BEM-Pressemitteilung: Elektromobilität & Energierecht: BEM bringt Mindest-Anschluss-Leistung ins Gespräch

06.10.2021 / BEM-Pressemitteilung
Für den Hochlauf der Elek­tro­mo­bil­ität und die Absicherung der dazuge­höri­gen Net­z­zugänge hat der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) die Grund­ver­sorgung deutsch­er Haushalte mit ein­er Min­destanschlus­sleis­tung von 3,7kW je dazuge­höri­gen Stellplatz ins Gespräch gebracht. Auf der heute in München ges­tarteten Inter­na­tionalen Fachmesse für Lade­in­fra­struk­tur und Elek­tro­mo­bil­ität, Power2Drive, erörterte BEM-Vor­stand Markus Emmert die Notwendigkeit abgesichert­er Stromver­sorgung, die durch eine Grund­ver­sorgungspflicht deutsch­er Energiev­er­sorgungs-Unternehmen für Mobil­ität gewährleis­tet wer­den könne.
»Der Geset­zge­ber fördert zwar den Bau von Wall­box­en in Ein- und Mehrfam­i­lien­häusern, für die Instal­la­tion von Net­zan­schlüssen auf Seit­en der Energiewirtschaft gibt es jedoch kein­er­lei Push-Funk­tion«, berichtete Emmert auf einem Fach­pan­el. Der Energie-Experte schlägt deshalb eine geset­zlich ver­ankerte Min­d­est-Anschluss-Leis­tung im Strom­netz vor, die nach dem Ein­bau nun auch den Anschluss von Lade­in­fra­struk­tur deut­lich vere­in­fachen und die Elek­tro­mo­bil­ität erhe­blich vorantreiben helfe. Im Detail nan­nte Emmert die Grund­ver­sorgungspflicht aus §2 Absatz1 Energiewirtschafts­ge­setz, welch­es expliz­it um die Grund­ver­sorgung für Mobil­ität erweit­ert gehöre.
Anders aus­ge­drückt: Wäre der Stro­man­schluss stan­dar­d­isiert für das Laden von E‑Fahrzeugen nutzbar, ent­fiele für zahlre­iche Verbraucher*innen der lei­di­ge und zeit­in­ten­sive Antrag auf Net­zan­schluss bei den Netzbetreibern.
Der BEM ver­weist seit ger­aumer Zeit auf das wach­sende Zusam­men­spiel zwis­chen Energiewelt und Auto­mo­tive-Indus­trie für die Mobil­itätswende. Nach Ansicht des Ver­ban­des meint das nicht nur die Anhebung der Stro­man­teile von Erneuer­bar­er Energie im Strom­netz, son­dern auch die Änderung zahlre­ich­er energierechtlich­er Tatbestände. E‑Fahrzeuge und Lade­in­fra­struk­tur kön­nen in den Net­z­be­trieb inte­gri­ert wer­den, um die alltägliche Mobil­ität emis­sions­frei zu gestal­ten. Hier­bei ist der massen­hafte Ein­satz von Bat­te­rien in Kop­plung mit PV-Anla­gen wie auch die Ver­ar­beitung der dig­i­tal­en Dat­en zur Analyse des Ressourcenver­brauchs von Mobil­ität zu nennen.
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität, die sich dafür ein­set­zen, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die aktive Ver­net­zung von Wirtschaft­sak­teuren für die Entwick­lung nach­haltiger und inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen, die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität und die Durch­set­zung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Der Ver­band wurde 2009 gegrün­det. Er organ­isiert 300 Mit­glied­sun­ternehmen, die ein jährlich­es Umsatzvol­u­men von über 100 Mil­liar­den Euro verze­ich­nen und über eine Mil­lion Mitar­beit­er weltweit beschäftigen.
Pressekon­takt
Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Oranien­platz 5, 10999 Berlin
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