Europa 2020

Europäische Förderprogramme und Initiativen zur Elektromobilität
Im Juni 2010 hat die Europäische Union »Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum« beschlossen. Diese Strategie knüpft an die ausgelaufene »Lissabon-Strategie« aus dem Jahr 2000 an und legt drei Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung fest: Forschung und Entwicklung sollen gefördert, eine umweltfreundliche und ressourcenschonende Wirtschaft unterstützt und ein hohes Beschäftigungsniveau erreicht werden. Die drei gesetzten Schwerpunkte sollen durch fünf Kernziele erreicht werden, die bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden sollen. Für die Elektromobilität besonders interessant sind die letzten beiden dieser Kernziele. So soll das jährlich bereitzustellende Fördervolumen der Mitgliedsstaaten in der Zukunft 3 % des BIP betragen. Ferner beabsichtigt die EU bis 2020 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 20 % zu senken, gleichzeitig den Anteil der Erneuerbaren Energien um 20 % sowie die Energieeffizienz um 20 % zu erhöhen. Bei der Erreichung dieses Ziels kommt der umweltfreundlichen Mobilität eine besondere Rolle zu. Die weiteren Kernziele betreffen das Vorhaben, eine Beschäftigungsquote von über 75 % im Bereich der 20- bis 64-Jährigen zu erreichen. Auch sollen bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Millionen Menschen vor der Armut bewahrt werden.
Wiederum Ausfluss dieser Kernziele sind die sieben Leitinitiativen der EU, die jeweils Teilbereiche der fünf Hauptziele aufgreifen und durch Aufgabenzuweisungen näher konkretisiert werden. Relevanz gewinnen im Kontext der eMobilität insbesondere die Leitinitiativen »Innovationsunion« und »Ressourcenschonendes Europa«. Das Ziel der Initiative »Innovationsunion« betrifft die Neuausrichtung von Forschung, Entwicklung und Innovationspolitik auf neue Herausforderungen (Klimawandel, Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz). Die Initiative strebt die Vollendung des Europäischen Wirtschaftraumes an und sieht die Entwicklung eines strategischen Forschungsplans unter anderem im Bereich Verkehr vor. Ferner sollen die Rahmenbedingungen der Unternehmensinnovationen verbessert und die Innovationsförderinstrumente neu ausgerichtet werden.
Daneben verfolgt die EU mit der Leitinitiative »Ressourcenschonendes Europa« das Ziel, den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft zu erreichen. Allgemein gesprochen sollen die CO2-Emissionen gesenkt und die Wirtschaft von fossilen Brennstoffen unabhängiger gemacht werden, ohne das Wirtschaftswachstum zu gefährden. Eine elementare Aufgabe derer sich die EU-Kommission in diesem Bereich annimmt, ist die Unterbreitung von Vorschlägen, wie ein modernes und kohlenstoffärmeres Verkehrswesen aussehen könnte. Diese Vorschläge sollen durch Infrastrukturmaßnahmen wie den Aufbau einer Netzinfrastruktur für Elektromobilität sowie durch eine gemeinsame Grundlage in der Forschung, Normung und Entwicklung neuer Technologien gefördert und umgesetzt werden.
Aktuelle Förderprogramme im Rahmen der »Europa 2020«-Strategie
Im Zusammenhang mit der Leitinitiative »Ressourcenschonendes Europa« hat die EU-Kommission eine Strategie zur Förderung sauberer und effizienterer Mobilität in Europa vorgelegt. Dieses Strategiepapier strebt allgemein die Reduzierung von CO2-Emissionen sowie die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen an. Hierbei fokussiert sich die Kommission u.a. auf Elektromotoren. Eine gemeinsame Normung der Ladetechnologie von Elektrofahrzeugen soll gefunden und die Aufladeinfrastruktur gefördert werden. Diese Infrastruktur soll zum einen durch die einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt, gleichzeitig sollen diese Projekte aber von der Europäischen Investitionsbank gefördert werden.
Weiterhin wird die Förderung von Forschungsprojekten ermöglicht. Dem sog. 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, welches 2007 begann und im Jahr 2013 endet, steht ein Gesamtbudget von ca. 54 Mrd. EUR zur Verfügung. Dieses teilt sich auf fünf spezifische Förderprogramme auf. Der Themenbereich Elektromobilität kann auf Fördermittel aus dem spezifischen Programm »Zusammenarbeit«, dort auf die Untergruppen »Verkehr«, »Energie«, »Umwelt«, »Informations- und Kommunikationstechnologie« sowie »Nanowissenschaften, Nanotechnologie, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien« zurückgreifen, welchen insgesamt Fördermittel von insgesamt knapp 21 Mrd. EUR zustehen.
Weitere 500 Millionen EUR aus dem 7. EU-Rahmenförderungsprogramm stehen der Forschung an Elektrofahrzeugen zu, welche im Rahmen der »Green Car«-Initiative, die als Teil des europäischen Konjunkturpakets 2009 gestartet wurde und noch bis 2013 laufen wird, zur Forschung von umweltfreundlichen Antriebstechnologien verwendet wird. Neben der direkten Förderung unterstützt die Europäische Investitionsbank die »Green Car«-Initiative durch die Bereitstellung von Darlehen in Höhe von insgesamt 4 Mrd. EUR.
Ausblick: »Horizont 2020« – Förderung für die Zukunft
Abgelöst wird das 7. EU-Rahmenförderungsprogramm durch »Horizont 2020«, welches als Rahmenprogramm im Folgezeitraum 2014 bis 2020 die Förderung von Forschung und Innovation in der EU übernehmen soll. Das Fördervolumen soll sich dort auf eine Gesamtssumme von knapp 87 Mrd. EUR belaufen und zielt auf die Zusammenführung und Standardisierung der Forschung innerhalb Europas ab. In Zukunft werden alle Förderprogramme unter dem gemeinsamen Mantel »Horizont 2020« geführt. »Horizont 2020« teilt sich in drei Schwerpunktgebiete auf. Zunächst soll Europa durch einen Förderumfang von 24,6 Mrd. EUR zum weltweit führenden Wissenschaftsstandort gemacht werden. Mit 17,9 Mrd. EUR soll die Innovationsfähigkeit der Industrie gesichert werden. Schließlich werden Fördergelder von 31,7 Mrd. EUR für die Forschung an entscheidenden Zukunftsfragen bereitgestellt. Hierzu zählt unter anderem die Frage nach einer sauberen und effizienten Energieversorgung und damit einhergehend die Frage nach einem umweltfreundlichen Verkehrsaufkommen, was für die Elektromobilität von hoher Bedeutung ist.
Fazit
Das von der EU mit der »Europa 2020«-Strategie angestrebte nachhaltige Wachstum beinhaltet auch das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität. Durch die aufgezeigten Fördermittel wird es Unternehmen und Mitgliedsstaaten ermöglicht, in eine solche umweltverträgliche Mobilität zu investieren und auf diesem Gebiet neue Innovationen anzustreben. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel belaufen sich dabei auf einen sehr beachtlichen Betrag. Auch wenn die genannten Summen nicht exklusiv für die Forschung im Bereich der Elektromobilität zur Verfügung stehen, lohnt sich doch in jedem Fall der Blick nach Brüssel.
Dr. Peter Bachmann und Christian Alexander Mayer
Noerr LLP
www.noerr.com

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