Eingaben des BEM zum Schnellladegesetz finden Zustimmung im Bundesrat

17. März 2021 / BEM & Bun­desrat / SchnellLG
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität hat bere­its im Jan­u­ar den Ref­er­ente­nen­twurf des Bun­desverkehrsmin­is­teri­ums für das geplante Schnel­l­ladege­setz (Schnel­lLG) aus­führlich kom­men­tiert. In Ergänzung zum eMo­bil­itäts-Gesetz und der in der Nov­el­lierung befind­lichen Ladesäu­len­verord­nung soll das neue Gesetz die Auss­chrei­bungs­be­din­gun­gen fes­tle­gen, um öffentliche Ladepunk­te in Deutsch­land flächen­deck­end, zuver­läs­sig und belast­bar zu betreuen und wirtschaftlich zu entwickeln.

»Erfreulicher­weise kon­nten wir mit unseren Aus­führun­gen bere­its einige Schwächen kor­rigieren. Nach­dem der BEM in der zweit­en Runde erneut eine in den BEM-Arbeits­grup­pen abges­timmte Stel­lung­nahme zum Schnel­l­ladege­setz abgegeben hat, kön­nen wir bericht­en, dass unsere Eingaben weit­ere Berück­sich­ti­gung gefun­den haben. So haben wir es geschafft, dass der Bun­desrat in vier von uns adressierten Punk­ten Änderun­gen emp­fohlen hat«, so BEM-Vor­stand Markus Emmert, der als Leit­er der Arbeits­grup­pen die Stel­lung­nah­men an den Geset­zge­ber mit den rel­e­van­ten Markt-Teil­nehmern disku­tiert und kom­men­tiert hat..
BEM-Arbeits­grup­pen

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