BEM-Pressemitteilung: Bundesverband eMobilität (BEM): Energierecht nicht auf Elektromobilität eingestellt

06. April 2021 / BEM-Pressemitteilung
Mit zunehmender Nach­frage nach Lade­in­fra­struk­tur und den weit­er­hin hohen Preisen für die Elek­tro­mo­bil­ität an den Ladesäulen wach­sen die Span­nun­gen mit den reg­u­la­torischen Vor­gaben der Energiewirtschaft. Zwar sind inzwis­chen geset­zliche Vere­in­fachun­gen angekündigt, gle­ich­wohl stellen alte Vor­gaben des Energierechts grund­sät­zliche Hemm­nisse für den neuen Antrieb dar, worauf der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) zu Beginn der Woche aufmerk­sam macht.
Größte Block­ade für Betreiber von Ladeein­rich­tun­gen oder Anbi­eter für Lade­strom an Dritte stellt das Erneuer­bare-Energien-Gesetz (EEG) dar. Es erk­lärt die Akteure zu Energieliefer­an­ten, die an den Net­z­be­treiber EEG-Umlage abführen und empfind­lich sank­tion­ierte Meldepflicht­en frist­gerecht erfüllen müssen. Außer­dem müssen die Betreiber auch die Strom­s­teuer anmelden und abführen und sind unter Umstän­den verpflichtet, sich als soge­nan­nte Ver­sorg­er anzumelden. Wer­den bei der Abführung der Steuer Fehler gemacht, kann dies sog­ar strafrechtliche Kon­se­quen­zen haben.
Die Reg­u­lar­ien sind um so ungeeigneter, wie deut­lich wird, dass die Elek­tro­mo­bil­ität in ihrem Ziel, direkt CO2 zu senken, durch die EEG-Vor­gaben block­iert wird. Und: Während der um ein Vielfach­es teurere Wasser­stoff von der EEG-Umlage bere­its befre­it ist, zahlen Ladesäulen-Betreiber derzeit für das EEG weit­er drauf.
»Die Preise in der öffentlichen Lade­in­fra­struk­tur müssen zwin­gend attrak­tiv­er wer­den«, sagte BEM-Vor­stand Markus Emmert in Berlin. »Das Energierecht ist nicht auf die Elek­tro­mo­bil­ität eingestellt, das führt derzeit zu mas­siv­er Fehlal­loka­tion, weshalb wir hier eine kräftige und langfristig sin­nvolle Kor­rek­tur brauchen, die auch eine steuer­liche Gle­ich­be­hand­lung von Wasser­stoff und Grün­strom und damit die Befreiung aller Ladepunk­te in Deutsch­land von der EEG-Umlage zur Folge hat.«
Im »Starke Stim­men Inter­view« des BEM, in dem sich Ver­bands-Mit­glieder detail­liert zu Einze­laspek­ten der Elek­tro­mo­bil­ität im unternehmerischen All­t­ag äußern, geht Dr. Flo­ri­an-Alexan­der Wesche, Part­ner der Recht­san­walt­skan­zlei Den­tons, detail­liert auf den bis­lang ungenü­gen­den Recht­srah­men ein: ⇢ Das Video find­en Sie hier
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität, die sich dafür ein­set­zen, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die aktive Ver­net­zung von Wirtschaft­sak­teuren für die Entwick­lung nach­haltiger und inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen, die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität und die Durch­set­zung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Der Ver­band wurde 2009 gegrün­det. Er organ­isiert 300 Mit­glied­sun­ternehmen, die ein jährlich­es Umsatzvol­u­men von über 100 Mil­liar­den Euro verze­ich­nen und über eine Mil­lion Mitar­beit­er weltweit beschäftigen.
Pressekon­takt
Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Oranien­platz 5, 10999 Berlin
Fon 030 8638 1874
presse@bem-ev.de

Nach oben