Öffentliche Nachfrage nach Elektromobilität

Die Elek­tro­mo­bil­ität hat sich mit ras­an­ter Geschwindigkeit zu einem zen­tralen The­ma auf der poli­tis­chen Agen­da entwick­elt. Die durch die Bun­desregierung ein­geläutete Energiewende sowie die sich zunehmend wan­del­nden Mobil­itäts­bedürfnisse in unser­er Gesellschaft sind maßge­bliche Treiber dieser Entwick­lung. Welche Bedeu­tung Part­ner­schaftsmod­elle bei der öffentlichen Nach­frage nach Elek­tro­mo­bil­ität haben, um zum einen an der tech­nol­o­gis­chen Entwick­lung teilzuhaben, sie aber auch zu fördern und damit einen Beitrag zur Erfül­lung von Kli­maschutzzie­len zu leis­ten, unter­sucht der nach­fol­gende Beitrag.
Öffentliche Nach­frage als Wach­s­tumsmo­tor für eMobilität
Der nach­haltige Auf­bau der Elek­tro­mo­bil­ität mit einem Bestand von 1 Mil­lion Fahrzeu­gen im Jahr 2020 und der hier­für notwendi­gen Lade­in­fra­struk­tur wer­den in Deutsch­land ins­beson­dere dann gelin­gen, wenn die öffentliche Hand neben ihrer Rolle als Ini­tia­tor förder­lich­er Rah­menbe­din­gun­gen auch als unmit­tel­bar­er Mark­t­nach­frager und somit als stark­er Mark­tak­ti­va­tor auftritt. Sofern sie selb­st Flot­ten oder Fuhrparks mit Elek­tro­fahrzeu­gen anschafft und nutzt, kann die öffentliche Hand dem deutschen Elek­tro­mo­bil­itäts­markt in sein­er derzeit­i­gen Mark­tan­lauf­phase wichtige Nach­frageim­pulse geben. Gegen­wär­tig sind in Deutsch­land knapp drei Mil­lio­nen Fahrzeuge in öffentlichen Flot­ten und Fuhrparks organ­isiert — ein hohes Poten­zial für Marktwachstum.
Die abgeschlosse­nen und laufend­en Pro­jek­te aus den öffentlich geförderten Mod­ell- bzw. Schaufen­ster­re­gio­nen zeigen, dass ins­beson­dere der kom­mu­nale Ver­wal­tungs­bere­ich zahlre­iche Pilotvorhaben inten­siv vorantreibt oder maßge­blich an ihnen beteiligt ist. Gemein­sam mit Part­nern aus Wirtschaft und Wis­senschaft wur­den hier­bei sehr gute Anwen­dungsergeb­nisse erzielt.
Leis­tun­gen und Vergü­tung des part­ner­schaftlichen Geschäftsmod­ells bei öffentlich­er Nachfrage
Mit diesem pos­i­tiv­en Momen­tum ist jet­zt eine belast­bare Aus­gangssi­t­u­a­tion erre­icht, um den Markt für Elek­tro­mo­bil­ität im Zusam­men­spiel zwis­chen öffentlich­er Hand und pri­vat­en Part­nern weit­er zu entwick­eln. Während in der Ver­gan­gen­heit ins­beson­dere die tech­nis­che Mach­barkeit und Opti­mierung von Elek­tro­mo­bil­ität im Mit­telpunkt des Inter­ess­es stand, wird es in der näch­sten Phase darum gehen, prak­tik­able Organ­i­sa­tions- und Geschäftsmod­elle für die Mark­töff­nung zu entwick­eln und umzusetzen.
Dabei kommt der Elek­tri­fizierung kom­mu­naler Fahrzeugflot­ten bzw. Fuhrparks eine zen­trale Rolle zu.
Die Bere­it­stel­lung von Elek­tro­mo­bil­ität vere­int zahlre­iche inter­diszi­plinäre Aspek­te wie zum Beispiel Fahrzeug- und Bat­teri­etech­nik, Smart Grid, IKT, Lade­in­fra­struk­tur, Energie­m­an­age­ment, öffentlich reg­ulierte Par­kraum­be­wirtschaf­tung, mod­erne Mobil­itäts­bedürfnisse und umwelt­poli­tis­che Vor­gaben. Aus Sicht der öffentlichen Hand ist es daher sin­nvoll, bei der Beschaf­fung von Elek­tro­mo­bil­ität einen ganzheitlichen, leben­szyk­lu­sori­en­tierten Ansatz zu verfolgen.
Dabei kommt dem pri­vat­en Part­ner zunehmend die Auf­gabe eines über­greifend­en Mobil­itäts­man­agers für den öffentlichen Auf­tragge­ber zu. Im Rah­men eines Elek­tro­mo­bil­ität­spro­jek­tes steuert er pro­fes­sionell Schnittstellen und Ver­ant­wortlichkeit­en aller Leis­tungs­be­standteile für die öffentliche Hand. Der pri­vate Part­ner oder ein pri­vates Kon­sor­tium übern­immt im Rah­men eines part­ner­schaftlichen Ver­tragsver­hält­niss­es über einen län­geren Ver­tragszeitraum die Beschaf­fungs- und Betrieb­sleis­tun­gen für den öffentlichen Auf­tragge­ber »aus ein­er Hand«. Das poten­zielle Leis­tungsspek­trum dieses Mobil­itäts­di­en­stleis­ters sollte unter anderem die Beschaf­fung inklu­sive der Finanzierung, den Betrieb inklu­sive der Wartung, Repara­turen, Pan­nen­di­en­ste, Reini­gun­gen, Instand­hal­tun­gen, »Tanken«, die Abrech­nung, das Schadens­man­age­ment und die Ver­w­er­tung von Elek­tro­fahrzeu­gen und der Lade­in­fra­struk­tur beinhalten.
Ein beson­deres Augen­merk ist bei der öffentlichen Anschaf­fung bzw. Auss­chrei­bung von Elek­tro­fahrzeu­gen und Lade­in­fra­struk­tur auf den Aspekt der tech­nis­chen Inno­va­tion zu leg­en. Da es sich hier­bei um einen Markt mit hoher Tech­nolo­gie­dy­namik han­delt, sollte der pri­vate Part­ner verpflichtet wer­den, tech­nol­o­gis­che Entwick­lun­gen und damit ver­bun­dene Risiken über die gesamte Ver­tragslaufzeit für den öffentlichen Kun­den zu bew­erten und pro­jek­t­spez­i­fisch zu berück­sichti­gen. So ist es beispiel­sweise möglich, einen Tur­nus zur Bew­er­tung zukün­ftiger Tech­nolo­gieen­twick­lun­gen ver­traglich zu vere­in­baren. Bei­den Part­nern wird damit die Option gegeben, die länger­fristige Pla­nungssicher­heit auch für einen Inno­va­tionsvor­sprung zu nutzen.
Eine weit­ere wichtige Kom­po­nente der Zusam­me­nar­beit ist die Vergü­tungsstruk­tur. Die Vergü­tung der Leis­tun­gen des pri­vat­en Part­ners sollte anreizori­en­tiert aus­gestal­tet wer­den. Eine Grund­vergü­tung sowie eine streck­en­ab­hängige Vergü­tung kön­nen dabei die Basis bilden. Die erforder­liche Qual­ität der zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen des Part­ners, Reak­tion­ss­chnel­ligkeit, Umfang der Leis­tung und die max­i­male Zeit zur Wieder­her­stel­lung bei aufge­trete­nen Män­geln wer­den in »Ser­vice Lev­el Agree­ments« vor Beginn der Zusam­me­nar­beit definiert.
Dies ermöglicht es der öffentlichen Hand, die ver­traglich vere­in­barten Leis­tun­gen des pri­vat­en Part­ners bemessen und kon­trol­lieren zu kön­nen. Entsprechend des Erfül­lungs­grades ist es möglich, Anreize beispiel­sweise bei Über­erfül­lung zu schaf­fen oder Sank­tio­nen bei Unter­erfül­lung zu vereinbaren.
Grund­la­gen schaf­fen und Poten­ziale vorantreiben — Elek­tro­mo­bil­ität für die öffentliche Hand
Die ÖPP Deutsch­land AG wurde vom Bun­desverkehrsmin­is­teri­um (BMVBS) beauf­tragt zu unter­suchen, inwieweit Part­ner­schaftsmod­elle zwis­chen öffentlich­er und pri­vater Seite geeignet sind, die Beschaf­fung der öffentlichen Hand im Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität zu opti­mieren. Mit tech­nis­ch­er Exper­tise wird sie dabei von der Dornier Con­sult­ing GmbH unter­stützt. Ziel der Gestal­tung­sop­tio­nen ist es, dass sich die öffentliche Ver­wal­tung auf ihre Ker­nauf­gaben konzen­tri­eren und dabei gle­ichzeit­ig von den Vorteilen der Inte­gra­tion von Elek­tro­mo­bil­ität in ihr Flot­ten- und Fuhrpark­man­age­ment prof­i­tieren kann. Und nicht zulet­zt leis­tet sie damit einen mess­baren Beitrag zu Umweltschutz und Energiewende.
Dr. Peter-Roman Per­sch und Alexan­der Wege
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