Von eLadesäulen haben die Kommunen wenig Ahnung

20. Juni 2018 / Artikel erschienen auf ⇢ www.stuttgarter-nachrichten.de
Deutschland soll Leitmarkt für strombetriebene Fahrzeuge werden. Voraussetzung dafür ist nicht zuletzt eine flächendeckende Ladeinfrastruktur. Deren Aufbau fördern die Kommunen – haben aber wenig Ahnung vom Stand der Dinge.
Stuttgart – Freudenstadt ist absolutes Entwicklungsland. Und auch in Karlsruhe herrscht der pure Mangel. Sieht man sich das Verzeichnis von Ladesäulen für Elektroautos auf der Seite der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Internet an, fehlen in vielen ­baden-württembergischen Kreisen Stromtankstellen. In Freudenstadt etwa soll es nicht eine einzige geben. In der 300 000-Einwohner-Stadt Karlsruhe gerade einmal zwei – und im gesamten Bundesland Saarland gar nur acht.
Keine einzige Säule im ganzen Landkreis Freudenstadt? Da kann etwas nicht stimmen. Denn sieht man auf der privat betriebenen Internetseite Goingelectric nach, so sind durchaus mehrere Stromtankstellen in dem Nordschwarzwaldkreis verzeichnet: vier alleine in der Gemeinde Freudenstadt selbst. Weitere in anderen Gemeinden des Kreises. Und auch um den Stadtkreis Karlsruhe, wo ja der größte baden-württembergische Versorger, die EnBW, sitzt, ist es nicht so schlecht bestellt, wie die Bundesnetzagentur glauben macht. 32 Stromtankstellen ­findet Goingelectric in der Stadt. Alleine 18 betreibt die EnBW.
Die Bundesnetzagentur erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Seit dem 18. April 2017 veröffentlicht die Bundesnetzagentur die im Rahmen der ­Ladesäulenverordnung (LSV) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Lade­­infrastruktur in Deutschland. Zurzeit (Stand 7. Juni) verzeichnet die Behörde deutschlandweit gut 5000 Ladesäulen mit bis zu vier Ladepunkten. Die Internetseite Goingelectric – 2011 auf Privatinitiative gegründet und bestückt mit Daten aus der Nutzergemeinschaft – kommt auf mehr als 12 000 Säulen.
Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt die Netzagentur nicht und räumt ein: »Weil die LSV keine lückenlose Meldung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur vorschreibt, ist die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland höher als hier angegeben«, heißt es in den Bemerkungen zur Ladesäulenkarte im Internet. Nicht von der Anzeigepflicht betroffen seien etwa Normalladepunkte, die vor dem 17. März 2016 aufgebaut worden seien.
Der Bundesverband eMobilität weist darüber hinaus auf organisatorische Pro­bleme der BNetzA-Karte hin: »Ein lückenhaftes Verzeichnis erschwert eine flächendeckende, objektive Berücksichtigung von ­Ladeinfrastrukturanträgen in Förderprogrammen und befördert einen Wildwuchs bei der Genehmigung«, sagt Rachid Ait Bouhou, Wissenschaftlicher Beirat für den ­Bereich Ladeinfrastruktur beim Verband. »Zudem lässt sich eine geordnete Planung des parallel verlaufenden, notwendigen Netzausbaus schwerer koordinieren.«
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