Bis zu 20 km/h: Elektro-Tretroller darf in den Straßenverkehr

26. Okto­ber 2018 / Artikel erschienen auf ⇢ www.br.de
eBikes haben längst den Straßen­verkehr erobert. Jet­zt kom­men die eScoot­er dazu. Diese neuen kleinen Elek­tro-Tretroller sollen bis Ende 2018 eine offizielle Betrieb­ser­laub­nis für den Straßen­verkehr bekom­men. Dann dür­fen sie bis zu 20 km/h fahren.
Nur mit einem leisen Sur­ren rollen sie über Wege und Straßen, oft mit über­raschend stark­er Beschle­u­ni­gung. Fahrräder, Autos und inzwis­chen auch Motor­roller mit Elek­troantrieb find­en zunehmend ihren Platz im Verkehr. Nach langer Vor­bere­itung darf in Kürze ein weit­eres eFahrzeug offiziell auf die Straße: der alt­bekan­nte Tretroller in mod­ernem Gewand mit Elek­tro­mo­tor und Akku, auch eScoot­er oder Kick-Scoot­er genan­nt. Eine entsprechende »Verord­nung über die Teil­nahme von Elek­trokle­in­st­fahrzeu­gen am Straßen­verkehr« komme »Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019«, kündigte eine Sprecherin des Verkehrsmin­is­teri­ums an.
Bish­er sind Elek­tro-Tretroller illegal
Zwar sieht man die ⇢ Elek­tro-Tretroller und ihre Fahrer schon länger durch Parks oder auf Rad­we­gen herum­flitzen. Eben­so wie Skate­boards mit Elek­tro­mo­tor und quer­ste­hende Gefährte, Hov­er­boards genan­nt, mit zwei seitlichen Rädern. Erlaubt sind sie bish­er alle nicht. Motor­fahrzeuge, die schneller als sechs Kilo­me­ter pro Stunde fahren, brauchen in Deutsch­land für öffentliche Straßen eine Betrieb­ser­laub­nis sowie eine Versicherung.
Skate­boards und Hov­er­boards mit Elek­troantrieb bleiben verboten
So beschlagnahmte die Berlin­er Polizei allein in diesem Jahr bis­lang mehr als 60 der nicht erlaubten Elek­tro­fahrzeuge. Das Fahren mit einem Kraft­fahrzeug ohne Zulas­sung ist eine Ord­nungswidrigkeit, die 70 Euro kostet. Die geplante Erlaub­nis soll nun nur für die ⇢ Elek­tro-Tretroller gel­ten. Die anderen kleinen Elek­tro­fahrzeuge bleiben weit­er ver­boten. Vor­erst zumin­d­est, wie es vom Min­is­teri­um heißt.
eScoot­er, eRoller — Elek­tro-Tretroller dür­fen 20 Kilo­me­ter pro Stunde fahren
Die eRoller dür­fen kün­ftig mit bis zu 20 Kilo­me­tern pro Stunde auf Fahrrad­we­gen fahren. Gibt es keinen Rad­weg, müssen sie auf die Straße auswe­ichen. Gehwege sind tabu. Sie müssen aus­ges­tat­tet sein mit ein­er »Lenk- oder Hal­tes­tange«, »zwei voneinan­der unab­hängi­gen Brem­sen«, »nach vorne und nach hin­ten wirk­enden Fahrtrich­tungsanzeigern« (Blink­ern) und »ein­er helltö­nen­den Glocke«. So ste­ht es in der mehr als 40 Seit­en lan­gen Verord­nung, die der Deutschen Presse-Agen­tur vorliegt.
Wer e‑rollern will, braucht eine Versicherungsplakette
Die kleinen Roller brauchen außer­dem eine Ver­sicherungsplakette, ähn­lich wie Mofas und kleine Motor­roller, Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber min­destens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaub­nis besitzen.
Moskau, Paris und Lon­don: eRoller zum Ausleihen
Genutzt wer­den die Roller vor allem für kürzere Wege, etwa von der Woh­nung zur Bahn- oder Bushal­testelle oder vom Büro zum Einkaufen ein paar Straßen weit­er. In amerikanis­chen Städten, aber auch in Moskau, Paris und Wien ver­bre­it­eten sich inzwis­chen Elek­tro-Tretroller zum Auslei­hen. Ähn­lich wie die Leih-Fahrräder, Car-Shar­ing-Autos und Elek­tro-Motor­roller in deutschen Großstädten. Aber natür­lich kön­nen auch Pri­vatleute Roller kaufen, damit zum Bäck­er fahren und sie zu Hause wieder aufladen.
eTretroller dür­fen nicht in Busse, Tram, U- oder S‑Bahn
Inzwis­chen häuft sich Kri­tik an den umfan­gre­ichen tech­nis­chen Vorschriften. Der TÜV-Ver­band begrüßte die neue Regelung zwar grund­sät­zlich, monierte aber die geforderte Ver­sicherungspflicht. Rechtlich wür­den die eTretroller Kraft­fahrzeu­gen gle­ichgestellt und wären deswe­gen im öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr ver­boten. »Eine Mit­nahme in Bussen, S‑Bahnen, Straßen­bah­nen und Zügen sollte aber grund­sät­zlich möglich sein.« Außer­dem sollte auch das Fahren mit den eSkate­boards und Hov­er­boards geset­zlich geregelt werden.
Auch der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) hält die tech­nis­chen Anforderun­gen für zu umfan­gre­ich. Und San­dra Hass vom ADAC Berlin-Bran­den­burg meint: »Wenn das Gerät wirk­lich 30 Kilo wiegen würde, wäre das ein Prob­lem für den öffentlichen Verkehr.«
Leihroller sollen auch nach Deutsch­land kommen
Fir­men wie Lime, die mit ihren eTretrollern bish­er vor allem in den USA vertreten sind, wollen das Geschäft auch in deutsche Städte wie Berlin brin­gen. Reservieren, Starten und Bezahlen läuft wie beim Car-Shar­ing über Smart­phone-Apps. Die Fir­men laden die Akkus wieder auf.
Kinder dür­fen keine Elek­tro-Tretroller fahren
Die deutschen Kom­munen müssten regeln, wer die abgestell­ten Leih-Roller im Blick behält. In den ⇢ USA gab es Ärg­er, weil sie über­all herum­la­gen und Wege block­ierten. Auch von gestiege­nen Unfal­lzahlen war die Rede. Wie sich die schnellen Tretroller auf hol­pri­gen und über­füll­ten deutschen Rad­we­gen machen, muss sich im näch­sten Früh­ling erst noch zeigen. Und auf eines weist die Polizei angesichts der begin­nen­den Wei­h­nacht­szeit hin: Für Kinder bleiben die Elek­tro-Tretroller weit­er­hin verboten.
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