Rechtsrahmen Ladeinfrastruktur in der Immobilienwelt / Gesellschaft

03. Dezem­ber 2020 / Experten-Inter­view mit BEM-Vor­stand Markus Emmert / Power2Drive Europe
Die Elek­tro­mo­bil­ität in Europa und Deutsch­land boomt. Als Wirtschafts­stan­dort prof­i­tiert Deutsch­land dabei vom Aus­bau von Lade­in­fra­struk­tur im öffentlichen und pri­vat­en Bere­ich. BEM-Vor­stand Markus Emmert spricht im Inter­view über bevorste­hende Geset­zesän­derun­gen, Mark­tchan­cen und Geschäftsrisiken.
Dank der Reform des Woh­nung­seigen­tümerge­set­zes (WEG) wird Woh­nung­seigen­tümern und Mietern ab 01. Dezem­ber 2020 der Ein­bau ein­er Lademöglichkeit für Elek­tro­fahrzeug In Deutsch­land erle­ichtert. Auch das bere­its beschlossene Gebäude-Elek­tro­mo­bil­itätsin­fra­struk­tur-Gesetz (GEIG), abgeleit­et aus der EU-Gebäudeen­ergieef­fizien­zrichtlin­ie (EPBD), zielt in der Immo­bilien­welt darauf ab, dass der langsame Aus­bau der Lade­in­fra­struk­tur dort nicht zum Bremser der Mobil­itätswende in Deutsch­land wird.
Das Inter­view find­en Sie hier

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