Fishbowl-Konferenz auf der micromobility expo 2019

02. Mai 2019 / Tre­f­fen der BEM-Arbeits­gruppe LEV auf der micro­mo­bil­i­ty expo

Im Rah­men der micro­mo­bil­i­ty expo 2019 in Han­nover tauscht­en sich unsere Experten in ein­er Fish­bowl-Kon­ferenz aus. Es wurde heiß disku­tiert und poli­tis­che Forderun­gen kund­getan, welche im Rah­men der BEM-Arbeits­gruppe »LEV & Mikro­mo­bil­ität« erörtert wur­den. Auf dem Podi­um waren dabei: Dr. Richard Aumay­er von BOSCH, Siegfried Neu­berg­er vom Zweirad-Indus­trie-Ver­band e.V. (ZIV), Chris­t­ian Wolf von Wolf Fein­mechanik, Frank Müller, Wis­senschaftlich­er Beirat im BEM und Julián Ucrós von Micro Mobil­i­ty Sys­tem AG.

  • Der „gemis­chte“ Verkehr soll ermöglicht wer­den können
  • Die Mobil­itäts­kette soll ermöglicht wer­den inkl. der Inte­gra­tion der Mikro­mo­bil­ität und LEV in Kom­bi­na­tion mit dem ÖPNV
  • Die Investi­tio­nen und somit die Ver­bre­itung der LEV und Mikro­mo­bil­ität kann zu einem sig­nifikan­ten Teil zur Reduzierung des Schad­stof­fausstoßes im Straßen­verkehr beitra­gen und stellt die Indi­vid­ual­mo­bil­ität in den Städten von mor­gen sich­er unter Berück­sich­ti­gung der Raumnutzung
  • Ein­rich­tung ver­schieden­er Fahrspuren mit unter­schiedlichen Geschwindigkeits­be­gren­zun­gen (Fußgänger / ‑15kmh / ‑25kmh / 55kmh / >55kmh) unab­hängig des „Fahrzeug­typs“, dies führt zu einem flüs­sigeren Verkehr und führt zu mehr Sicherheit
  • Ges­tat­tung zur Nutzung der Rad­wege bei gle­ichen Geschwindigkeit­en ggfs. mit Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Erlaub­nis zur Mit­führung von Fahrzeu­gen im ÖPNV, sofern diese nicht größer sind als ein Fahrrad (unab­hängig des Antriebs) – Aus­nahme Verbrenner
  • Erhöhung der Geschwindigkeit­en von z.B. E‑Rollern (derzeit­ige 45kmh-Begren­zung) auf 59kmh
  • Schaf­fung von Par­kraum und sicheren Abstell­flächen für L1e – L7e-Klassen (Quoten-Regelung unter Ein­beziehung der EU-Gebäudeen­ergieef­fizien­zrichtlin­ie vom Mai 2018)
  • Beson­ders Pendler benöti­gen Anreize wie z.B. steuer­liche Abset­zbarkeit, Dienst­wa­gen­regelung, höhere KM-Pendlerpauschalen.
  • 2.000,- bzw. 4.000,- € Förderung auf dieL4e — L7e-Fahrzeuge ohne Herstellerbeteiligung
  • Car­go­B­ikes benöti­gen Son­der­regelun­gen bzgl. Auflas­tung, Motorisierung und Zufahrtregelungen
  • Weit­ere flächen­deck­ende Exper­i­men­tier­felder für im Speziellen die Mikro­mo­bil­ität und Sonderfahrzeuge
  • Schaf­fung ein­er geeigneten, zuver­läs­si­gen und sicheren Lade­in­fra­struk­tur (z.B. auch Akkus­ta­tio­nen – Sektorkopplung)
  • Verpflich­t­ende Sicher­heits­stan­dards für Bat­ter­iesys­teme und Ladeverfahren
  • Führerschein­regelung und Zulas­sun­gen müssen neu geregelt werden
  • Regelung der Haf­tungs­fra­gen z.B. Inte­gra­tion in die pri­vate Haftpflichtver­sicherung für bes­timmte Fahrzeugk­lassen bzw. Fahrzeuge
  • Förderung für den Auf­bau ein­er eigene Indus­trie (LEV & Mikro­mo­bil­ität) in Deutsch­land und Europa
  • Vere­in­fachung der Zulas­sungsvorschriften für neue Pro­duk­te ohne entsprechende Überregulierungen

»LEV & Mikro­mo­bil­ität kön­nen und wer­den zum erwün­scht­en Ziel der CO2-Reduzierung beitra­gen ohne die Indi­vid­ual­mo­bil­ität ein­schränken zu müssen, doch dazu muss das Ange­bot und die Möglichkeit des Nutzens attrak­tiv genug sein«, so Markus Emmert, Leit­er der Arbeits­grup­pen im BEM und Mod­er­a­tor der Konferenz.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Arbeits­gruppe LEV & Mikro­mo­bil­ität find­en Sie hier

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