BEM-Pressemitteilung: Elektrofahrräder: BEM fordert einheitliche Prüfnorm und angepasste Verkehrswegenutzung

Berlin. 28. August 2013. Elek­tro­mo­bil­ität im Zweirad-Bere­ich boomt. Stetig wach­sende Verkauf­szahlen von eBikes und Ped­elecs freuen dabei nicht nur die Einzel­händler, son­dern die gesamte eMo­bil­itäts-Branche. In den ver­gan­genen Wochen haben jedoch Sicher­heit­stests vom ADAC und der Stiftung War­entest ver­schiedene Sicher­heitsmän­gel bei eini­gen in Deutsch­land verkauften Mod­ellen zu Tage gebracht.
»Die schlecht­en Testergeb­nisse und das anschließend hohe medi­ale Echo haben bei den Kun­den ver­ständlicher­weise zu Verun­sicherun­gen geführt. Fakt ist: Es gibt bis dato noch immer keine auf Elek­tro­fahrräder aus­gelegten Sicher­heitsvorschriften. Hier gel­ten nach wie vor die sel­ben europäis­chen Nor­men, wie für kon­ven­tionelle Straßen­fahrräder. Obwohl bei eBikes und Ped­elecs durch ihren elek­trischen Antrieb und der damit ver­bun­de­nen höheren Geschwindigkeit sehr viel größere Kräfte auf die einzel­nen Bauteile wirken«, so Kurt Sigl, Präsi­dent des Bun­desver­bands eMo­bil­ität e.V. (BEM).
»Der BEM fordert deshalb ver­lässliche Sicher­heits­stan­dards und eine ein­heitliche Prüfnorm für eBikes und Ped­elecs. Dies wäre ein­er­seits eine Hil­festel­lung für die Ver­brauch­er, da eine stan­dar­d­isierte Regelung hohe Qual­ität garantiert, gle­ichzeit­ig vor man­gel­haften Pro­duk­ten schützt und let­ztlich ein sicheres Fahrerleb­nis gewährleis­tet. Ander­er­seits schaf­fen ein­heitliche Stan­dards auch Klarheit und Ori­en­tierung für die ver­schiede­nen Her­steller, Zulief­er­er und Einzel­händler, die sich bei uns im Bun­desver­band eMo­bil­ität organ­isieren und engagieren«, betont Sigl.
Ein Briefwech­sel zwis­chen Tübin­gens Ober­bürg­er­meis­ter Boris Palmer und Bun­desverkehrsmin­is­ter Peter Ram­sauer hat in den ver­gan­genen Tagen ein­mal mehr verdeut­licht, dass es bei Städten und Gemein­den rechtlichen Klärungs­be­darf bei der Frage gibt, welche Verkehr­swege von den immer beliebter wer­den­den Elek­trozweirädern genutzt wer­den dür­fen. Viele Städte und Gemein­den wür­den ihre Rad­wege gerne für S‑Pedelecs, die bis zu 45 km/h erre­ichen, freigeben. Laut gel­ten­dem EU-Recht wer­den jedoch alle Zweiräder mit ein­er Höch­st­geschwindigkeit von über 25 km/h als Kraft­fahrzeuge eingestuft und müssen damit grund­sät­zlich die Fahrbahn benutzen. Elek­tro­fahrräder mit Höch­st­geschwindigkeit­en von bis zu 25 km/h wer­den dage­gen wie nor­male Zweiräder behan­delt und dür­fen die Rad­wege benutzen.
»Wir hal­ten die aktuelle Regelung grund­sät­zlich für angemessen. Sin­nvoll wäre in diesem Zusam­men­hang jedoch, die zuläs­sige Geschwindigkeit von S‑Pedelecs auf 50 km/h anzuheben, damit diese im Verkehrs­fluss gut mithal­ten kön­nen«, so Sigl und ergänzt: »Das S‑Pedelec ist eine neue Art von Verkehrsmit­tel, dem zukün­ftig im Straßen­verkehr eine immer höhere Bedeu­tung zukom­men wird. Ins­beson­dere für Beruf­spendler kann es eine attrak­tive und kli­mafre­undliche Alter­na­tive zum Pen­deln mit dem Pkw darstellen. Voraus­ge­set­zt, die Poli­tik ver­ste­ht es rechtzeit­ig, die richti­gen infra­struk­turellen Rah­menbe­din­gun­gen zu schaffen.«
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität fordert vor diesem Hin­ter­grund, dass dem S‑Pedelec in der zukün­fti­gen Verkehr­swege­pla­nung eine angemessen Bedeu­tung zukommt — z.B. indem etwa der Aus­bau von Rad­schnell­we­gen kün­ftig stärk­er the­ma­tisiert und umge­set­zt wird. Unter Rad­schnell­we­gen ver­ste­ht der BEM sowohl außer- als auch innerorts beson­ders gut aus­ge­baute Rad­wege, auf denen auf­grund ihrer ver­gle­ich­sweise bre­it­en Fahrspur dann auch S‑Pedelecs zuge­lassen wer­den soll­ten. »Wir regen deshalb an, in der Frage der Nutzungser­laub­nis für S‑Pedelecs zukün­ftig zwis­chen Fahrrad­we­gen und Rad­schnell­we­gen zu dif­feren­zieren. Die Ausze­ich­nung dieser Rad­schnell­wege kann z.B. durch einen beson­deren Hin­weis oder ein neues Verkehrss­child erfol­gen. Auf diese Weise würde das S‑Pedelec als Alter­na­tive zum Auto noch attrak­tiv­er. Gle­ichzeit­ig würde außer­dem auch der nor­male Rad­verkehr davon prof­i­tieren«, so Sigl abschließend.
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM)
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich dafür ein, die Mobil­ität in Deutsch­land mit dem Ein­satz Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität als nach­haltiges, zukun­ftsweisendes und inter­modales Mobil­ität­skonzept sowie die Durch­set­zung ein­er Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf Elek­tro­mo­bil­ität. Um diese Ziele zu erre­ichen, ver­net­zt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Poli­tik und Medi­en miteinan­der, fördert die öffentliche Wahrnehmung für eine Neue Mobil­ität und set­zt sich für die nöti­gen infra­struk­turellen Verän­derun­gen ein.
Pressekon­takt
Juliane Girke
PR-Referentin
Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V
Fon 030 3464 950 92
juliane.girke@bem-ev.de
Bei Veröf­fentlichung wird um ein Belegex­em­plar gebeten.

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