30.03.2022 / »Starke Stimmen«
Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur stellen sich auch umsatzsteuerrechtliche Probleme. Davon betroffen sind die am Ladevorgang (sog. eCharging) beteiligten Unternehmen: der Charge Point Operator (CPO), der eMobilitätsanbieter (EMP) sowie der Emittent von eCharging Cards. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des eCharging ist weiterhin umstritten, da weder eine klare gesetzliche Regelung noch eine Anweisung der Finanzverwaltung vorliegt.