Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge

22.02.2021 / AGBF-Bund und DFV / Deutsch­er Feuer­wehrver­band / Brand­di­rek­tion München
»Auf­grund der aktuellen Berichter­stat­tung in den ver­schieden­sten Medi­en erscheint es wichtig zu beto­nen, dass auch Elek­tro­fahrzeuge von den Ein­satzkräften der Feuer­wehr gelöscht wer­den kön­nen«, erk­lärt Dipl.-Ing. (FH) Peter Bach­meier, Lei­t­en­der Brand­di­rek­tor und Vor­sitzen­der des Fachauss­chuss­es Vor­beu­gen­der Brand- und Gefahren­schutz der deutschen Feuerwehren.

Bach­meier erk­lärt: »Dies gestal­tet sich unter Umstän­den etwas schwieriger als die Brand­bekämp­fung von herkömm­lich angetriebe­nen Fahrzeu­gen. Jedoch nicht kom­plex­er oder gefahrbrin­gen­der als etwa ein Brand eines gas­be­triebe­nen Kfz. Entsprechende Hand­lungsempfehlun­gen für die Feuer­wehren sind in diversen ein­schlägi­gen Gremien erar­beit­et sowie bere­its veröf­fentlicht wor­den und ste­hen somit den Ein­satzkräften zur Verfügung.«
Bei ein­er bau­recht­skon­form errichteten Garage ste­ht das Abstellen und Aufladen von eFahrzeu­gen mit ein­er zer­ti­fizierten Ladeein­rich­tung nicht im Wider­spruch zu den gel­tenden Vor­gaben des Bauord­nungsrechts. Das Sper­ren ein­er Garage für alter­na­tiv angetriebene Pkw ist aus brand­schutztech­nis­ch­er Sicht deshalb nicht angezeigt. Durch die vom Geset­zge­ber for­mulierten bau­rechtlichen Min­destanforderun­gen sind im Brand­fall aus­re­ichend sichere Gara­gen definiert wor­den. Hier sind die brand­schutztech­nis­chen Schutzziele — unab­hängig von der in der Garage eingestell­ten Antrieb­sart — berück­sichtigt und eingearbeitet.
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