Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge und BEM warnen vor E‑Scooter-Kauf

11. April 2019 / Artikel erschienen auf ⇢ www.emobilserver.de
Zu “Vor­sicht beim Kauf von Elek­tro-Tretrollern” rat­en der Elec­tric Empire — Bun­desver­band Elek­trokle­in­st­fahrzeuge und der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM). Denn auch mit Inkraftreten der Elek­trokle­in­st­fahrzeuge-Verord­nung, was voraus­sichtlich dem­nächst geschieht, kön­nten viele Mod­elle nicht legal im Straßen­verkehr bewegt werden.
Nicht alle E‑Scooter kön­nen legal gefahren werden
Die voraus­sichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft tre­tende Elek­trokle­in­st­fahrzeuge-Verord­nung (eKFV) soll E‑Tretroller im deutschen Straßen­verkehr legal­isieren, welche dann mit ein­er kleb­baren Ver­sicherungsplakette zu verse­hen sind. Bedin­gung dafür ist, dass die Geräte eine All­ge­meine Betrieb­szu­las­sung (ABE) oder Einzelzu­las­sung und eine Ver­sicherung haben.
»Diese Bedin­gun­gen wer­den allerd­ings der bre­it­en Öffentlichkeit oft nur sehr vere­in­facht dargestellt. Insofern gehen die meis­ten Ver­brauch­er fälschlicherweise davon aus, dass alle E‑Tretroller demnächst legal gefahren wer­den dürfen,« erk­lärt Elec­tric Empire — Bun­desver­band Elek­trokle­in­st­fahrzeuge. Denn E‑Tretroller, die die Anforderun­gen dieser ABE nicht erfüllen, kön­nten auch nach Inkraft­treten der eKFV nicht legal im öffentlichen Raum bewegt wer­den. Es ist auch fraglich, ob diese Geräte von den Her­stellern entsprechend nachgerüstet wer­den. Aber, so der Ver­band: »Mit Inkraft­treten der neuen geset­zlichen Regelun­gen in der aktuellen Fas­sung kön­nen viele Mod­elle nicht legal im Straßen­verkehr bewegt werden.«
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