Europa 2020

Europäis­che Förder­pro­gramme und Ini­tia­tiv­en zur Elektromobilität
Im Juni 2010 hat die Europäis­che Union »Europa 2020: Eine Strate­gie für intel­li­gentes, nach­haltiges und inte­gra­tives Wach­s­tum« beschlossen. Diese Strate­gie knüpft an die aus­ge­laufene »Liss­abon-Strate­gie« aus dem Jahr 2000 an und legt drei Schw­er­punk­te für die zukün­ftige Entwick­lung fest: Forschung und Entwick­lung sollen gefördert, eine umwelt­fre­undliche und ressourcenscho­nende Wirtschaft unter­stützt und ein hohes Beschäf­ti­gungsniveau erre­icht wer­den. Die drei geset­zten Schw­er­punk­te sollen durch fünf Kernziele erre­icht wer­den, die bis zum Jahr 2020 umge­set­zt wer­den sollen. Für die Elek­tro­mo­bil­ität beson­ders inter­es­sant sind die let­zten bei­den dieser Kernziele. So soll das jährlich bere­itzustel­lende Förder­vol­u­men der Mit­gliedsstaat­en in der Zukun­ft 3 % des BIP betra­gen. Fern­er beab­sichtigt die EU bis 2020 die Treib­haus­gase­mis­sio­nen im Ver­gle­ich zu 1990 um 20 % zu senken, gle­ichzeit­ig den Anteil der Erneuer­baren Energien um 20 % sowie die Energieef­fizienz um 20 % zu erhöhen. Bei der Erre­ichung dieses Ziels kommt der umwelt­fre­undlichen Mobil­ität eine beson­dere Rolle zu. Die weit­eren Kernziele betr­e­f­fen das Vorhaben, eine Beschäf­ti­gungsquote von über 75 % im Bere­ich der 20- bis 64-Jähri­gen zu erre­ichen. Auch sollen bis zum Jahr 2020 min­destens 20 Mil­lio­nen Men­schen vor der Armut bewahrt werden.
Wiederum Aus­fluss dieser Kernziele sind die sieben Lei­tini­tia­tiv­en der EU, die jew­eils Teil­bere­iche der fünf Hauptziele auf­greifen und durch Auf­gaben­zuweisun­gen näher konkretisiert wer­den. Rel­e­vanz gewin­nen im Kon­text der eMo­bil­ität ins­beson­dere die Lei­tini­tia­tiv­en »Inno­va­tion­sunion« und »Ressourcenscho­nen­des Europa«. Das Ziel der Ini­tia­tive »Inno­va­tion­sunion« bet­rifft die Neuaus­rich­tung von Forschung, Entwick­lung und Inno­va­tion­spoli­tik auf neue Her­aus­forderun­gen (Kli­mawan­del, Fra­gen der Energie- und Ressourcenef­fizienz). Die Ini­tia­tive strebt die Vol­len­dung des Europäis­chen Wirtschaf­traumes an und sieht die Entwick­lung eines strate­gis­chen Forschungs­plans unter anderem im Bere­ich Verkehr vor. Fern­er sollen die Rah­menbe­din­gun­gen der Unternehmensin­no­va­tio­nen verbessert und die Inno­va­tions­förderin­stru­mente neu aus­gerichtet werden.
Daneben ver­fol­gt die EU mit der Lei­tini­tia­tive »Ressourcenscho­nen­des Europa« das Ziel, den Über­gang zu ein­er emis­sion­sar­men Wirtschaft zu erre­ichen. All­ge­mein gesprochen sollen die CO2-Emis­sio­nen gesenkt und die Wirtschaft von fos­silen Brennstof­fen unab­hängiger gemacht wer­den, ohne das Wirtschaftswach­s­tum zu gefährden. Eine ele­mentare Auf­gabe der­er sich die EU-Kom­mis­sion in diesem Bere­ich annimmt, ist die Unter­bre­itung von Vorschlä­gen, wie ein mod­ernes und kohlen­stof­färmeres Verkehr­swe­sen ausse­hen kön­nte. Diese Vorschläge sollen durch Infra­struk­tur­maß­nah­men wie den Auf­bau ein­er Net­z­in­fra­struk­tur für Elek­tro­mo­bil­ität sowie durch eine gemein­same Grund­lage in der Forschung, Nor­mung und Entwick­lung neuer Tech­nolo­gien gefördert und umge­set­zt werden.
Aktuelle Förder­pro­gramme im Rah­men der »Europa 2020«-Strategie
Im Zusam­men­hang mit der Lei­tini­tia­tive »Ressourcenscho­nen­des Europa« hat die EU-Kom­mis­sion eine Strate­gie zur Förderung sauber­er und effizien­ter­er Mobil­ität in Europa vorgelegt. Dieses Strate­giepa­pi­er strebt all­ge­mein die Reduzierung von CO2-Emis­sio­nen sowie die Unab­hängigkeit von fos­silen Brennstof­fen an. Hier­bei fokussiert sich die Kom­mis­sion u.a. auf Elek­tro­mo­toren. Eine gemein­same Nor­mung der Lade­tech­nolo­gie von Elek­tro­fahrzeu­gen soll gefun­den und die Auflade­in­fra­struk­tur gefördert wer­den. Diese Infra­struk­tur soll zum einen durch die einzel­nen Mit­gliedsstaat­en umge­set­zt, gle­ichzeit­ig sollen diese Pro­jek­te aber von der Europäis­chen Investi­tions­bank gefördert werden.
Weit­er­hin wird die Förderung von Forschung­spro­jek­ten ermöglicht. Dem sog. 7. EU-Forschungsrah­men­pro­gramm, welch­es 2007 begann und im Jahr 2013 endet, ste­ht ein Gesamt­bud­get von ca. 54 Mrd. EUR zur Ver­fü­gung. Dieses teilt sich auf fünf spez­i­fis­che Förder­pro­gramme auf. Der The­men­bere­ich Elek­tro­mo­bil­ität kann auf För­der­mit­tel aus dem spez­i­fis­chen Pro­gramm »Zusam­me­nar­beit«, dort auf die Unter­grup­pen »Verkehr«, »Energie«, »Umwelt«, »Infor­ma­tions- und Kom­mu­nika­tion­stech­nolo­gie« sowie »Nanowis­senschaften, Nan­otech­nolo­gie, Werk­stoffe und neue Pro­duk­tion­stech­nolo­gien« zurück­greifen, welchen ins­ge­samt För­der­mit­tel von ins­ge­samt knapp 21 Mrd. EUR zustehen.
Weit­ere 500 Mil­lio­nen EUR aus dem 7. EU-Rah­men­förderung­spro­gramm ste­hen der Forschung an Elek­tro­fahrzeu­gen zu, welche im Rah­men der »Green Car«-Initiative, die als Teil des europäis­chen Kon­junk­tur­pakets 2009 ges­tartet wurde und noch bis 2013 laufen wird, zur Forschung von umwelt­fre­undlichen Antrieb­stech­nolo­gien ver­wen­det wird. Neben der direk­ten Förderung unter­stützt die Europäis­che Investi­tions­bank die »Green Car«-Initiative durch die Bere­it­stel­lung von Dar­lehen in Höhe von ins­ge­samt 4 Mrd. EUR.
Aus­blick: »Hor­i­zont 2020« — Förderung für die Zukunft
Abgelöst wird das 7. EU-Rah­men­förderung­spro­gramm durch »Hor­i­zont 2020«, welch­es als Rah­men­pro­gramm im Fol­gezeitraum 2014 bis 2020 die Förderung von Forschung und Inno­va­tion in der EU übernehmen soll. Das Förder­vol­u­men soll sich dort auf eine Gesamtssumme von knapp 87 Mrd. EUR belaufen und zielt auf die Zusam­men­führung und Stan­dar­d­isierung der Forschung inner­halb Europas ab. In Zukun­ft wer­den alle Förder­pro­gramme unter dem gemein­samen Man­tel »Hor­i­zont 2020« geführt. »Hor­i­zont 2020« teilt sich in drei Schw­er­punk­t­ge­bi­ete auf. Zunächst soll Europa durch einen Förderum­fang von 24,6 Mrd. EUR zum weltweit führen­den Wis­senschafts­stan­dort gemacht wer­den. Mit 17,9 Mrd. EUR soll die Inno­va­tions­fähigkeit der Indus­trie gesichert wer­den. Schließlich wer­den Fördergelder von 31,7 Mrd. EUR für die Forschung an entschei­den­den Zukun­fts­fra­gen bere­it­gestellt. Hierzu zählt unter anderem die Frage nach ein­er sauberen und effizien­ten Energiev­er­sorgung und damit ein­herge­hend die Frage nach einem umwelt­fre­undlichen Verkehrsaufkom­men, was für die Elek­tro­mo­bil­ität von hoher Bedeu­tung ist.
Faz­it
Das von der EU mit der »Europa 2020«-Strategie angestrebte nach­haltige Wach­s­tum bein­hal­tet auch das Ziel ein­er umwelt­fre­undlichen Mobil­ität. Durch die aufgezeigten För­der­mit­tel wird es Unternehmen und Mit­gliedsstaat­en ermöglicht, in eine solche umweltverträgliche Mobil­ität zu investieren und auf diesem Gebi­et neue Inno­va­tio­nen anzus­treben. Die zur Ver­fü­gung gestell­ten För­der­mit­tel belaufen sich dabei auf einen sehr beachtlichen Betrag. Auch wenn die genan­nten Sum­men nicht exk­lu­siv für die Forschung im Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität zur Ver­fü­gung ste­hen, lohnt sich doch in jedem Fall der Blick nach Brüssel.
Dr. Peter Bach­mann und Chris­t­ian Alexan­der Mayer
Noerr LLP
www.noerr.com

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