Mit dem Wohnungseigentumsgesetz steht und fällt die Elektromobilität

02. April 2020 / Artikel erschienen auf ⇢ www.energate-messenger.de
Mit der kürzlich beschlosse­nen Reform des Woh­nung­seigen­tums­ge­set­zes (WEG) will die Bun­desregierung den Aus­bau der Lade­in­fra­struk­tur in Gebäuden voran­brin­gen. Die Poli­tik ist mit der Geset­ze­serneuerung jedoch viel zu spät dran, kri­tisiert der Bun­desver­band eMobilität. Wie es nach der Reform weit­erge­hen sollte und welche Her­aus­forderun­gen die Coro­n­akrise mit sich bringt, ver­ri­et Markus Emmert, Wis­senschaftlich­er Beirat und Arbeits­grup­pen-Leit­er beim BEM im Gespräch mit energate.
Bei der Geset­zes­re­form hätte die Poli­tik bess­er kom­mu­nizieren sollen, dass es sich dabei nur um den ersten Schritt zur Umset­zung der EU-Gebäudeenergie-Effizienzrichtlinie han­delt. In Gesprächen mit der Elektromobilitäts- und der Woh­nungs­baubranche merken wir, dass der Zusam­men­hang bish­er wenig bekan­nt ist. Dadurch befassen sich auch viel weniger Branchen­vertreter mit dem Inhalt der EU-Vor­gaben als notwendig wäre. Dabei sind ger­ade im Bere­ich der Woh­nungs­bauge­sellschaften lange Vor­laufzeit­en nötig. Wenn die Pla­nun­gen nicht rechtzeit­ig auf die Richtlin­ie angepasst wer­den, fällt das am Ende auch der Wirtschaft auf die Füße. Mit der EU-Gebäuderichtlinie sehen wir ein großes Poten­tial für neue Jobs, beispiel­sweise durch die ver­mehrte Nach­frage nach Instal­la­tio­nen. Aber auch das müssen Woh­nungs­bauge­sellschaften frühzeitig in ihre Pla­nun­gen miteinbeziehen.
Die EU hat mit der Effizien­zrichtlin­ie zum ersten Mal eine ganzheitliche Betra­ch­tung für den Energiehaushalt von Immo­bilien vorgenom­men und kann damit den Gesamten­ergiebe­darf von Strom, Wärme und Mobilität von Infra­struk­tur erfassen und lenken. Damit zeich­net der Entwurf den Weg zu ein­er kli­mafre­undlichen Infra­struk­turen­twick­lung, die uns mobil, online und nach­haltig agieren lässt. Das umzuset­zen, ist ein neuer Maßstab admin­is­tra­tiv­er Verantwortung.
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3 FRAGEN AN MARKUS EMMERT, BUNDESVERBAND eMOBILITÄT
“Mit dem Woh­nung­seigen­tums­ge­setz ste­ht und fällt die Elektromobilität”
Berlin (ener­gate) — Mit der kür­zlich beschlosse­nen Reform des Woh­nung­seigen­tums­ge­set­zes (WEG) will die Bun­desregierung den Aus­bau der Lade­in­fra­struk­tur in Gebäu­den voran­brin­gen. Die Poli­tik ist mit der Geset­ze­serneuerung jedoch viel zu spät dran, kri­tisiert der Bun­desver­band E‑Mobilität (BEM). Wie es nach der Reform nach Ansicht des BEM weit­erge­hen sollte und welche Her­aus­forderun­gen die Coro­n­akrise mit sich bringt ver­ri­et Markus Emmert, Wis­senschaftlich­er Beirat und Arbeits­grup­pen-Leit­er beim BEM im Gespräch mit energate.
ener­gate: Was genau ist bei der Reform des Woh­nung­seigen­tums­ge­set­zes der Ansicht des BEM nach schiefgelaufen?
Emmert: Die Reform an sich war drin­gend notwendig, nur lei­der kam sie viel zu spät. Schließlich ste­ht diese schon seit zwei Jahren im Raum. Doch anstatt hier zügig zu reformieren und dem End­kun­den Sicher­heit zu ver­mit­teln, hat die Poli­tik das The­ma ver­schleppt. Mit dem Woh­nung­seigen­tums­ge­setz ste­ht und fällt unser­er Mei­n­ung nach der Hochlauf der Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land. Nicht zulet­zt, weil ein Großteil der Elek­troau­tos Zuhause oder beim Arbeit­ge­ber geladen wird. Miet- und Einzel­parteien in Mehrfam­i­lien­häusern benöti­gen deshalb eine gesicherte Hand­habe für den Ein­bau von Lademöglichkeit­en, wenn sie ihr neues Elek­troau­to auch laden wollen.
Diese Sicher­heit herrschte lange Zeit jedoch nicht. Vielmehr hat die ver­schleppte Reform unser­er Erfahrung nach zu großen Unsicher­heit­en bei Käufern und Verkäufer und damit zu großen Auswirkun­gen für die Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land geführt. Jet­zt kommt auch noch die Coro­n­akrise hinzu. Dadurch kommt es bei der Elek­tro­mo­bil­ität erneut zu Verzögerun­gen. Wäre das Gesetz schon vorher ver­ab­schiedet wor­den, hät­ten zumin­d­est in den ersten drei Monat­en dieses Jahres deut­lich mehr E‑Fahrzeuge verkauft wer­den kön­nen. Wir wis­sen nicht, wie lange das mit der Coro­n­akrise akut anhält und wie viele Nach­beben das mit sich bringt. Es wird auf jeden Fall einen mas­siv­en Schaden brin­gen. Wie stark, wird sich zeigen.
ener­gate: Welche Her­aus­forderun­gen sehen Sie noch im Zusam­men­hang mit der Gesetzesreformierung?
Emmert: Bei der Geset­zes­re­form hätte die Poli­tik bess­er kom­mu­nizieren sollen, dass es sich dabei nur um den ersten Schritt zur Umset­zung der EU-Gebäudeen­ergie-Effizien­zrichtlin­ie han­delt. In Gesprächen mit der Elek­tro­mo­bil­itäts- und der Woh­nungs­baubranche merken wir, dass der Zusam­men­hang bish­er wenig bekan­nt ist. Dadurch befassen sich auch viel weniger Branchen­vertreter mit dem Inhalt der EU-Vor­gaben als notwendig wäre. Dabei sind ger­ade im Bere­ich der Woh­nungs­bauge­sellschaften lange Vor­laufzeit­en nötig. Wenn die Pla­nun­gen nicht rechtzeit­ig auf die Richtlin­ie angepasst wer­den, fällt das am Ende auch der Wirtschaft auf die Füße. Mit der EU-Gebäud­erichtlin­ie sehen wir ein großes Poten­tial für neue Jobs, beispiel­sweise durch die ver­mehrte Nach­frage nach Instal­la­tio­nen. Aber auch das müssen Woh­nungs­bauge­sellschaften frühzeit­ig in ihre Pla­nun­gen miteinbeziehen.
ener­gate: Was muss aus Sicht des BEM bei der Aus­gestal­tung der neuen Vor­gaben passieren?
Emmert: Die Vor­gaben der EU-Gebäudeen­ergie-Effizien­zrichtlin­ie betra­cht­en wir als geset­ztes Min­i­mum, um Energieef­fizienz und Kli­mafre­undlichkeit im Immo­biliensek­tor und damit in zen­traler Infra­struk­tur herzustellen. Die deutsche Geset­zge­bung muss die Richtlin­ie umset­zen und darin die Zuständigkeit­en, Fris­ten und Pro­gramme entwick­eln, die zur Erre­ichung der Vor­gaben notwendig sind. Nach den Vor­erfahrun­gen mit dem Woh­nung­seigen­tums­ge­setz dürfte das keine leichte Angele­gen­heit wer­den, da hier zahlre­iche Ressorts einge­bun­den sind. Sie müssen sich zusam­menset­zen und gemäß ihrem Kli­maschutz­paket die Verbesserung der Klima­bi­lanz vorantreiben.
Die EU hat mit der Effizien­zrichtlin­ie zum ersten Mal eine ganzheitliche Betra­ch­tung für den Energiehaushalt von Immo­bilien vorgenom­men und kann damit den Gesamten­ergiebe­darf von Strom, Wärme und Mobil­ität von Infra­struk­tur erfassen und lenken. Damit zeich­net der Entwurf den Weg zu ein­er kli­mafre­undlichen Infra­struk­turen­twick­lung, die uns mobil, online und nach­haltig agieren lässt. Das umzuset­zen, ist ein neuer Maßstab admin­is­tra­tiv­er Verantwortung.
Die Fra­gen stellte Nabi­la Lalee, ener­gate-Redak­tion Berlin.

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