BEM-Pressemitteilung: BEM zum Schnell-Lade-Gesetz: Entwurf mehrfach unpassend – dringend Überarbeitung und Ressortabstimmung geboten

05. Jan­u­ar 2021 / BEM-Pressemitteilung
Mit ein­er Frist von vier Tagen über den Jahreswech­sel hat der Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM) auf das Ange­bot zur Stel­lung­nahme des Bun­desverkehrsmin­is­teri­ums BMVI reagiert und den Entwurf für das geplante Schnell-Lade-Gesetz kom­men­tiert. In Ergänzung zum Elek­tro­mo­bil­itäts-Gesetz und der in der Nov­el­lierung befind­lichen Ladesäu­len­verord­nung soll das neue Gesetz die notwendi­gen Auss­chrei­bungs­be­din­gun­gen fes­tle­gen, die es braucht, um öffentliche Ladesäulen und Ladepunk­te in Deutsch­land flächen­deck­end, zuver­läs­sig, belast­bar und leist­bar zu betreuen und nach Möglichkeit wirtschaftlich zu entwickeln.
Nach Ein­schätzung des Branchen­ver­ban­des ste­ht der vorgelegte Entwurf nicht im Ein­klang mit den beste­hen­den Fach-Geset­zen und ihren Def­i­n­i­tio­nen, es fehlt an der Ken­nt­nis elek­tro-tech­nis­ch­er Grund­la­gen, an Ken­nt­nis reg­u­la­torisch­er Grund­la­gen für mark­t­gerechte Struk­turen und am Gesamtver­ständ­nis für Elek­tro­mo­bil­ität, elek­trische Antriebe und der dazuge­höri­gen Infra­struk­tur. Obwohl das Papi­er schon heute ein Mark­tver­sagen im Bere­ich der Ladesäulen erken­nt – ein Punkt dem sich BEM aus­drück­lich anschließt — unterbleibt ein konkreter und zielführen­der Lösungsvorschlag. Als beauf­tragter Akteur wird die bun­de­seigene NOW GmbH im Geset­ze­sen­twurf bere­its namentlich genan­nt. Eine Bericht­spflicht zum neu zu entwick­el­nden Markt wird nach 5 Jahren (!), also nach der über-näch­sten Bun­destagswahl, anberaumt.
»Wir sind in Sorge um die Elek­tro­mo­bil­ität und ihrer best­möglichen Aus­gestal­tung«, kom­men­tierte BEM-Vor­stand Markus Emmert den aktuellen Geset­zen­twurf. »Aus der Bun­desverkehr­swege­pla­nung müsste dem Ressort die wet­tbe­werb­sneu­trale Auss­chrei­bung und Ver­gabe von Aufträ­gen im Ein­klang mit mark­t­gerechter Reg­ulierung bekan­nt sein, umso über­raschter sind wir über die große Unken­nt­nis in der Sache und die offen­bar man­gel­nde Abstim­mung zwis­chen den Bun­desmin­is­te­rien.« So befasst sich der Entwurf beispiel­sweise lediglich mit den Ladepunk­ten für reine Elek­tro­fahrzeuge im Pkw-Bere­ich, nicht aber mit schw­eren Nutz­fahrzeu­gen, Anhänger-Ges­pan­nen mit soge­nan­nten eTrail­ern, Hybrid-Mod­ellen und Dri­ve-Through-Wegen. Außer­dem verneint der Entwurf einen Erfül­lungsaufwand bei Län­dern und Kom­munen, was min­destens bei den Liegen­schafts­fra­gen an seine Gren­zen stößt.
»Im aktuellen Geset­zen­twurf wird nach­drück­lich die Mei­n­ung vertreten, dass die Wirtschaft selb­st die Infra­struk­tur für die Elek­tro­mo­bil­ität aus­baut. Wir erin­nern gern an den Umstand, dass es nicht die Auto­mo­bilin­dus­trie war, die das Abkom­men von Paris unter­schrieben hat, son­dern die Bun­desregierung, der nun die reg­ulierende Auf­gabe obliegt, Elek­tro­mo­bil­ität zu ermöglichen. Ein geeignetes Schnell-Lade-Infra­struk­tur-Gesetz kann hier maßge­blich zum Erfolg des neuen Antriebs und der dazuge­höri­gen Wirtschaft­sprozesse beitra­gen«, so Emmert weiter.
Der BEM nutzt die Gele­gen­heit und erneuert seinen Vorschlag zur Beteili­gung von Strom­net­z­be­treibern am Auf­bau der öffentlichen Lade­in­fra­struk­tur. Damit der Markt zur Real­isierung der Strom-Betankung flo­ri­ert und Kosten­vorteile für die Kun­den gener­iert wer­den kön­nen, müssen Infra­struk­tur und Ser­vice getren­nt wer­den, so wie es Grund­satz der Bun­desnet­za­gen­tur ist. Ähn­lich wie bei Schiene und Bahn oder Kabel und Telekom­mu­nika­tion braucht es in der Elek­tro­mo­bil­ität eine starke Infra­struk­tur, für die der Bun­desver­band eMo­bil­ität bere­its im Som­mer let­zten Jahres die Strom­net­z­be­treiber vorgeschla­gen hat. Damit wäre eine diskri­m­inierungs­freie und flächen­deck­ende Grund­ver­sorgung mit der Instal­la­tion, der Real­isierung des Anschlusses auch in entle­ge­nen Gebi­eten als auch der Net­z­in­te­gra­tion auf Basis Erneuer­bar­er Energien gewährleis­tet. Die notwendi­gen Kosten für Hard­ware, Pla­nung, Instal­la­tion und Net­zan­schluss kön­nten durch eine all­ge­meine Net­zent­gel­tum­lage finanziert wer­den. Der Betrieb der Ladepunk­te wäre dann auszuschreiben, der Zugang zum Betrieb wäre schnittstel­lenun­ab­hängig zur Ver­fü­gung zu stellen.
Mehr zum Vorschlag des Bun­desver­ban­des eMo­bil­ität find­en Sie hier
Sowie hier 
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität, die sich dafür ein­set­zen, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die aktive Ver­net­zung von Wirtschaft­sak­teuren für die Entwick­lung nach­haltiger und inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen, die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität und die Durch­set­zung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Der Ver­band wurde 2009 gegrün­det. Er organ­isiert 300 Mit­glied­sun­ternehmen, die ein jährlich­es Umsatzvol­u­men von über 100 Mil­liar­den Euro verze­ich­nen und über eine Mil­lion Mitar­beit­er weltweit beschäftigen.
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