Von eLadesäulen haben die Kommunen wenig Ahnung

20. Juni 2018 / Artikel erschienen auf ⇢ www.stuttgarter-nachrichten.de
Deutsch­land soll Leit­markt für strom­be­triebene Fahrzeuge wer­den. Voraus­set­zung dafür ist nicht zulet­zt eine flächen­deck­ende Lade­in­fra­struk­tur. Deren Auf­bau fördern die Kom­munen — haben aber wenig Ahnung vom Stand der Dinge.
Stuttgart — Freuden­stadt ist absolutes Entwick­lungs­land. Und auch in Karl­sruhe herrscht der pure Man­gel. Sieht man sich das Verze­ich­nis von Ladesäulen für Elek­troau­tos auf der Seite der Bun­desnet­za­gen­tur (BNet­zA) im Inter­net an, fehlen in vie­len ­baden-würt­tem­ber­gis­chen Kreisen Strom­tankstellen. In Freuden­stadt etwa soll es nicht eine einzige geben. In der 300 000-Ein­wohn­er-Stadt Karl­sruhe ger­ade ein­mal zwei — und im gesamten Bun­des­land Saar­land gar nur acht.
Keine einzige Säule im ganzen Land­kreis Freuden­stadt? Da kann etwas nicht stim­men. Denn sieht man auf der pri­vat betriebe­nen Inter­net­seite Goin­g­elec­tric nach, so sind dur­chaus mehrere Strom­tankstellen in dem Nord­schwarzwald­kreis verze­ich­net: vier alleine in der Gemeinde Freuden­stadt selb­st. Weit­ere in anderen Gemein­den des Kreis­es. Und auch um den Stadtkreis Karl­sruhe, wo ja der größte baden-würt­tem­ber­gis­che Ver­sorg­er, die EnBW, sitzt, ist es nicht so schlecht bestellt, wie die Bun­desnet­za­gen­tur glauben macht. 32 Strom­tankstellen ­find­et Goin­g­elec­tric in der Stadt. Alleine 18 betreibt die EnBW.
Die Bun­desnet­za­gen­tur erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Seit dem 18. April 2017 veröf­fentlicht die Bun­desnet­za­gen­tur die im Rah­men der ­Ladesäu­len­verord­nung (LSV) gemelde­ten Dat­en zur öffentlich zugänglichen Lade­­infrastruktur in Deutsch­land. Zurzeit (Stand 7. Juni) verze­ich­net die Behörde deutsch­landweit gut 5000 Ladesäulen mit bis zu vier Ladepunk­ten. Die Inter­net­seite Goin­g­elec­tric — 2011 auf Pri­va­tini­tia­tive gegrün­det und bestückt mit Dat­en aus der Nutzerge­mein­schaft — kommt auf mehr als 12 000 Säulen.
Einen Anspruch auf Voll­ständigkeit erhebt die Net­za­gen­tur nicht und räumt ein: »Weil die LSV keine lück­en­lose Mel­dung der gesamten deutschen Lade­in­fra­struk­tur vorschreibt, ist die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutsch­land höher als hier angegeben«, heißt es in den Bemerkun­gen zur Ladesäu­lenkarte im Inter­net. Nicht von der Anzeigepflicht betrof­fen seien etwa Nor­mal­ladepunk­te, die vor dem 17. März 2016 aufge­baut wor­den seien.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität weist darüber hin­aus auf organ­isatorische Pro­bleme der BNet­zA-Karte hin: »Ein lück­en­haftes Verze­ich­nis erschw­ert eine flächen­deck­ende, objek­tive Berück­sich­ti­gung von ­Lade­in­fra­struk­tu­ranträ­gen in Förder­pro­gram­men und befördert einen Wild­wuchs bei der Genehmi­gung«, sagt Rachid Ait Bouhou, Wis­senschaftlich­er Beirat für den ­Bere­ich Lade­in­fra­struk­tur beim Ver­band. »Zudem lässt sich eine geord­nete Pla­nung des par­al­lel ver­laufend­en, notwendi­gen Net­zaus­baus schw­er­er koordinieren.«
Den voll­ständi­gen Artikel find­en Sie hier

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