Vorteile für Elek­troau­tos eine Steuer­be­freiung für das von Arbeit­ge­bern gewährte kosten­freie oder ver­bil­ligte Aufladen pri­vater Elek­troau­tos einzuführen. Damit kön­nten Anreize für die weit­ere Ver­bre­itung der Elek­tro­mo­bil­ität in der Bevölkerung geset­zt wer­den. Bish­er löse das kosten­lose oder ver­bil­ligte Aufladen im Betrieb des Arbeit­ge­bers einen lohn­s­teuerpflichti­gen Sach­bezug aus, »der ein weit­eres Hemm­nis für die Attrak­tiv­ität von Elek­troau­tos darstellt«, argu­men­tiert der Bun­desrat. Denn der Abeit­ge­ber müsse den Wert der Sach­bezüge für die Besteuerung mit großem bürokratis­chen Aufwand ermit­teln. Zudem soll es eine Son­der­ab­schrei­bung für Elek­tro­fahrzeuge und Lade­vor­rich­tun­gen im betrieblichen Bere­ich geben. Die Kosten der Maß­nah­men gibt der Bun­desrat für 2015 mit 35 Mil­lio­nen Euro an. Sie sollen 2016 auf 120 Mil­lio­nen Euro steigen.

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