Kartellamt untersucht Wettbewerb beim Ladestrom

09. Juli 2020 / ener|gate mes­sen­ger / Foto: Bundeskartellamt
Mit dem Bun­deskartel­lamt nimmt bin­nen weniger Wochen die zweite Behörde des Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­ums die öffentliche Lade­in­fra­struk­tur in den Blick. Konkret will das Kartel­lamt den Wet­tbe­werb bei Lade­strom sowie den diskri­m­inierungs­freien Zugang zu geeigneten Stan­dorten für Ladesäulen unter­suchen, heißt es in ein­er Mit­teilung. Der Markt sei noch im Entste­hen, aber bere­its jet­zt erre­ichen die Behörde ver­mehrt Beschw­er­den über die Preise und Kon­di­tio­nen an den Ladesäulen, begrün­det Andreas Mundt, Präsi­dent des Bun­deskartel­lamtes die Untersuchung.
Kartel­lamt unter­sucht Bere­it­stel­lung geeigneter Standorte
»Wir wollen in dieser frühen Mark­t­phase der Lade­in­fra­struk­tur für Elek­tro­fahrzeuge struk­turelle Wet­tbe­werb­sprob­leme iden­ti­fizieren, um einen Beitrag zu einem erfol­gre­ichen Aus­bau zu leis­ten«, so Mundt weit­er. Für die Gewährleis­tung eines funk­tions­fähi­gen Wet­tbe­werbs seien neben dem diskri­m­inierungs­freien Zugang zu geeigneten Stan­dorten für Ladesäulen auch die konkreten Nutzungs­be­din­gun­gen an den Ladesäulen von auss­chlaggeben­der Bedeu­tung. Dazu will das Kartel­lamt zum einen die ver­schiede­nen Vorge­hensweisen der Städte und Kom­munen bei der Bere­it­stel­lung geeigneter Stan­dorte und deren Auswirkun­gen auf den Wet­tbe­werb zwis­chen den Betreibern von Ladesta­tio­nen unter­suchen. Zum anderen sollen die Rah­menbe­din­gun­gen für den wet­tbe­werblichen Auf­bau von Ladesäulen an den Bun­de­sauto­bah­nen Gegen­stand der Unter­suchung sein, heißt es. Ver­tiefte Ermit­tlun­gen seien zudem beim Zugang von Mobil­itäts­di­en­stleis­tern und Ladekun­den zu den Ladesäulen vorgesehen.
Nach den Plä­nen der Bun­desregierung soll in Deutsch­land bis zum Jahr 2030 eine flächen­deck­ende Lade­in­fra­struk­tur entste­hen, zu der ins­beson­dere auch öffentlich zugängliche Lademöglichkeit­en gehören. Nach­dem Ende Juni bere­its die Bun­desnet­za­gen­tur ein Kon­sul­ta­tionsver­fahren zu Net­z­zu­gangs­be­din­gun­gen für Autostrom ges­tartet hat nimmt das The­ma Lade­in­fra­struk­tu­raus­bau mit der kartel­lamtlichen Unter­suchung an Fahrt auf.
Licht­blick: »Wet­tbe­werb ist Fehlanzeige«
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) begrüßte die angekündigte Unter­suchung gegenüber ener­gate. Markus Emmert, Arbeits­grup­pen­leit­er beim BEM erk­lärte, »mit der Lade­in­fra­struk­tur ste­ht und fällt der Erfolg der Elek­tro­mo­bil­ität, die in Deutsch­land großen Aufholbe­darf hat. Jet­zt die Mark­tbe­din­gun­gen zu klären, sowohl beim Reg­ulier­er als auch durch die Auf­sicht, ist richtig«. Aus Sicht des Ökostro­man­bi­eters Licht­blick, der bere­its in der Ver­gan­gen­heit den “Tar­ifd­schun­gel” beim Lade­strom kri­tisiert hat­te, ist die Mark­tun­ter­suchung »ein richtiger und notwendi­ger Schritt«.
»An Deutsch­lands Strom-Ladesäulen regiert Abzocke und Chaos. Wet­tbe­werb ist Fehlanzeige«, sagte ein Licht­blick-Sprech­er. Betreiber von Lade­in­fra­struk­tur sind zurzeit über­wiegend Stadtwerke und Energiev­er­sorg­er. Diese dürften sich über die Ankündi­gung weniger erfreut zeigen. Die Stadtwerkeko­op­er­a­tion Ladenetz des Aach­en­er Lade­ver­bunds Smart­labs erk­lärte, Trans­parenz und Wet­tbe­werb seien bere­its gegeben. Grund­sät­zlich herrsche heute schon Ver­trags­frei­heit, so der Roam­ing-Anbi­eter. Der Branchen­ver­band BDEW sowie der Schnel­l­lade-Anbi­eter Ion­i­ty weisen der­weil darauf hin, dass es sich um eine Unter­suchung des gesamten Sek­tors han­delt und nicht einzel­ner Unternehmen oder eines konkreten Verdachts.
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