eMobilität soll neu geregelt werden

06. Feb­ru­ar 2019 / Artikel erschienen auf ⇢ www.deutschlandfunkkultur.de

Mit einem elek­trischen Skate­board oder Tretroller durch die Stadt düsen? Bish­er ist das ver­boten. Doch das soll sich bald ändern. Während Ver­lei­h­fir­men bere­its in den Startlöch­ern ste­hen, war­nen Kri­tik­er vor Unfällen und chao­tis­chen Zuständen.

Klack, klack. Es braucht nur ein paar geübte Hand­griffe und schon ist das elek­trische Klap­prad zusam­menge­fal­tet. Übrig bleibt ein 14-Kilo schw­er­er, etwas unför­miger Kor­pus mit Rollen darunter, ide­al zum Hin­ter­sich­herziehen. Dieses falt­bare eBike, wie es Neudeutsch heißt, hat bei ein­er 58-jähri­gen Berliner­in Kaufin­ter­esse geweckt — wäre da nicht die Frage nach der Zulas­sung im deutschen Straßen­verkehr: »Weil in anderen Län­dern — in der Schweiz, in Öster­re­ich, in den USA sowieso — sind die über­all zu fahren. Da gibt es auch nie­man­den, der sich darüber aufregt. Ganz im Gegen­teil: Ich finde es ger­ade für die Innen­städte richtig gut, dass man die etwas län­geren Streck­en, die man zu Fuß gehen müsste, dann mit so etwas über­brück­en kann.«
eScoot­er und elek­trische Skateboards
Das Fachgeschäft „Scooter­helde“ in Berlin-Schöneberg gibt es seit rund vier Jahren. Im Ange­bot: All das, was irgend­wie elek­trisch fährt. Einige Mod­elle ähneln einem klas­sis­chen Mofa, es gibt eScoot­er, welche dem guten alten Tretroller nachemp­fun­den sind und auch vieles, was wohl nur äußerst sportlich zu hand­haben ist — elek­trische Skate­boards beispiel­sweise. „Scooter­held“ Ger­ard Kopczin­s­ki ist ein geduldiger Verkäufer. Er ken­nt die Nach­fra­gen, er weiß, was hierzu­lande erlaubt ist und was nicht. Beispiel Elek­tro­fahrrad: »Es gibt da ja die Kat­e­gorie Ped­elec mit Antrieb­smo­tor, bis 25 Stun­denkilo­me­ter sind sie frei zuge­lassen. Dieses Mod­ell hier ist aber nicht frei zuge­lassen, weil es einen Vol­lantrieb hat. Soll heißen, man muss nichts machen, son­dern es fährt rein elek­tro­n­isch. Und somit ist dieses Mod­ell aktuell nicht zugelassen.«
Ein­fache Regeln statt Bürokratie
Das klingt nicht nur für poten­zielle Käufer bürokratisch und kom­pliziert. Auch die Poli­tik will es ändern. Denn eMo­bil­ität soll ja kün­ftig — allein aus Kli­maschutz­grün­den — eine immer größere Rolle spie­len. Weshalb das zuständi­ge Bun­desverkehrsmin­is­teri­um eine „Verord­nung für Elek­trokle­in­st­fahrzeuge“ plant.
Ein erster Entwurf wurde vor zwei Monat­en präsen­tiert. Doch die Reak­tio­nen waren gedämpft. Nicht nur, weil beispiel­sweise Elek­tro-Skate­boards aus­ge­blendet wur­den, son­dern auch, weil vieles weit­er­hin unklar blieb. Sollen die Nutzer einen Helm tra­gen, braucht es ein Num­mern­schild oder gar eine Ver­sicherungsplakette, soll ein Blink­er generell vorgeschrieben wer­den? Pos­i­tiv ist sicher­lich, dass dieser neue Verkehr endlich geregelt wer­den soll, sagt BEM-Präsi­dent Kurt Sigl. Doch bitte nicht mit ein­er über­reg­ulierten Verordnung:
»Nein, beim besten Willen nicht. Das muss defin­i­tiv nicht sein. Von vorn­here­in ein Buch aufzustellen mit hun­dert­tausend Regelun­gen, die am Schluss kein­er ver­ste­ht. Das The­ma wird so eher kaputtgemacht wird. Wir brauchen diese Mikro­mo­bil­ität im urba­nen Raum, um die Verkehre zu entlassen.«
Den voll­ständi­gen Artikel find­en Sie hier

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