BEM-Pressemitteilung: BEM sieht Aufklärungsbedarf: Werden die Fördergelder für klimafreundliche Lkw gerecht vergeben?

16.03.2022 / BEM-Pressemitteilung
Anfang August let­zten Jahres hat die EU die neue Förder­richtlin­ie für Nutz­fahrzeuge mit alter­na­tiv­en Antrieben genehmigt. Seit­dem ste­ht für batterie‑, brennstof­fzellen- und hybridelek­trische Fahrzeuge, Tank- und Lade­in­fra­struk­tur sowie Mach­barkeitsstu­di­en ein „attrak­tives Förder­pro­gramm“ bere­it – so ste­ht es jeden­falls auf der Inter­net­seite des Bun­desmin­is­teri­ums für Dig­i­tales und Verkehr. Doch bei den Unternehmen kommt nichts an. Mit­glied­sun­ternehmen im Bun­desver­band eMo­bil­ität bekla­gen seit Wochen, dass es keine Infor­ma­tio­nen zum Förder­sta­tus gibt. Trotz mehrfach­er Nach­frage warten die Fir­men, darunter mit­tel­ständis­che Fahrzeugher­steller und Spedi­teure, auf grünes Licht vom Bun­de­samt für Güter­verkehr (BAG).
»Was ist da los?«, fragt deshalb BEM-Präsi­dent Kurt Sigl in ein­er aktuellen Anfrage an den Bun­desverkehrsmin­is­ter Volk­er Wiss­ing. Die Bun­desregierung hat sich zum Ziel geset­zt, im schw­eren Straßengüter­verkehr ein Drit­tel der Fahrleis­tung elek­trisch oder auf Basis strom­basiert­er Kraft­stoffe zu erbrin­gen. Bis 2030 müssen dafür min­destens 275.000 schwere Nutz­fahrzeuge auf CO2-freien Antrieb umgestellt wer­den. Dieser Verkehr, der bis­lang nahezu auss­chließlich per Diesel gefahren wird, benötigt alle Akteure, die am Markt ver­füg­bar sind. »Warum block­iert Ihre Unter­be­hörde, das BAG, aus­gerech­net die Pio­nier-Unternehmen, die mit den bere­its erprobten Fahrzeu­gen in die Pro­duk­tion wollen?«
Das Unver­ständ­nis auf Seit­en der Wirtschaft­sak­teure ist groß. Seit Monat­en haben Fir­men neues Per­son­al eingestellt und vorauss­chauend Mate­r­i­al geordert. »Auch wenn die neuen eFahrzeuge zum Diesel-Lkw äußerst wet­tbe­werb­s­fähig sind, braucht es das Fördergeld als Anschub­fi­nanzierung für Pro­duk­tlin­ien mit größer­er Stück­zahl«, erk­lärt Sigl den Sachver­halt, der im neue »Vision Mobility«-Fachmagazin näher geschildert wird. »Seit Sep­tem­ber warten manche Unternehmen nun bere­its auf die Förderzusage und ste­hen vor der Entschei­dung, Kurzarbeit anmelden zu müssen. Auch ist betrieblich­er Schaden nicht mehr auszuschließen.«
Bleibt es bei der Unklarheit, hat der Vor­gang noch weit­ere Kon­se­quen­zen: Schon heute müssen die Spedi­teure ihre Kapaz­itäten für 2023 sich­ern. Bekom­men die Her­steller ihre elek­trischen Lkw nicht auf die Straße, müssen die Kun­den aktiv in Diesel investieren!
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Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität, die sich dafür ein­set­zen, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die aktive Ver­net­zung von Wirtschaft­sak­teuren für die Entwick­lung nach­haltiger und inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen, die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität und die Durch­set­zung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Der Ver­band wurde 2009 gegrün­det. Er organ­isiert über 350 Mit­glied­sun­ternehmen, die ein jährlich­es Umsatzvol­u­men von über 100 Mil­liar­den Euro verze­ich­nen und über eine Mil­lion Mitar­beit­er weltweit beschäfti­gen. In 19 Arbeits­grup­pen arbeit­en über 1.600 angemeldete Teil­nehmer und Teil­nehmerin­nen zur kom­plet­ten Band­bre­ite der eMobilität.
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