BEM-Präsident spricht zum Verkehrsausschuss des Bundestags

Berlin. 05. Feb­ru­ar 2015. Am 04. Feb­ru­ar 2015 fand im Bun­destag eine öffentliche Anhörung des Auss­chuss­es für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur statt, bei der es um den Geset­zen­twurf der Bun­desregierung zur »Bevor­rech­ti­gung der Ver­wen­dung elek­trisch betrieben­er Fahrzeuge« ging. Zu den anwe­senden Experten, die von den Bun­destagsab­ge­ord­neten zum The­ma befragt wur­den, gehörte auch BEM-Präsi­dent Kurt Sigl, der die Kri­tik des Bun­desver­ban­des eMo­bil­ität am Geset­ze­sen­twurf umfassend darstellen konnte.
»Ins­ge­samt sind die im Geset­zen­twurf for­mulierten Anreize zwar grund­sät­zlich zu begrüßen, aber sie sind nicht aus­re­ichend und zu wenig ambi­tion­iert, um der Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land einen entschei­den­den Schub zu ver­lei­hen«, betonte Sigl im Rah­men der Anhörung. »Die Maß­nah­men kom­men viel zu spät, die Inhalte wer­den bere­its seit mehreren Jahren in der Branche disku­tiert und die Busspur-Nutzung wird seit langem von Branchen­ver­bän­den abgelehnt. Der Geset­zen­twurf ist lei­der ins­ge­samt sehr stark auf den Auto­mo­bil­bere­ich fokussiert.«
Die voll­ständi­ge Zusam­men­fas­sung der Anhörung find­en Sie hier zum Nach­le­sen. Die offizielle Stel­lung­nahme des Bun­desver­bands eMo­bil­ität zum Elek­tro­mo­bil­itäts­ge­setz find­en Sie hier als PDF-Dokument.
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