»Ladeinfrastruktur für Wohngebäude — rechtliche Änderungen und neue Förderung (Online)«

SAVE THE DATE: 19. Novem­ber 2020
Dieser Ter­min ist Teil der Ver­anstal­tungsrei­he »Elek­tro­mo­bil­ität im Handw­erk« der SAENA mit den säch­sis­chen Handwerkskammern.
Für die Errich­tung von Lade­in­fra­struk­tur in oder an Wohnge­bäu­den ändert sich die Recht­slage, eine ⇢ Anpas­sung des Wohneigen­tum­srechts und des Mietrechts ist beschlossen und soll bald in Kraft treten. Außer­dem bietet der Bund ab 24.11.2020 die Möglichkeit zur Beantra­gung eines ⇢ Zuschuss­es für Ladepunk­te an/in Wohnge­bäu­den.
Die Neuerun­gen sind sowohl für Eigen­heimbe­sitzer, Woh­nung­seigen­tümer, Mieter, Woh­nungsgenossen­schaften, Immo­bilienun­ternehmen als auch für das Handw­erk und weit­ere Akteure rel­e­vant. Bei diesem Ter­min wer­den Sie dazu informiert und kön­nen Fra­gen stellen.
Schwerpunkte:

  • Aktuelles zur Elek­tro­mo­bil­ität in Sach­sen und darüber hinaus
    (Mar­tin Gris­ma­jer, Säch­sis­che Energieagen­tur — SAENA GmbH)
  • Neuregelun­gen zur Lade­in­fra­struk­tur im Woh­nung­seigen­tums­ge­setz bzw. Mietrecht/BGB und prak­tis­che Fragen
    (Antje Böhlmann-Bal­an, prometheus Recht­san­walts­ge­sellschaft mbH)
  • Förder­pro­gramm “Lade­in­fra­struk­tur an Wohnge­bäu­den — Investi­tion­szuschuss” von BMVI/KfW
    (Dominique Sevin, NOW GmbH — Nationale Leit­stelle Ladeinfrastruktur)

Dieser Ter­min find­et mit Unter­stützung der Handw­erk­skam­mer Chem­nitz statt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Ver­anstal­tung find­en Sie hier

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