Abschlussbericht CARS 21

Strate­gis­che Visio­nen für die europäis­che Automobilindustrie
»Der Bericht CARS 21 leis­tet einen wesentlichen Beitrag zur strate­gis­chen Vision für die Autoin­dus­trie im Jahr 2020, die wir Anfang Herb­st vor­legen wer­den. Doch zur Ver­wirk­lichung dieser wichti­gen Vision muss die Auto­mo­bilin­dus­trie zuallererst gut aufgestellt sein. Daher müssen wir jet­zt die derzeit­i­gen wirtschaftlichen Prob­leme entsch­ieden ange­hen, Finanzmit­tel für die Forschung mobil­isieren, jede neue Vorschrift genau bew­erten und die Expan­sion auf Drittmärk­ten unterstützen.«
Mit diesen Worten knüpft der Vizepräsi­den­ten der Europäis­chen Kom­mis­sion, Anto­nio Tajani, zuständig für Indus­trie und Unternehmer­tum, an die »Europa 2020« Strate­gie der Europäis­chen Union für ein nach­haltiges Wach­s­tum und damit ein­herge­hend ein­er umwelt­fre­undlichen Mobil­ität an.
CARS 21 ist ein Experten­gremi­um, zusam­menge­set­zt aus Vertretern der EU, der Mit­glied­staat­en sowie der Industrie.
Das Auf­gabenge­bi­et dieser Gruppe bein­hal­tet die Ausar­beitung von Empfehlun­gen, die zur Steigerung der Wet­tbe­werb­s­fähigkeit der europäis­chen Auto­mo­bilin­dus­trie beitra­gen. Daneben liefert die Gruppe (unter anderem) auch Impulse für Regulierungsvorgaben.
Konkrete Inhalte des Abschlussberichts
Der am 6. Juni 2012 vorgelegte Abschluss­bericht bestätigt im Wesentlichen die Inhalte des Zwis­chen­berichts von Dezem­ber 2011 und ergänzt diesen um weit­ere Empfehlun­gen. Ein wesentlich­er Aspekt des Abschluss­berichts ist die Forderung nach ein­er Opti­mierung der Sicher­heit im Straßen­verkehr. Hierzu soll eine verbesserte Abstim­mung der Maß­nah­men zu Fahrzeu­gen, Infra­struk­tur und Fahrerver­hal­ten beitra­gen. Im Fokus ste­ht dabei ins­beson­dere auch die Sicher­heit von Elek­tro­fahrzeu­gen. Daneben befür­wortet CARS 21 ein Fes­thal­ten an den europäis­chen Zie­len zu den CO2-Emis­sio­nen von Per­so­n­enkraft­wa­gen und leicht­en Nutz­fahrzeu­gen. Der Abschluss­bericht stellt dabei aus­drück­lich fest, dass die Her­stel­lungskosten für KFZ bei Umset­zung dieser Ziele unter den früheren, deut­lich höheren Erwartun­gen liegen. In diesem Zusam­men­hang äußert die Gruppe CARS 21 schließlich den Wun­sch nach einem inte­gri­erten Reg­ulierungskonzept zur Ver­ringerung von CO2-Emis­sio­nen. Dieses dürfe die Finanzier­barkeit neuer KFZ sowie die Ver­hält­nis­mäßigkeit der notwendi­gen Schritte nicht aus den Augen verlieren.
Um die Belange von Kli­ma- und Umweltschutz angemessen zu berück­sichti­gen wird die Entwick­lung neuer Prüf­sys­teme vorgeschla­gen. Diese sollen das konkrete Fahrver­hal­ten sowie den konkreten Ver­brauch von Kraft­stoff und den Ausstoß von Emis­sio­nen unter Berück­sich­ti­gung von Umwelt­be­lan­gen messen und let­ztlich ein real­is­tis­cheres Bild vom fak­tis­chen Ein­satz eines KFZ im Verkehr wider­spiegeln. Zur Ver­ringerung von Schad­stof­fe­mis­sio­nen soll zusät­zlich eine Über­prü­fung von Emis­sio­nen von KFZ während des tat­säch­lichen Betriebs erfolgen.
Die Kom­mis­sion soll fern­er die Möglichkeit der Rechts­set­zung auf europäis­ch­er Ebene zur Lösung der Infra­struk­tur­prob­leme beim Laden von Elek­tro­fahrzeu­gen prüfen. Eine Vere­in­heitlichung rechtlich­er Vor­gaben im Bere­ich der Infra­struk­tur für Elek­tro­fahrzeuge ist nach Ansicht der CARS 21 Gruppe drin­gend erforder­lich. Zudem ist ein Aus­bau der geeigneten Infra­struk­tur für alter­na­tive Kraft­stoffe erforder­lich, damit diese bess­er in den Wet­tbe­werb mit kon­ven­tionellen Ver­bren­nungs­fahrzeu­gen treten können.
Zugle­ich sollen zur fortschre­i­t­en­den Entwick­lung energieef­fizien­ter Tech­nolo­gien im Auto­mo­bil­bere­ich die Forschung und Entwick­lung hierzu in Europa vor­angetrieben wer­den. Die Umset­zung ein­er Großini­tia­tive wird gefordert, die u.a. die Elek­tri­fizierung von Ver­bren­nungsmo­toren, Hybrid- und Elek­tro­fahrzeuge, Brennstof­fzellen sowie elek­trische und elek­tro­n­is­che Sys­teme zum Gegen­stand haben soll. Schließlich sollen mul­ti­lat­erale und bilat­erale Abkom­men zum Abbau von Han­delshemm­nis­sen beitra­gen und damit zugle­ich eine wet­tbe­werb­s­fähige Auto­mo­bil­pro­duk­tion in Europa stärken. Ein voll­ständi­ger Zol­lab­bau soll durch Frei­han­delsabkom­men erre­icht werden.
Reak­tion der Europäis­chen Kom­mis­sion auf den Abschluss­bericht CARS 21
Die Europäis­che Kom­mis­sion kündigte nach Bekan­ntwer­den des CARS 21 Abschluss­berichts die Umset­zung eines Maß­nah­men­pak­tes an. Ein entsprechen­der Aktion­s­plan soll die Entwick­lung des Auto­mo­bilsek­tors entsprechend der Vision 2020 ankurbeln. Das Maß­nah­men­paket fokussiert hierzu drei Bere­iche: Die Bere­it­stel­lung von EU-Finanzmit­teln, eine Anpas­sung des reg­u­la­torischen Rah­mens sowie eine inter­na­tionale Aus­rich­tung der europäis­chen Automobilindustrie.
Die zusät­zlichen Finanzmit­tel sollen vor allem in die Forschung investiert wer­den, um laut Pressemit­teilung der Europäis­chen Kom­mis­sion »der Branche bei der Anpas­sung an Zukun­ft­stech­nolo­gien unter die Arme zu greifen«. Ergänzend soll nach der Pressemit­telung durch eine »intel­li­gente Reg­ulierung« der notwendi­ge Kostenum­fang der Indus­trie zur Weit­er­en­twick­lung der Auto­mo­bil­branche gelenkt wer­den. Schließlich soll eine »Inter­na­tion­al­isierung der EUAu­to­mo­bilin­dus­trie« erfol­gen. Die EU möchte die Aus­fuhr ein­er größeren Zahl von inner­halb der Europäis­chen Union mon­tierten Fahrzeu­gen erre­ichen. Dies soll durch einen erle­ichterten Mark­tzu­gang durch Han­delsabkom­men und Koop­er­a­tio­nen ermöglicht werden.
Schließlich hat die Kom­mis­sion die Ver­ab­schiedung ein­er Mit­teilung zu den Ergeb­nis­sen des CARS 21 Abschluss­berichts angekündigt, welche auch genauere Angaben zur Modal­ität der Umset­zung der Empfehlun­gen von CARS 21 enthal­ten soll. Zur Kon­trolle des Umset­zungs­fortschritts soll eine Gruppe CARS 2020 ein­gerichtet wer­den, die ein­mal jährlich den Stand der Umset­zung der Empfehlun­gen überwachen und prüfen soll.
Faz­it
Der Abschluss­bericht der Gruppe CARS 21 und der hier­auf gerichtete Fokus der Europäis­chen Kom­mis­sion zeigen, dass die Auto­mo­bilin­dus­trie eine zen­trale Branche der europäis­chen Wirtschaft ist. Eine strate­gis­che Umset­zung der Empfehlun­gen durch die Europäis­che Union stellt eine entschei­dende Unter­stützung der kün­fti­gen Entwick­lung der Auto­mo­bilin­dus­trie dar — hin zu ein­er Förderung und Entwick­lung von Elektromobilität.
Car­olin Klein // Wis­senschaftliche Mitarbeiterin
Chris­t­ian A. May­er // Rechtsanwalt
Noerr LLP
www.noerr.com

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