Ladeinfrastruktur in Deutschland: Recht und Praxis

SAVE THE DATE: 08. Dezem­ber 2020 / The smarter E Webi­nar / Mod­er­a­tion BEM-Vor­stand Markus Emmert
Dank Reform des Woh­nung­seigen­tums­ge­set­zes (WEG) wird Woh­nung­seigen­tümern und Mietern ab 01. Dezem­ber 2020 der Ein­bau ein­er Lademöglichkeit für Elek­tro­fahrzeug In Deutsch­land erle­ichtert. Auch das bere­its beschlossene Gebäude-Elek­tro­mo­bil­itätsin­fra­struk­tur-Gesetz (GEIG) und die Ladesäu­len­verord­nung zie­len auf den Aus­bau der Lade­in­fra­struk­tur ab. Aber sind sie gle­ichzeit­ig die Bremser der Mobilitätswende?
Wis­sen Sie, welche Maß­nah­men aus den derzeit gel­tenden Wirrwar aus Geset­zen, Verord­nun­gen und Richtlin­ien her­vorge­hen und worauf beson­ders bei Lade­in­fra­struk­tur im öffentlichen und im pri­vat­en Raum zu acht­en ist? Unsere Recht­sex­perten Dr. Kar­la Klasen und Dr. Alexan­der Dlouhy von Osborne & Clarke sowie Markus Emmert vom Bun­desver­band eMo­bil­ität nehmen sich die Zeit es zu erläutern.
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