BEM-Pressemitteilung: BEM begrüßt Nachteilsausgleich bei der Dienstwagenbesteuerung

Berlin. 07. Juni 2013. Der Bun­destag hat am 06. Juni 2013 die Beschlussempfehlung des Ver­mit­tlungsauss­chuss­es zur Besteuerung der pri­vat­en Nutzung von Elek­tro­fahrzeu­gen als Dienst­wa­gen angenom­men, nach­dem die Abstim­mung zum Jahress­teuerge­setz 2013 Ende des let­zten Jahres gescheit­ert war. Es ist davon auszuge­hen, dass der Bun­desrat in sein­er heuti­gen Sitzung diesem Votum eben­falls fol­gen wird.
Damit wird rück­wirk­end zum 01. Jan­u­ar 2013 bei der Berech­nung des geld­w­erten Vorteils von elek­trisch betriebe­nen Dienst­wa­gen kün­ftig nicht mehr wie bei kon­ven­tionellen Autos der kom­plette Lis­ten­preis herange­zo­gen, son­dern ein um die Bat­teriekosten gemindert­er Betrag. Bei Anschaf­fung eines Plug-in-Hybrids oder Elek­tro­fahrzeugs wer­den in Zukun­ft pro KWh des im Auto vorhan­de­nen Energiespe­ich­ers 500 Euro von der zu ver­s­teuern­den Summe abge­zo­gen. Der Betrag sinkt ab 2014 jedes Jahr um 50 Euro bis 2022.
»Die erfol­gre­iche Mark­t­durch­dringung von Elek­tro­fahrzeu­gen wird in der Mark­thochlauf­phase der Elek­tro­mo­bil­ität stark über den ver­mehrten Ein­satz in Fir­men­flot­ten laufen. Vor diesem Hin­ter­grund haben wir die Ini­tia­tive zur Geset­zesän­derung der Dienst­wa­genbesteuerung unseres Mit­glied­sun­ternehmens juwi bere­its im Feb­ru­ar 2012 aktiv unter­stützt und begleit­et«, so BEM-Präsi­dent Kurt Sigl. Um auf die Diskrepanz in der Besteuerung­sprax­is hinzuweisen, hat­te sich das BEM-Mit­glied­sun­ternehmen in einem offe­nen Brief an Bun­des­fi­nanzmin­is­ter Wolf­gang Schäu­ble gewandt und sich für die im Mai 2011 im Regierung­spro­gramm Elek­tro­mo­bil­ität der Bun­desregierung beschlossene Besteuerung nach dem soge­nan­nten Nutzw­ert­prinzip eingesetzt.
»Wir begrüßen die aktuelle Geset­zesän­derung und den damit erwirk­ten Nachteil­saus­gle­ich bei der Besteuerung von elek­trisch betriebe­nen Dien­st­fahrzeu­gen«, betont Sigl und macht gle­ichzeit­ig deut­lich, dass der Bun­desver­band eMo­bil­ität hier noch Poten­zial für eine weit­ere Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität sieht. »Wir gehen mit unserem Vorschlag noch einen wesentlichen Schritt weit­er und wün­schen uns einen wirk­lichen Anreiz für eine Neue Mobil­ität. Solange Elek­troau­tos in der Anschaf­fung teur­er sind, als kon­ven­tionelle Fahrzeuge, wäre mit der Ein­führung ein­er 0%-Regelung für elek­trische Dienst­wa­gen ein echter Mark­tan­reiz für Erste Flot­ten geschaf­fen – ganz im Sinne ein­er mit­tel­fristi­gen Mark­t­fähigkeit der Neuen Mobil­ität. Daher set­zten wir uns auch weit­er­hin für eine Aufhe­bung der Dienst­wa­genbesteuerung bis min­destens zum Ende der Schaufen­ster­pro­jek­te 2015 ein. Damit kön­nte die Poli­tik ein aktives Zeichen setzen.«
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM)
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich dafür ein, die Mobil­ität in Deutsch­land mit dem Ein­satz Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität als nach­haltiges und zukun­ftsweisendes Mobil­ität­skonzept und die Durch­set­zung ein­er Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf Elek­tro­mo­bil­ität. Um diese Ziele zu erre­ichen, ver­net­zt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Poli­tik und Medi­en miteinan­der, fördert die öffentliche Wahrnehmung für Elek­tro­mo­bil­ität und set­zt sich für die nöti­gen infra­struk­turellen Verän­derun­gen ein.
Pressekontakt
Juliane Girke
PR-Referentin
Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V
Fon 030 8961 0800
juliane.girke@bem-ev.de
Bei Veröf­fentlichung wird um ein Belegex­em­plar gebeten.

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