Schnell und günstig, flächendeckend, bequem und transparent: So soll das Ladenetz für Elektroautos einmal aussehen. Doch es gibt bisher zu wenig Schnellladestationen und nach wie vor drohen sich viele Verbraucher in einem undurchschaubaren Tarif-Dschungel zu verirren.
21.06.2021 / BEM-Vorstand Markus Emmert im Branchenguide Elektromobilität
Wer eine Neue Mobilität will, muss für die entsprechende Infrastruktur sorgen. Der Bundesverband eMobilität forciert die Diskussion um den Aufbau der Ladeinfrastruktur, weil mit ihrem Ausbau der Erfolg des neuen CO2-freien Antriebs eng verbunden ist – und das über alle Mobilitätsformen hinweg. Im Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbestimmungen im Strombereich hat der BEM die Bundesnetzagentur voll-umfänglich unterstützt und eine stärkere Einbindung der Netzbetreiber für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektroautos vorgeschlagen.
Wer plant, seinen Fuhrpark auf eMobilität umzurüsten oder beispielsweise als Freiberufler in ein Elektrofahrzeug investieren möchte, kann von vier staatlichen Förderungen profitieren. Herstellerrabatte plus bis zu 6.000 Euro Umweltbonus und weitere 6 Prozent Klimazuschuss bei einer Finanzierung der Investitionskosten aus der »Klimaschutzoffensive für den Mittelstand« der KfW. Steuerliche Vergünstigungen und regionale Förderangebote für eMobilität.
21.05.2021 / eurotransport / Interview mit BEM-Vorstand Markus Emmert von Ilona Jüngst / Foto: Falko Speidel / Fotolia, ETM
Markus Emmert, Vorstand des Bundesverbands eMobilität, fordert notwendige rechtlichen Regelungen rund um das Thema Elektromobilität: »Die eMobilität hat viele Facetten, aber den richtigen Durchbruch gibt es erst in zwei Bereichen: dem Fahrradsektor, also mit eBikes und Co., und auch auf der Pkw-, beziehungsweise N1-Seite, was vor allem bedingt ist durch die Förderpolitik. Das finden wir auch sehr positiv. Es gibt auf der anderen Seite großes Ausbaupotenzial, etwa im Bereich Güterverkehr. Hier liegt doch noch vieles im Argen: sowohl auf der Anbieterseite, also bei dem, was Hersteller und Nachrüster auf dem Markt anbieten, als auch auf der Nachfrageseite. Dies geht aber einher mit den Investitionskosten und dem Thema Rechtsklarheit und Investitionssicherheit.«
»2030 soll gemäß dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Dafür brauchen wir mehr Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben auf der Straße. Die Umrüstung von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe wird dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird deshalb die Beschaffung von neuen und umgerüsteten Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben im Rahmen seiner neuen Richtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben fördern. Diese tritt voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 in Kraft«, so Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär.
26. März 2021 / Artikel von BEM-Vorstand Markus Emmert erschienen in »Green Economy« in der Gesamtauflage der WirtschaftsWoche
Das Leichtfahrzeug Microlino ist ein schönes Beispiel, um die Einbettung der Elektromobilität in der Carbon-Footprint-Debatte zu veranschaulichen. Wie alles in der industriellen Produktion benötigt auch der Microlino Energie – bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Wiederverwertung. Damit sind Umweltbelastungen verbunden: durch den Abbau von Rohstoffen, Gewässernutzung oder den Transport in den Lieferketten. Die Senkung dieses Primärenergieverbrauchs ist ein wichtiges Ziel in der Energiewende. 2020 wurde in Deutschland 22 Prozent weniger Primärenergie verbraucht als 1990. Noch 2006 lag der Verbrauch fast so hoch wie 1990. Seitdem ist er deutlich gesunken und trotzdem weit von den gesetzten Zielen entfernt.
Der Bundesverband eMobilität hat bereits im Januar den Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums für das geplante Schnellladegesetz (SchnellLG) ausführlich kommentiert. In Ergänzung zum eMobilitäts-Gesetz und der in der Novellierung befindlichen Ladesäulenverordnung soll das neue Gesetz die Ausschreibungsbedingungen festlegen, um öffentliche Ladepunkte in Deutschland flächendeckend, zuverlässig und belastbar zu betreuen und wirtschaftlich zu entwickeln.
09. März – 12. März 2021 / BEM-Vorstand Markus Emmert mit City-Stromer auf großer Reise
1.250 Kilometer vom bayerischen Adelsried über Dresden nach Berlin und zurück. BEM-Vorstand Markus Emmert machte sich mit dem kleinen SKODA Citigo e IV auf den Weg. Das Fahrzeug ist auf den ersten Blick vielleicht nicht die optimale Wahl für solch eine Reise. Ob die Termine eingehalten werden konnten und ob alles funktioniert hat, können Sie dem ausführlichen Bericht entnehmen.
März 2021 / Artikel erschienen in ReichweitE / 24. März Handelsblatt
Elektrofahrzeuge fahren mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die Befürchtung, dass sie die Stromnetze zu stark belasten, ist unbegründet. Im Gegenteil: eFahrzeuge könnten sogar die Netze entlasten, indem sie grünen Strom bedarfsgerecht wieder zurückgeben. Wie das funktioniert, erläutert Markus Emmert, Vorstand des Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) im Interview.
15. März 2021 / BEM & BMVI / Flottenerneuerung Nutzfahrzeuge
Auf eine erneute Stellungnahme des BEM lenkt das BMVI ein und leitet Korrekturmaßnahmen bestehender Richtlinien ein. So soll auf ein künftiges Förderprogramm für Umbauten hingewiesen werden und intelligente Trailer-Technologie wird entkoppelt und somit gefördert, auch wenn kein Bestandsfahrzeug verschrottet wird.
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