EEG — Motor für den Ausbau Erneuerbarer Energien — eine Erfolgsgeschichte

April 2020 / BEE / Bun­desver­band Erneuer­bare Energie
1990 legte der Bun­destag mit dem Stromein­speisungs­ge­setz den Grund­stein für die erfol­gre­iche Mark­te­in­führung Erneuer­bar­er Energie in Deutsch­land. Es verpflichtete Energiev­er­sorg­er, den Strom aus Wasserkraft, Wind­kraft, Geot­her­mie, Solar und Bio­gasan­la­gen ins Netz aufzunehmen und zu geset­zlich definierten Preisen zu vergüten. Im April 2000 wurde das Stromein­speisungs­ge­setz durch das Erneuer­bare-Energien-Gesetz abgelöst. Die darin ver­ankerte zwanzigjährige Vergü­tungs­garantie sowie tech­nolo­giespez­i­fis­che Vergü­tungssätze und die Abnah­mepflicht macht­en das EEG zum wichtig­sten Instru­ment für die Förderung Erneuer­bar­er Energie im Strombereich.
Das im April 2000 einge­führte Erneuer­bare-Energien-Gesetz (EEG) stellt den wichtig­sten Exportschlager deutsch­er Kli­maschutzpoli­tik dar und wurde weltweit rund 100 Mal kopiert. Mit dem EEG hat Deutsch­land maßge­blich zum weltweit­en Durch­bruch der Erneuer­baren Energien beigetragen:
Glob­al betra­chtet ist Strom aus Erneuer­baren Energien heute gün­stiger als Strom aus kon­ven­tioneller Erzeu­gung. In Deutsch­land steuern die Erneuer­baren heute über 42 Prozent zum Strom­mix bei und damit mehr als Stein- und Braunkohle — das war vor 20 Jahren für viele noch unvorstell­bar. Gle­ichzeit­ig genießen wir eine sehr hohe Ver­sorgungssicher­heit. Dazu sind die Tech­nolo­gien wet­tbe­werb­s­fähig gewor­den und die Effizienz hat sich vervielfacht. Das EEG hat dazu geführt, dass PV und Wind heute die kostengün­stig­sten Energi­eträger sind.
⇢ Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier / Hap­py Birth­day EEG
Lesen Sie auch den Kom­men­tar von Dr. Simone Peter, Präsi­dentin des Bun­desver­bands Erneuer­bare Energie, zu den energiepoli­tis­chen Vorschlä­gen des DIHK angesichts der Coronakrise:
BEE / Kosten­vorteil der Erneuer­baren an End­kun­den weitergeben

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