Bundesregierung plant strenge Regeln für eTretroller

22. Okto­ber 2018 / Artikel erschienen auf ⇢ www.haz.de / Pho­to: Tretroller mit Elek­troantrieb des US-Anbi­eters Bird — Quelle: dpa
Die kleinen Fahrzeuge mit Elek­troantrieb wer­den immer beliebter. Die Bun­desregierung will sie bald zulassen, allerd­ings in engen Grenzen.
In Städten wie San Fran­cis­co, Paris und Wien gehören Elek­tro-Tretroller schon zum All­t­ag. In Deutsch­land sollen sie bald auch zuge­lassen wer­den — allerd­ings plant die Bun­desregierung deut­lich stren­gere Regeln für die Fahrzeuge als andere Län­der. Das geht aus einem Verord­nungsen­twurf des Bun­desverkehrsmin­is­teri­ums her­vor, der der HAZ vor­liegt. In Kraft treten sollen die Regeln Ende 2018 oder Anfang 2019. Aus der Wirtschaft kommt jedoch scharfe Kritik.
Der Entwurf der »Elek­trokle­in­st­fahrzeuge-Verord­nung« sieht unter anderem eine Ver­sicherungspflicht für eTretroller vor. Besitzer müssten dem­nach eine spezielle Police abschließen und eine kleine Plakette an dem Gefährt anbrin­gen, ähn­lich wie bei Mofas mit Ver­bren­nungsmo­tor. Fahren darf man laut Entwurf nur auf Rad­we­gen, oder auf Straßen, falls es keinen Rad­weg gibt.
eSkate­boards sollen ver­boten bleiben
Außer­dem lis­tet der Entwurf eine Rei­he von tech­nis­chen Anforderun­gen auf: Die Höch­st­geschwindigkeit soll max­i­mal bei 20 km/h liegen. Zur Ausstat­tung müssen unter anderem »zwei voneinan­der unab­hängige Brem­sen«, eine »helltö­nende Glocke« sowie Leucht­en und Blink­er gehören. Pflicht wird laut Entwurf auch »Lenk- oder Hal­tes­tange«. Die beliebten Hov­er­boards und Skate­boards mit Elek­troantrieb, aber ohne Lenkstange, dürften damit weit­er­hin nur auf Pri­vat­grund­stück­en fahren.
Dem Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) gehen die geplanten Regeln viel zu weit. »Damit macht man eine ganze Branche tot«, sagte Präsi­dent Kurt Sigl der HAZ. Aus sein­er Sicht reicht die all­ge­meine Haftpflichtver­sicherung für die Nutzung von eTretrollern vol­lkom­men aus. Auch die geplanten tech­nis­chen Vorschriften hält er für unver­hält­nis­mäßig. Elek­tro-Skate­boards soll­ten eben­falls zuge­lassen wer­den — nötig sei nur, dass die Gefährte automa­tisch ste­hen­bleiben, wenn der Fahrer absteigt.
TÜV gegen Versicherungspflicht
Ins­ge­samt schränke die geplante Verord­nung die »Mikro­mo­bil­ität« zu stark ein, sagte Sigl. Dabei kön­nten die kleinen Elek­tro­ge­fährte prinzip­iell Städte ent­las­ten, Men­schen mobil­er machen und »uns ein kleines Stück weg vom Auto bringen«.
Auch die auf Sicher­heit bedacht­en TÜV-Konz­erne sehen einige Punk­te des Entwurfs kri­tisch. Ihr Ver­band VdTÜV wies darauf hin, dass eine Ver­sicherungspflicht dazu führe, dass Besitzer ihre Elek­tro-Tretroller nicht in öffentlichen Verkehrsmit­teln trans­portieren kön­nen. »Ein Mit­nah­me­ver­bot in Bussen und Bah­nen wider­spricht dem Mobil­itäts­gedanken von eScootern«, sagte Richard Goe­belt, Mobil­ität­sex­perte des Ver­bands. Die Roller seien eine sin­nvoller Ergänzung zu anderen Verkehrsmit­teln. Die Zulas­sung von Elek­tro-Skate­boards hält der VdTÜV eben­falls für sinnvoll.
In den USA und weit­eren Län­dern haben sich mit­tler­weile Anbi­eter etabliert, die Elek­tro-Tretroller ver­lei­hen, zum Beispiel die Start-ups Lime und Bird. Bird schaffte es damit in Reko­rdzeit zu ein­er Unternehmens­be­w­er­tung von ein­er Mil­liarde US-Dol­lar. US-Medi­en berichteten aber auch schon über eine hohe Zahl von Unfällen mit den Tretrollern.
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