Alles was Recht ist! Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

SAVE-THE-DATE 10.05.2022 / 08:30 — 09:15 Uhr / SDK Webinar

Der Geset­zge­ber schreibt im Rah­men der Arbeitss­chutzvorschriften für jedes Unternehmen ab sieben Beschäftigten vor, die jew­eili­gen Arbeit­splätze auf die psy­chis­che Gefährdung hin­sichtlich Stress­es, men­tal­en Drucks und Erschöp­fung unter­suchen zu lassen.

Burnout und Depres­sion sind in der Mitte unser­er Gesellschaft angekom­men. Laut ein­er aktuellen Studie der DAK haben psy­chis­che Erkrankun­gen in den let­zten zehn Jahren um 41% zugenom­men. Betrof­fene fall­en im Schnitt fast sechs Wochen (Ø 39,2 Tage) mit ein­er Krankschrei­bung aus.
Wie sieht es in der Prax­is aus? Trotz der dro­hen­den Kosten­risiken führen weniger als ein Drit­tel der Unternehmen (nur ca. 31%) die vorgeschriebene Gefährdungs­beurteilung psy­chis­ch­er Belas­tun­gen recht­skon­form durch.
Drin­gen­der Handlungsbedarf
Zur rechtlichen Absicherung des Arbeit­ge­bers und zum Wohle der Beschäftigten, das heißt für ihre Gesund­heit und Sicher­heit, ist eine sys­temisch und effizient durchge­führte Gefährdungs­beurteilung psy­chis­ch­er Belas­tun­gen im Sinne des Arbeitss­chutzge­set­ztes uner­lässlich. Hier­durch wer­den wertvolle Ressourcen wie die Arbeit­skraft der Mitar­bei­t­en­den und unnötige Kosten­risiken für den Arbeit­ge­ber durch Lohn­fortzahlun­gen oder Regress­forderun­gen von z.B. Sozialver­sicherungsträgern wirkungsvoll ver­mieden.  Han­deln Sie jetzt.
Ein­fach anrufen und unverbindlich berat­en lassen: Oder an unserem kosten­losen Impuls-Webi­nar exk­lu­siv für BEM-Mit­glieder am 10.05.2022 von 08:30 Uhr bis 09:15 Uhr teil­nehmen.
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